Ratgeber

Handyverbot an der Schule: Was in Ihrem Bundesland gilt

Ein bundesweites Handyverbot an Schulen gibt es nicht, jedes Land regelt die Frage selbst. Im Schuljahr 2026/27 schreiben acht Länder ihren Schulen ein Verbot der privaten Nutzung vor – meist für Grundschulen und jüngere Jahrgänge, in Hessen für alle Schulformen; Rheinland-Pfalz will im Februar 2027 folgen. In den übrigen Ländern legen die Schulen ihre Regeln selbst fest. Wo ein Verbot gilt, darf das Handy in der Regel mit, bleibt aber ausgeschaltet in der Tasche.

Von Geprüft am 7 Min. Lesezeit

Schlichte Holzschließfächer in einem hellen Schulflur, in einem offenen Fach liegt ein Smartphone mit dem Display nach unten
KI-generiert

Ob ein Kind sein Handy in der Pause benutzen darf, hängt seit zwei Jahren immer stärker vom Bundesland ab. Schulrecht ist Ländersache, und die Länder haben sehr unterschiedlich reagiert: mit Gesetzen, Erlassen, Pflichten zu Schulregeln oder Empfehlungen. Die Übersicht zeigt den Stand zum Schuljahr 2026/27, mit Quelle für jedes Land.

Verbreiteter IrrtumHandyverbot heißt, dass das Handy zu Hause bleiben muss

Was stimmtIn den Ländern mit Verbot dürfen Kinder ihr Handy in der Regel mitbringen. Untersagt ist die private Nutzung – das Gerät bleibt ausgeschaltet in Tasche oder Schließfach.

Die Regeln der 16 Länder

Die Tabelle unterscheidet, wer entscheidet: das Land für alle Schulen oder jede Schule selbst. Wo das Land nur einen Rahmen setzt, steht das Genauere in der Schul- oder Hausordnung Ihrer Schule.

Private Handynutzung an Schulen nach Ländern, Stand Schuljahr 2026/27 (4. Oktober 2026)
LandWas giltGrundlage
Baden-Württembergkein pauschales Verbot; jede Schule muss bis zum Schuljahr 2026/27 verbindliche Regeln in der Schulordnung haben§ 23 Abs. 2b Schulgesetz, beschlossen im Dezember 2025
Bayernprivate Nutzung bis einschließlich Jahrgangsstufe 7 an allen Schularten untersagt; ab Jahrgangsstufe 8 eigene Schulregeln möglichArt. 56 Abs. 5 BayEUG, neu gefasst zum Schuljahr 2026/27
Berlinkein landesweites Verbot; jede Schule regelt die Nutzung in ihrer HausordnungSchulkonferenz
BrandenburgJahrgangsstufen 1 bis 6 an Grund- und Förderschulen: Geräte im Unterricht ausgeschaltet und weggepacktVerwaltungsvorschrift Schulbetrieb, seit 2025/26
BremenStadt Bremen: an Grundschulen und in der Sekundarstufe I bleibt das Gerät ausgeschaltet in der TascheBildungsbehörde, seit 1. Juni 2025
Hamburgkein landesweites Verbot; Schulen sollen verbindliche Regeln aufstellengemeinsame Empfehlungen mit Niedersachsen
Hessenprivate Nutzung an allen Schulen grundsätzlich unzulässig; weiterführende Schulen können Bereiche freigeben, etwa für die Oberstufe§ 69 Abs. 7 Schulgesetz, seit 2025/26
Mecklenburg-VorpommernEmpfehlung: Klassen 1 bis 6 nutzen im Unterricht, auf dem Schulhof und bei Schulveranstaltungen keine privaten Smartphones; die Schulen setzen eigene RegelnRichtlinien des Bildungsministeriums 2025/26
Niedersachsenkein generelles Verbot; Schulen sollen verbindliche Regeln entwickelnEmpfehlungen „Analog. Digital. Miteinander.“
Nordrhein-Westfalenkein landesweites Verbot; Schulen sollten bis Herbst 2025 Regeln in die Schulordnung aufnehmen; Empfehlung für Grundschulen: keine private NutzungSchulkonferenz nach § 65 Schulgesetz
Rheinland-PfalzVerbot der privaten Nutzung bis Klasse 10 für den ganzen Schultag geplant, Start angestrebt zum 1. Februar 2027Ankündigung der Bildungsministerin, August 2026
SaarlandGrundschulen und Primarstufe der Förderschulen: private Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich untersagtlandesweite Regelung seit 2025/26
Sachsenseit 1. Februar 2026 Verbot an Grundschulen und in der Primarstufe; seit dem Schuljahr 2026/27 auch an weiterführenden Schulen bis Klasse 8Kultusministerium
Sachsen-Anhaltkein Verbot; Schulen entscheiden selbst, unterstützt durch Handreichung und RegelbaukastenHandreichung „Zwischen Schutzraum und Lernraum“, Juni 2026
Schleswig-HolsteinKlassen 1 bis 9: Nutzung nur im Unterricht mit Erlaubnis oder im Notfall, sonst ausgeschaltet in der TascheErlass, seit 1. August 2025
ThüringenGrundschulen sowie Gemeinschafts- und Förderschulen mit Primarstufe: private Nutzung in Unterricht, Pausen und Hort grundsätzlich untersagt§ 30 Abs. 3a Schulgesetz, Schreiben vom August 2025

Ohne landesweites Verbot ist nicht alles erlaubt. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen muss jede Schule verbindliche Regeln haben, und auch in den übrigen Ländern kann die Hausordnung die Nutzung einschränken. Fragen Sie im Zweifel im Sekretariat nach der aktuellen Fassung.

Wie sich die Handyregeln an Schulen ausbreitenZeitleiste: Juni 2025 – Bremen: Grundschule und Sekundarstufe I; 2025/26 – Fünf Länder: Hessen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Saarland, Thüringen; Dez. 2025 – Baden-Württemberg: Gesetz: jede Schule braucht Handyregeln; Feb. 2026 – Sachsen: Verbot an Grundschulen; 2026/27 – Bayern, Sachsen: Bayern bis Klasse 7, Sachsen bis Klasse 8; Feb. 2027 – Rheinland-Pfalz: Verbot bis Klasse 10 geplantWie sich die Handyregeln an Schulen ausbreitenLandesweite Verbote und Pflichten zu Schulregeln, nach BeginnJuni 2025BremenGrundschule undSekundarstufe I2025/26Fünf LänderHessen,Schleswig-Holstein,Brandenburg,Saarland,ThüringenDez. 2025Baden-WürttembergGesetz: jedeSchule brauchtHandyregelnFeb. 2026SachsenVerbot anGrundschulen2026/27Bayern, SachsenBayern bis Klasse7, Sachsen bisKlasse 8Feb. 2027Rheinland-PfalzVerbot bis Klasse10 geplantQuellen: Kultus- und Bildungsministerien der Länder, Stand 4. Oktober 2026
Binnen gut zwei Jahren haben acht Länder ein Verbot eingeführt – bis Februar 2027 soll ein weiteres hinzukommen.

Was ein Verbot regelt – und was nicht

  • Mitbringen ja, nutzen nein: In Hessen ist das Mitführen ausdrücklich erlaubt, in Bremen und Schleswig-Holstein bleibt das Gerät ausgeschaltet in der Tasche.
  • Smartwatches zählen mit: Hessen, Bayern, Brandenburg, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen nennen Uhren ausdrücklich, Bayern auch smarte Ohrhörer, sobald sie Nachrichten anzeigen oder ins Internet gehen. Eine Kinder-Smartwatch ist deshalb kein Ausweg aus dem Verbot.
  • Ausnahmen: Erlaubt bleibt die Nutzung im Unterricht, wenn die Lehrkraft sie anordnet, aus medizinischen Gründen und im Notfall. Brandenburg nennt als Beispiel Apps zur Diabetes-Kontrolle; in Hessen genehmigt die Schulleitung solche Ausnahmen.
  • Ältere Jahrgänge: Wo das Verbot nicht alle Klassen erfasst, regeln die Schulen den Rest. In Bayern dürfen Schulen ab Jahrgangsstufe 8 eigene Freiräume schaffen, in Hessen können weiterführende Schulen bestimmte Bereiche freigeben.
  • Nicht geregelt: der Schulweg, die Zeit nach Schulschluss und der Klassenchat am Abend. Dort gelten die Regeln der Familie.

Was Eltern jetzt klären sollten

Erreichbarkeit im Notfall

Der Weg in dringenden Fällen führt über das Sekretariat. Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind, dass es im Notfall eine Lehrkraft anspricht, und speichern Sie die Nummer der Schule. Ein ausgeschaltetes Handy lässt sich übrigens auch nicht orten. Wer den Schulweg im Blick behalten will, vereinbart mit dem Kind, dass es das Gerät nach Schulschluss wieder einschaltet.

Wenn das Handy eingezogen wird

Verstößt Ihr Kind gegen die Regeln, darf die Lehrkraft das Gerät vorübergehend einbehalten. In Bayern liegt die Dauer im pädagogischen Ermessen und muss verhältnismäßig sein, in Hessen soll das Gerät möglichst am selben Tag zurückgegeben werden. In Nordrhein-Westfalen gilt die Wegnahme als erzieherische Maßnahme nach dem Schulgesetz. Ob Eltern das Gerät abholen müssen, steht in der Schulordnung.

Gegen Ihren Willen und den Ihres Kindes dürfen Lehrkräfte das Handy weder durchsuchen noch einsehen. Darauf weist das bayerische Kultusministerium ausdrücklich hin, und selbst eine pauschale Einwilligung der Eltern hält es für unwirksam. Geht ein einbehaltenes Gerät kaputt, haftet in Bayern grundsätzlich der Freistaat, die Lehrkraft selbst nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für private Geräte haftet die Schule nach den Hinweisen des hessischen Kultusministeriums dagegen nicht. Ob ein teures Smartphone abgesichert ist, klären Sie besser vorher, etwa mit Blick auf eine Handyversicherung.

Ausnahmen beantragen

Braucht Ihr Kind das Handy etwa für einen Glukosesensor, beantragen Sie die Ausnahme schriftlich bei der Schulleitung, am besten mit ärztlicher Bescheinigung. Die Verbotsregeln der Länder sehen solche medizinischen Ausnahmen vor. Halten Sie fest, wer das Gerät im Unterricht sehen darf, damit es nicht zu Missverständnissen mit Vertretungslehrkräften kommt.

Fragen für den Elternabend

  • Wo bleiben die Geräte während des Schultags – in der Tasche, im Fach oder in einem Handyschrank?
  • Zählen Smartwatches und Ohrhörer mit, und gilt die Regel auch im Ganztag und im Hort?
  • Wie erreichen Eltern ihr Kind in dringenden Fällen, und wie meldet sich das Kind?
  • Was passiert bei einem Verstoß, und wann gibt die Schule ein eingezogenes Gerät zurück?
  • Welche Regeln gelten auf Ausflügen und Klassenfahrten?

Was Fachleute empfehlen

Die Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat ihre Empfehlungen im Juni 2026 der Bundesbildungsministerin übergeben. Darin rät sie, die private Nutzung an Grundschulen und bis einschließlich Klasse 7 bundesweit einheitlich zu untersagen und in den Schulgesetzen zu verankern. Ab Klasse 8 sollen Schulen verpflichtet werden, mit den Schülerinnen und Schülern verbindliche Nutzungskonzepte zu erarbeiten. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina geht in einem Diskussionspapier vom August 2025 weiter: Smartphones sollen in Kitas und Schulen bis einschließlich Klasse 10 nicht zugelassen werden.

Aufschlussreich ist die Haltung der Jugendlichen selbst. Bei der Beteiligung der Kommission sprachen sich 64 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen für ein Verbot der privaten Nutzung in der Grundschule aus. 17 Prozent hielten ein Verbot bis Klasse 10 für tragbar. Ebenso viele lehnten ein Verbot grundsätzlich ab und wünschten sich Regeln vor allem für den Unterricht. Die Kommission schlägt vor, Lernerfolg, Schulklima und Mobbingfälle jährlich zu erheben, um nach fünf Jahren zu beurteilen, ob sich messbar etwas verändert hat.

Zwei junge Menschen mit Schulrucksäcken gehen von hinten gesehen über einen sonnigen Schulhof
Nach Schulschluss gelten wieder die Regeln der Familie – auch für den Schulweg. KI-generiert

Zu Hause anknüpfen

Ein Verbot in der Schule beantwortet nicht die Frage, wann ein Kind ein eigenes Smartphone braucht. Empfehlungen und einen Stufenplan bietet der Ratgeber Handy ab welchem Alter. Für die Zeit nach der Schule helfen feste Absprachen und die Einstellungen der Kindersicherung; wie viel Bildschirmzeit unauffällig ist, steht im Ratgeber Bildschirmzeit.

Wer für den Schulweg nur Erreichbarkeit braucht, kommt mit einem Tastenhandy oder einem eingeschränkten Gerät aus – die Schulregeln gelten für beide genauso. Welche Modelle sich eignen, zeigt die Kaufberatung Kinderhandy, passende Tarife stehen unter Handyvertrag für Kinder. Weitere Themen rund um Familie und Sicherheit sammelt die Übersicht der Ratgeber.

Quellen und Stand

Geprüft am 4. Oktober 2026. Die Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die aktuelle Schul- oder Hausordnung Ihrer Schule.

Häufige Fragen

Darf mein Kind von der Schule aus mit dem eigenen Handy anrufen, wenn es krank wird?

In der Regel nicht – der Weg führt über das Sekretariat, das die Eltern über die hinterlegten Notfallnummern verständigt. Das bayerische Kultusministerium betont, dass die Alarmierungskette nie über die privaten Smartphones der Kinder läuft. Hinterlegen Sie deshalb aktuelle Nummern bei der Schule und melden Sie Änderungen sofort.

Gilt das Verbot auch auf Klassenfahrten und Ausflügen?

In Bayern und Mecklenburg-Vorpommern nennen die Regeln schulische Veranstaltungen ausdrücklich, und auch sonst gelten Schulregeln meist für alle Schulveranstaltungen. Auf Klassenfahrten legt die Schule oft eigene Zeiten fest, zu denen Kinder zu Hause anrufen dürfen. Die Einzelheiten stehen im Elternbrief zur Fahrt.

Passt dazu

  • Ratgeber Handy ab welchem Alter

    Das BIÖG rät: eigenes Smartphone frühestens ab 9, besser ab 12 Jahren – soziale Netzwerke erst ab 13.

  • Ratgeber Stalkerware erkennen

    Das sicherste Anzeichen ist kein technisches – und wer die App sofort löscht, warnt womöglich den Täter.

  • Ratgeber Zwei-Faktor-Anmeldung

    SMS-Codes lassen sich in Echtzeit abfischen, Passkeys nicht – und das E-Mail-Konto gehört zuerst gesichert.

  • Tarife Preisvergleich

    Vier-Wochen-Pakete heißen 13 Abbuchungen im Jahr – der Jahrespreis liegt 8,3 Prozent höher.