Ratgeber
Handy-Ratgeber: Technik, Akku, Sicherheit und Ihre Rechte
Die Ratgeber beantworten Fragen, die an keinem bestimmten Tarif und keinem Modell hängen: was 5G und das Ende von 2G für Ihr Gerät bedeuten, wie lange ein Akku hält, wie Sie sich vor Betrug schützen und welche Rechte beim Reparieren gelten. Ein Entscheidungsweg führt in fünf Themen zur passenden Seite. Die Tabelle der Stichtage zeigt, was sich bis 2030 ändert – vom Recht auf Reparatur seit dem 31. Juli 2026 bis zur 2G-Abschaltung 2028.

Die meisten Fragen rund ums Handy hängen an keinem bestimmten Tarif und keinem bestimmten Modell. Sie betreffen die Technik dahinter, den Akku, die eigene Sicherheit und die Rechte gegenüber Händlern und Herstellern. Diese Übersicht führt Sie in wenigen Schritten zur passenden Seite. Darunter steht eine Tabelle mit allen Stichtagen, an denen sich für Handybesitzer zwischen Ende 2024 und 2030 etwas ändert.
Ist gerade etwas kaputt oder funktioniert nicht, sparen Sie sich den Umweg: Die Sofort-Lösungen für Ladeprobleme, volle Speicher, verlorene Geräte oder fehlendes Netz stehen im Bereich Hilfe. Die Ratgeber hier erklären Zusammenhänge – damit Sie wissen, warum etwas so ist und was daraus für Sie folgt.
In drei Fragen zur richtigen Seite
Die Ratgeber sind in fünf Themen gegliedert: Technik, Akku und Laden, Sicherheit und Datenschutz, Recht und Verbraucherschutz sowie Kaufen, Verkaufen und Weitergeben. Drei Fragen helfen bei der Auswahl.
- Drängt ein Termin? Dann zuerst in die Tabelle der Stichtage weiter unten schauen. Den größten Handlungsbedarf lösen das Ende von 2G im Jahr 2028 und die neuen Akku-Regeln ab Februar 2027 aus.
- Geht es um Ihr jetziges Handy? Dann helfen die Seiten zu Technik, Akku und Sicherheit. Sie klären, ob sich ein neuer Akku lohnt, ob das Gerät nach 2028 noch telefoniert und wie Sie Ihre Konten absichern.
- Steht ein Kauf, Verkauf oder eine Reparatur an? Dann zählen Recht und Langlebigkeit: Update-Zusage, Reparierbarkeit, Gewährleistung und die richtige Reihenfolge beim Weitergeben.
Technik: was Netz und Gerät wirklich können
Hier geht es um das, was zwischen Handy und Funkmast passiert. Der Ratgeber 5G erklärt zeigt, warum das 5G-Zeichen nichts über das Tempo sagt und warum meist der Tarif bremst. Was hinter „5G+“ steckt, beschreibt die Seite zu 5G Standalone. Am dringendsten ist die 2G-Abschaltung: Wer ein altes Tastenhandy, einen Hausnotruf oder eine Alarmanlage mit Mobilfunkmodul nutzt, sollte diese Geräte vor 2028 prüfen. Die Seite führt in fünf Schritten durch die Prüfung, vom Blick in die Einstellungen bis zum Probeanruf.
Akku und Laden: Laufzeit, Lebensdauer, Tausch
Seit dem 20. Juni 2025 gibt es für neue Smartphones vergleichbare Akku-Angaben. Wie Sie sie lesen und mit unserem Rechner in Jahre übersetzen, steht im Ratgeber Akkulaufzeit. Wann sich ein neuer Akku rechnet und was die EU-Batterieverordnung ab 2027 wirklich ändert, erklärt der Ratgeber Akku tauschen. Alle Werte des Labels zusammen ordnet der Ratgeber zum EU-Energielabel ein. Wer ein älteres Gerät ohne Label besitzt, liest den Akkuzustand in den Einstellungen ab und rechnet von dort aus weiter.
Sicherheit und Datenschutz: wo der Schaden entsteht
Die meisten Schäden entstehen nicht durch Viren, sondern durch Täuschung: eine gefälschte Paket-SMS, ein Anruf angeblich von der Bank, eine Nachricht vom „neuen Handy“ des Kindes. Wie diese Maschen funktionieren und woran Sie sie erkennen, zeigen die Ratgeber Phishing und Smishing und Telefonbetrug. Welcher zweite Faktor Konten am besten schützt, vergleicht die Seite zur Zwei-Faktor-Authentifizierung. Wer schon auf einen Link getippt oder Daten preisgegeben hat, findet auf diesen Seiten die nächsten Schritte in der richtigen Reihenfolge.
Recht und Verbraucherschutz: was Ihnen zusteht
Seit dem 31. Juli 2026 gilt das Recht auf Reparatur: Hersteller müssen Smartphones auf Verlangen reparieren, auch nach Ablauf der Gewährleistung. Wie sich Gewährleistung, Garantie und Beweislast unterscheiden, erklärt der Ratgeber Garantie und Gewährleistung. Neu ist auch der Ausweis im Smartphone: Was der Ausweis auf dem Handy heute schon kann und was die EU-Brieftasche ab 2027 ergänzt, steht dort.
Kaufen, verkaufen, weitergeben
Vor dem Kauf lohnt der Blick auf die Update-Zusagen der Hersteller, denn sie setzen die Obergrenze für die sinnvolle Nutzung. Die Checkliste für den Handykauf fasst die Prüfpunkte zum Abhaken zusammen. Wer ein Gerät abgibt, hält am besten die Reihenfolge ein, die der Ratgeber Altes Handy verkaufen beschreibt: erst Konten abmelden, dann zurücksetzen. Ausgediente Geräte gehören nicht in den Hausmüll, denn ihr Akku kann in der Müllverwertung Brände auslösen.

Stichtage, die Handybesitzer kennen sollten
Zwischen Ende 2024 und 2030 greifen mehrere Regeln, die den Umgang mit dem Handy verändern: beim Laden, beim Kauf, bei der Reparatur, beim Akku und beim Netz. Die Tabelle nennt jeden Termin mit seiner Grundlage. Bei den EU-Regeln stehen die Daten im Gesetz. Bei den Netzbetreibern sind es Ankündigungen, die sich noch verschieben können.
| Datum | Was gilt | Was das für Sie bedeutet | Grundlage |
|---|---|---|---|
| 28. Dezember 2024 | USB-C-Pflicht für neue Smartphones, Tablets, Kopfhörer, Kameras und andere Kleingeräte; wer mit mehr als 15 Watt lädt, muss USB Power Delivery beherrschen | Ein Kabel und ein Netzteil passen zu allen neuen Geräten; Geräte müssen auch ohne Netzteil angeboten werden | Richtlinie (EU) 2022/2380 |
| 20. Juni 2025 | EU-Energielabel und Ökodesign-Regeln für Smartphones und Tablets | Label mit Laufzeit, Ladezyklen und Reparierbarkeit; Ersatzteile bis sieben Jahre nach Verkaufsende; Updates mindestens fünf Jahre nach Verkaufsende | Verordnungen (EU) 2023/1669 und 2023/1670 |
| 1. Januar 2026 | Neue Autotypen erhalten die Genehmigung nur noch mit eCall über 4G und 5G | Betrifft neue Modelle; der Notruf älterer Systeme läuft noch über 2G und 3G | Delegierte Verordnung (EU) 2024/1180 |
| 28. April 2026 | USB-C-Pflicht auch für neue Laptops | Ein ausreichend starkes Netzteil lädt Handy und Laptop | Richtlinie (EU) 2022/2380 |
| 31. Juli 2026 | Recht auf Reparatur | Hersteller müssen Smartphones auf Verlangen reparieren, auch nach der Gewährleistung; Reparatur statt Austausch verlängert die Gewährleistung einmalig um zwölf Monate | Richtlinie (EU) 2024/1799; §§ 475e, 479a bis 479g BGB |
| 1. Januar 2027 | Alle Neuwagen brauchen eCall über 4G und 5G | Ein ausgefallener eCall älterer Autos wird bei der Hauptuntersuchung nicht bemängelt | Delegierte Verordnung (EU) 2024/1180; Bundesnetzagentur |
| 2. Januar 2027 | Start der deutschen EU-Brieftasche „d-you“ | Ausweis und weitere Nachweise freiwillig und kostenlos auf dem Smartphone | Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung |
| 18. Februar 2027 | EU-Batterieverordnung: Gerätebatterien müssen vom Nutzer entnehmbar sein, Ersatzakkus fünf Jahre lieferbar, keine Software-Sperren | Für Smartphones gehen die Ökodesign-Regeln vor: Ein Wechselakku ist nicht Pflicht, wenn Akku und Gehäuse strengere Vorgaben erfüllen | Verordnung (EU) 2023/1542, Art. 11; Leitlinien C/2025/214 |
| 31. Juli 2027 | Europäische Online-Plattform für Reparaturen | Reparaturbetriebe in der EU online finden | Richtlinie (EU) 2024/1799, Art. 7 |
| 30. Juni 2028 | Die Telekom schaltet 2G ab (voraussichtlich) | Telefone ohne VoLTE können im Telekom-Netz nicht mehr telefonieren | Telekom, Medieninformation vom 22. Oktober 2024 |
| Ende September 2028 | Vodafone schaltet 2G für Privat- und Geschäftskunden ab | Gilt auch für Kunden von 1&1, die außerhalb des eigenen Netzes über Vodafone funken | Vodafone, Meldung vom 22. September 2025; Bundesnetzagentur |
| Zweite Hälfte 2028 | o2 Telefónica schaltet 2G ab; einen Monat nennt das Unternehmen nicht | Gilt auch für alle Marken im o2-Netz | Telefónica, Meldung von Anfang Juni 2026 |
| 31. Dezember 2030 | Vodafone beendet 2G auch für genehmigte kritische Anwendungen im Internet der Dinge | Betrifft Zähler und Industrie, keine Privatkunden | Vodafone Business |
Zwei Punkte gehen in Schlagzeilen oft unter. Erstens gilt keine dieser Regeln rückwirkend: Label und Ökodesign-Vorgaben betreffen jedes Gerät, das seit dem 20. Juni 2025 erstmals in der EU in Verkehr gebracht wird – nicht Geräte, die vorher schon im Handel oder in Gebrauch waren. Zweitens bedeutet die Batterieverordnung nicht, dass jedes neue Smartphone einen Wechselakku bekommt. Nach den Leitlinien der EU-Kommission haben für Smartphones die Ökodesign-Regeln Vorrang, und diese erlauben auch einen fest verbauten, besonders langlebigen Akku.
Was die Termine für Ihren Kalender bedeuten
- Jetzt: Zweit- und Notfallhandys, Hausnotruf, Alarmanlage und Kinderuhr auf 4G und VoLTE prüfen. Je früher Sie das tun, desto mehr Zeit bleibt für einen Tausch ohne Druck.
- Vor dem nächsten Kauf: Auf dem EU-Label Zyklenangabe, Reparierbarkeitsklasse und Schutzart vergleichen und die Update-Zusage der Marke prüfen. Geräte, die vor dem 20. Juni 2025 in Verkehr gebracht wurden, haben kein Label – bei ihnen fehlen diese Werte.
- Bei einem Defekt: Erst klären, ob noch Gewährleistung besteht. Wählen Sie dann die Reparatur, verlängert sich die Frist um zwölf Monate. Ist die Gewährleistung abgelaufen, hilft das Recht auf Reparatur beim Hersteller.
- Ab Januar 2027: Wer die EU-Brieftasche nutzen möchte, braucht ein Gerät, das noch lange Sicherheitsupdates bekommt.
- Bis Mitte 2028: Spätestens jetzt jedes Gerät ersetzen oder umrüsten, das nur über 2G funkt – auch wenn Vodafone und o2 etwas später abschalten als die Telekom.
Fünf Fragen, die in diesem Bereich oft offen bleiben
Reparieren, Akku tauschen oder neu kaufen?
Drei Angaben entscheiden. Die erste ist die Restlaufzeit der Sicherheitsupdates: Endet sie bald, verlängert auch ein neuer Akku die sinnvolle Nutzung kaum. Die zweite ist der Akkuzustand, den neue Geräte seit Juni 2025 für Nutzer abrufbar anzeigen müssen; unter etwa 80 Prozent wird ein Tausch interessant. Die dritte ist der Preis. Richtpreise für Ersatzteile und für typische Reparaturen müssen Hersteller frei zugänglich veröffentlichen.
Wer bei einem Mangel innerhalb der Gewährleistung die Reparatur statt eines Austauschs wählt, bekommt seit Ende Juli 2026 einmalig zwölf Monate zusätzliche Verjährungsfrist (§ 475e Absatz 5 BGB). Das macht die Reparatur auch für den Käufer attraktiver – nicht nur für die Umwelt.
Muss ich wegen 5G oder 2G ein neues Handy kaufen?
Wegen 5G nicht. Laut Bundesnetzagentur erreicht 5G zwar 96,2 Prozent der Fläche Deutschlands, doch im Alltag bremst häufiger der Tarif als das Netz. Wegen 2G nur dann, wenn Ihr Telefon kein VoLTE beherrscht, also nicht über das LTE-Netz telefonieren kann. Solche Geräte verstummen, sobald das 2G-Netz abgeschaltet ist – bei der Telekom voraussichtlich am 30. Juni 2028. Aktuelle Smartphones unterstützen nach Angaben der Netzbetreiber fast alle 4G und VoLTE. Prüfen sollten Sie vor allem Zweit- und Notfallhandys sowie Geräte älterer Angehöriger.
Wie lange kann ich ein Smartphone nutzen?
So lange, wie drei Dinge zusammenpassen: Sicherheitsupdates, Akku und Ersatzteile. Für Geräte, die seit dem 20. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden, schreibt die EU Updates für mindestens fünf Jahre nach dem Verkaufsende des Modells vor und Ersatzteile für sieben Jahre. Der Akku erreicht die 80-Prozent-Marke bei einer vollen Ladung am Tag je nach Zyklenangabe nach etwa zwei bis vier Jahren; ein Tausch kann diese Lücke schließen. Rechnen Sie deshalb in Kosten pro Nutzungsjahr: Ein Gerät, das doppelt so lange versorgt wird, darf doppelt so viel kosten, ohne pro Jahr teurer zu sein.
Woran erkenne ich Betrug am Telefon?
Am Weg, nicht am Text. Betrugsnachrichten sind inzwischen oft fehlerfrei formuliert, und angezeigte Rufnummern lassen sich fälschen. Verdächtig ist jede Nachricht und jeder Anruf, die unter Zeitdruck setzen, einen Code abfragen oder zu einer Zahlung drängen. Der sichere Gegenzug ist einfach: auflegen und über die bekannte Nummer oder die offizielle App selbst Kontakt aufnehmen. Gegen die Übernahme von Konten hilft ein zweiter Faktor, der nicht per SMS kommt.
Was gehört künftig aufs Handy – und was nicht?
Immer mehr Dokumente wandern ins Smartphone. Am 2. Januar 2027 startet die deutsche EU-Brieftasche „d-you“. Nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung ist sie freiwillig und kostenlos, und die persönlichen Daten liegen ausschließlich auf dem eigenen Gerät. Zum Start wollen rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung eigene Anwendungen anbieten. Wer Ausweis und Nachweise im Handy trägt, braucht dafür ein Gerät mit langer Update-Versorgung, eine sichere Bildschirmsperre und eine Datensicherung für den Fall des Verlusts.
Woran Sie überholte Ratschläge erkennen
Viele Texte im Netz sind älter als die Regeln, die heute gelten. Vier Signale zeigen, dass ein Ratgeber nicht mehr stimmt:
- Er nennt 3G als Rückfallebene. 3G ist in Deutschland längst abgeschaltet, und nach 2028 bleibt auch 2G nicht mehr. Telefonieren geht dann nur noch über LTE und 5G.
- Er verspricht für 2027 einen Wechselakku in jedem Handy. Für Smartphones gehen die Ökodesign-Regeln vor, die auch einen fest verbauten, besonders langlebigen Akku erlauben.
- Er beschreibt Reparaturen nur innerhalb der Garantie. Seit dem 31. Juli 2026 müssen Hersteller auch danach reparieren, und Richtpreise stehen online.
- Er vergleicht Akkus nur nach Milliamperestunden. Seit Juni 2025 nennt das EU-Label gemessene Werte für Laufzeit und Ladezyklen, die über Marken hinweg vergleichbar sind.
Ein Prüfdatum und verlinkte Quellen sind der schnellste Test: Fehlen beide, ist Vorsicht angebracht. Auf jeder Seite dieses Bereichs stehen deshalb ganz unten die Quellen und der Tag der letzten Prüfung.
Wie diese Ratgeber geprüft werden
Jede Seite nennt ihre Quellen und das Datum der letzten Prüfung. Wo es um Recht geht, verlinken wir den Gesetzestext. Wo es um Netze geht, stützen wir uns auf die Daten der Bundesnetzagentur und die Angaben der Netzbetreiber – ohne Punkte aus Netztests. Ändert sich ein Termin oder eine Regel, passen wir die betroffenen Seiten an. Die Ratgeber ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall; bei Streit helfen die Verbraucherzentralen und die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur.
Zwei Dinge, die Sie heute erledigen können
Prüfen Sie Zweit- und Notfallhandys mit einem Probeanruf auf VoLTE, und lesen Sie bei Ihrem Hauptgerät den Akkuzustand ab.
Quellen und Stand
- Europäische Union: Richtlinie (EU) 2022/2380 zum einheitlichen Ladegerät – Stichtage 28. Dezember 2024 und 28. April 2026
- Europäische Union: Verordnung (EU) 2023/1670, Ökodesign-Anforderungen an Smartphones – gilt seit 20. Juni 2025
- Europäische Union: Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669, Energiekennzeichnung von Smartphones
- Europäische Union: Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren – anzuwenden ab 31. Juli 2026, Plattform bis 31. Juli 2027
- Gesetze im Internet: § 479b BGB, Reparaturverpflichtung und § 475e BGB, Verjährung beim Verbrauchsgüterkauf
- Europäische Union: Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien – Artikel 11 ab 18. Februar 2027
- EU-Kommission: Leitlinien zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien (C/2025/214) – Vorrang der Ökodesign-Regeln für Smartphones
- Europäische Union: Delegierte Verordnung (EU) 2024/1180 zu den Normen für eCall
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung: EUDI-Wallet „d-you“ – Start am 2. Januar 2027
- Bundesnetzagentur: 2G-Abschaltung und Mobilfunk-Monitoring
- Telekom: 2G-Abschaltung sorgt für besseres Netz
- Vodafone: 2G-Abschaltung macht LTE- und 5G-Netz noch besser und 2G-Abschaltung in Deutschland (Geschäftskunden)
- Telefónica Deutschland: 2G phase-out
Geprüft am 4. Oktober 2026.
Alle Seiten im Bereich Ratgeber
2G-AbschaltungDie Telekom schaltet 2G am 30. Juni 2028 ab, Vodafone und o2 folgen – ohne VoLTE kein Anruf mehr.
5G erklärtDas 5G-Symbol sagt nichts über das Tempo – meist bremst der Tarif, nicht das Netz.
5G Standalone5G+ senkt die Reaktionszeit, nicht automatisch die Datenrate – und braucht Gerät, Tarif und Ort.
AkkulaufzeitDas EU-Label nennt Laufzeit und Ladezyklen – der Rechner macht daraus die Jahre bis 80 Prozent.
Akku tauschenAb 2027 greift die Akku-Regel der Batterieverordnung, doch für Smartphones geht Ökodesign vor.
Altes Handy verkaufenErst abmelden, dann zurücksetzen: Mit vertauschter Reihenfolge verkaufen Sie ein gesperrtes Gerät.
ArbeitsspeicherMehr RAM verhindert Kaltstarts, macht aber nichts schneller – für die meisten reichen 8 GB.
DatenschutzDie Werbe-ID verknüpft, was Apps sammeln – sie zu löschen wirkt mehr als jedes VPN.
OLED und AMOLEDEin Display, vier Helligkeitswerte: Nits sind nur bei gleicher Messart vergleichbar, PWM fehlt oft.
Display-ReparaturFür Smartphones ab Juni 2025 gibt es Displays sieben Jahre lang, und Hersteller müssen reparieren.
eSIM und IMEIDie IMEI hat 15 Stellen samt Prüfziffer – eine Sperre über alle Netze gibt es in Deutschland nicht.
EU-EnergielabelEffizienzklasse A heißt nicht längste Laufzeit: was die sechs Werte und das EPREL-Datenblatt sagen.
Nachhaltiges HandyBelegbar sind Update-Dauer, Reparierbarkeit, Ersatzteile und Akku – „klimaneutral“ ist als Werbung verboten.
Geschichte des HandysVon 16-Kilo-Autotelefonen 1958 bis zum 2G-Aus 2028: Jede Netzgeneration wurde abgeschaltet.
Handy am Steuer100 Euro und ein Punkt; Start-Stopp gilt laut StVO ausdrücklich nicht als Motor aus.
Handy recycelnSupermärkte ab 800 Quadratmetern nehmen alte Handys ohne Neukauf an – seit Juli 2026 mit Symbol am Eingang.
Handy oder SmartphoneJedes Smartphone ist ein Handy – für Tastenhandys zählen nach 2028 nur noch 4G und VoLTE.
Bildschirmzeit180 Minuten am Tag sind der Schnitt – über Sucht entscheidet der Kontrollverlust, nicht die Uhr.
IP-SchutzklasseIP68 heißt beim iPhone 6 Meter, beim Galaxy S26 1,5 Meter – geprüft wird nur in klarem Wasser.
Kamera und MegapixelZwei 50-Megapixel-Sensoren, Faktor sieben bei der Fläche: Für gute Fotos zählt die Sensorgröße.
KI-Telefonie im AuslandGalaxy, iPhone und Pixel übersetzen Anrufe im Urlaub live – Grenzen setzen Dialekt und Fachsprache.
KindersicherungKaufanfrage schützt den App-Store, die Drittanbietersperre die Handyrechnung – nötig sind beide.
Mit dem Handy bezahlenDie Kasse sieht nie Ihre Kartennummer, und bei Missbrauch haften Sie höchstens mit 50 Euro.
Phishing und SmishingLaut BSI reicht schlechtes Deutsch als Merkmal oft nicht mehr – eine Regel schützt trotzdem.
Prozessor und SoCGoogle pflegt Android-Kernel nur noch vier Jahre – der Chip bestimmt die Update-Dauer mit.
Refurbished oder neuEin Pixel 7 hat noch ein Update-Jahr, ein Pixel 8 vier: Der Preis zählt erst geteilt durch die Restjahre.
SAR-WertLaborwert bei voller Leistung: Im Alltag zählt der Empfang oft mehr als das Modell.
SchnellladenDie EU prüft Akkus mit voller Ladeleistung: Wärme und lange Zeit bei 100 Prozent schaden mehr als Watt.
Update-PolitikGoogle zählt ab Marktstart, die EU ab Verkaufsende, Apple nennt nur das EU-Mindestmaß von fünf Jahren.
VirenschutzPlay Protect erkennt so viel wie Kaufprodukte; der Schaden entsteht über Nachrichten und Freigaben.
Recht auf ReparaturHersteller müssen seit 23. Juli 2026 reparieren – aber nur Geräte, die seit Juni 2025 im Handel sind.
Garantie und GewährleistungIm ersten Jahr muss der Händler beweisen, danach Sie – und nach einer Reparatur gibt es ein Jahr dazu.
Handyverbot an SchulenAcht Länder verbieten die private Nutzung, Bayern bis Klasse 7, Sachsen bis 8 – das Handy darf meist mit.
Handy ab welchem AlterDas BIÖG rät: eigenes Smartphone frühestens ab 9, besser ab 12 Jahren – soziale Netzwerke erst ab 13.
Stalkerware erkennenDas sicherste Anzeichen ist kein technisches – und wer die App sofort löscht, warnt womöglich den Täter.
Zwei-Faktor-AnmeldungSMS-Codes lassen sich in Echtzeit abfischen, Passkeys nicht – und das E-Mail-Konto gehört zuerst gesichert.
SIM-SwappingTäter brauchen Ihr Handy nicht: Ein SMS-Code am Telefon genügt, damit Ihre Nummer umzieht.
TelefonbetrugDie Nummer im Display beweist nichts – sicher ist nur der Rückruf unter einer bekannten Nummer.
NotrufOhne SIM kein Handy-Notruf, ohne Guthaben schon: Was die Notrufverordnung wirklich regelt.
Warnung aufs HandyWer die Gefahreninformation abschaltet, verpasst seit November 2025 auch jede Entwarnung.
Ausweis auf dem HandyDie AusweisApp speichert keinen Ausweis – das soll erst die EU-Brieftasche d-you ab 2027.
Handy-BackupChats, Authenticator-Codes und eSIM fehlen im System-Backup – und gelöschte Fotos verschwinden überall.
Daten übertragenSeit iOS 26.3 und Android 17 geht der Systemwechsel direkt per QR-Code – samt eSIM bei der Telekom.
BedienungshilfenEinfacher Modus, Einfache Ansicht, Unterstützender Zugriff: Oft braucht es gar kein Seniorenhandy.
Checkliste HandykaufZehn Prüfpunkte zum Abhaken: erst Update-Ende und Reparierbarkeit, dann Netz, SIM und Preis pro Jahr.
Gebrauchtes Handy kaufenErst zurücksetzen lassen, dann einrichten: Nur so zeigt sich, ob das Konto des Vorbesitzers noch sperrt.
Passt dazu
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Ratgeber 2G-AbschaltungDie Telekom schaltet 2G am 30. Juni 2028 ab, Vodafone und o2 folgen – ohne VoLTE kein Anruf mehr.
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Ratgeber 5G erklärtDas 5G-Symbol sagt nichts über das Tempo – meist bremst der Tarif, nicht das Netz.
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Ratgeber 5G Standalone5G+ senkt die Reaktionszeit, nicht automatisch die Datenrate – und braucht Gerät, Tarif und Ort.
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Ausland FlugzeugDen Flugmodus regelt die Airline; Mobilfunk an Bord sendet erst ab 3.000 Metern und ist kein EU-Roaming.