Ausland
Handy auf Kreuzfahrt und Fähre: warum das Bordnetz so teuer ist
Auf Kreuzfahrtschiffen und Fähren kann sich das Handy auf See in ein Bordnetz einbuchen, das über Satellit läuft. Dafür gilt weder EU-Roaming noch eine Preisobergrenze. Die gesetzliche Kostensperre bei höchstens 50 Euro netto im Monat greift nur für mobile Daten, nicht für Anrufe und SMS. Sicher fahren Sie mit Flugmodus und Bord-WLAN; im Hafen gilt wieder das Landnetz.

An Bord gilt EU-Roaming nur, solange Ihr Handy ein Netz an Land empfängt: im Hafen, auf Flüssen und dicht an der Küste. Auf See übernimmt das Bordnetz, eine kleine Mobilfunkzelle im Schiff, die per Satellit mit dem Festland verbunden ist. Für solche Verbindungen gelten nach Angaben der EU-Kommission keine verbindlichen Preisobergrenzen. Bei Vodafone CallYa stehen sie in der teuersten Zone, bei 1&1 kosten sie mehr als in jeder Länderzone.
| Situation | Netz | EU-Roaming |
|---|---|---|
| Hafen oder Fluss in der EU | Landnetz | ja, zu Inlandskonditionen |
| Hafen außerhalb der EU | Landnetz des Landes | nein, Auslandstarif Ihres Anbieters |
| Auf See | Bordnetz über Satellit | nein, keine Preisobergrenze |
| Bord-WLAN | Internetzugang der Reederei | kein Roaming, Abrechnung über die Reederei |
Vor der Küste: wo Landnetz und Bordnetz sich überschneiden
Wann ein Bordnetz in EU-Gewässern senden darf, regeln Beschlüsse der EU-Kommission. Bordnetze für GSM und UMTS müssen mindestens zwei Seemeilen Abstand zur Basislinie halten, also rund 3,7 Kilometer zur Küste; für LTE sind es vier Seemeilen. Bis zur Zwölf-Meilen-Grenze, rund 22 Kilometer vor der Küste, sind nur Antennen im Schiffsinneren erlaubt.
Die Regeln gibt es, weil Landnetze an der Küste ein Stück aufs Wasser reichen. Dazwischen liegt eine Mischzone, in der das Handy das jeweils stärkere Signal wählt – mal das Landnetz, mal das Bordnetz. Wer beim Auslaufen noch Fotos verschickt, kann so unbemerkt in den Satellitentarif wechseln.
Die Kostensperre schützt nur beim Surfen
Die EU-Roaming-Verordnung verlangt eine automatische Grenze für mobile Daten, und zwar ausdrücklich auch in Bordnetzen (Artikel 14). Ohne andere Vereinbarung liegt sie bei höchstens 50 Euro ohne Mehrwertsteuer je Abrechnungsmonat. Bei 80 Prozent kommt eine Warnung, danach stoppt der Datendienst, bis Sie der weiteren Nutzung zustimmen.
Für Telefonate und SMS fehlt eine solche Grenze. Vorgeschrieben sind dort nur eine Preis-SMS beim Einbuchen und „angemessene Schritte“ gegen unbeabsichtigte Verbindungen, etwa das Sperren von Bordnetzen auf Wunsch (Artikel 13). Auch angenommene Anrufe kosten: In der Preisliste von 1&1 kostet eine ankommende Minute im Schiffsnetz so viel wie eine abgehende.
Verbreiteter IrrtumDie automatische Kostensperre schützt auf dem Schiff vor hohen Rechnungen
Was stimmtSie gilt nur für mobile Daten. Anrufe und SMS über das Bordnetz laufen ohne Obergrenze weiter, auch angenommene Gespräche.
Nachgerechnet, mit angenommenen Preisen: Kostet ein Megabyte im Bordnetz 10 Euro einschließlich Steuer, greift die Datensperre schon nach knapp sechs Megabyte. Kostet die Minute 5 Euro, schlägt ein 20-minütiges Gespräch nach Hause mit 100 Euro zu Buche, ohne dass etwas stoppt. Wie realistisch solche Werte sind, zeigt die Preisliste von 1&1 vom 19. September 2026: Ein Megabyte im Schiffsnetz kostet dort rund das Zwanzigfache des Preises in den USA, eine Gesprächsminute mehr als das Dreifache.
So handhaben Telekom, Vodafone, o2 und 1&1 das Bordnetz
| Netzbetreiber | Bordnetz auf See | Hinweis |
|---|---|---|
| Telekom | nutzbar, eigene Datenpässe für Schiffe | „besondere Preise und Bedingungen“ |
| Vodafone | nicht im EU-Roaming enthalten | bei CallYa in Zone 4, der teuersten Zone |
| o2 | gesperrt: keine Anrufe, keine SMS, kein Surfen | o2 verweist auf das WLAN der Reiseveranstalter |
| 1&1 | Anrufe und SMS möglich, Daten derzeit deaktiviert | Bordnetze stehen einzeln in der Preisliste |
Marken und Discounter im selben Netz können anders verfahren; maßgeblich ist die Preisliste Ihres Tarifs. Zum Vergleich: In der Schweiz ist Roaming in Flugzeugen und auf Schiffen laut der Regulierungsbehörde Bakom standardmäßig gesperrt und muss eigens freigeschaltet werden. In der EU müssen Sie eine solche Sperre selbst beim Anbieter veranlassen.
Bordnetz erkennen: diese Namen zeigt das Handy an
Ein Bordnetz meldet sich mit dem Namen seines Betreibers, nicht mit dem eines Landes. Beim Einbuchen sollten Sie eine SMS bekommen; die EU-Kommission sieht diese Warnung ausdrücklich vor. In der Partnerliste der Telekom und der Preisliste von 1&1 stehen unter anderem diese Schiffsnetze:
| Netzname | Netzkennung | Einsatz laut Liste |
|---|---|---|
| Telenor Maritime (MCP) | 901 12 | Schiffe |
| Cellular at Sea (AT&T Maritime Services) | 901 18 | Schiffe |
| Vodafone Malta Maritime | 901 19 | Schiffe |
| Telecom Italia Maritime (TIM) | 901 26 | unter anderem Costa Cruises |
| OceanCell (Síminn) | 274 08 | Fähren und Kreuzfahrtschiffe |
| OnMarine | – | Schiffe |
Die meisten Kennungen beginnen mit 901. Namen oder Kennungen erscheinen in der manuellen Netzsuche, beim iPhone unter „Netzauswahl“, sobald Sie die automatische Wahl abschalten. Steht ein solcher Name in der Netzanzeige, sind Sie im Satellitentarif. Mit Satellitenverbindungen direkt zum Handy hat das nichts zu tun; sie behandelt die Seite Handy über Satellit.
Vor dem Ablegen: sechs Handgriffe

- Bordnetze sperren lassen Fragen Sie Ihren Anbieter, ob er Verbindungen zu Satellitennetzen sperrt. Bietet er das an, muss die Sperre laut Verordnung jederzeit kostenlos möglich und umkehrbar sein.
- Flugmodus auf See Sobald das Schiff ablegt, den Flugmodus einschalten und bei Bedarf nur WLAN wieder aktivieren. So bucht sich das Handy weder ins Bord- noch ins Landnetz ein.
- Umleitungen löschen Mit ##002# verhindern Sie, dass nicht angenommene Anrufe über das Bordnetz zur Mailbox laufen und doppelt kosten; mehr unter Mailbox ausschalten.
- Hintergrunddaten bremsen Foto-Backup, App-Updates und Cloud-Synchronisierung auf „nur WLAN“ stellen.
- Häfen bewusst nutzen Im EU-Hafen gilt Ihr Inlandstarif. Außerhalb der EU vorab prüfen, wie Ihr Anbieter das Land einordnet, etwa die Türkei oder die USA.
- Bord-WLAN wählen Pakete der Reederei vergleichen. Telekom und o2 rechnen WLAN-Anrufe aus dem Ausland wie Gespräche aus Deutschland ab, Vodafone bietet WLAN-Telefonie im Ausland nicht an (VoLTE und WLAN-Call).
Wenn die Rechnung trotzdem hoch ausfällt
Beanstanden Sie die Rechnung innerhalb von acht Wochen nach Zugang, am besten schriftlich. Der Anbieter muss dann die Verbindungen einzeln aufschlüsseln und technisch prüfen (§ 67 Telekommunikationsgesetz). Prüfen Sie dabei, ob Preis-SMS, 80-Prozent-Warnung und Datensperre wie vorgeschrieben kamen. Hilft das nicht, vermittelt die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur kostenlos, wenn Sie sich vorher um eine Einigung mit dem Anbieter bemüht haben.
Notfall an Bord
Auf See ist im Notfall die Besatzung die erste Anlaufstelle. An Land gilt in der ganzen EU die kostenlose Notrufnummer 112.
Nächster Schritt
Im Flugzeug gelten ähnliche Regeln, an Landgrenzen lauern eigene Fallen. Eine Reise-eSIM hilft auf See nicht, weil sie ein Landnetz braucht – für Landgänge außerhalb der EU kann sie sich lohnen. Alle Länder im Überblick stehen unter Roaming und Ausland.
Quellen und Stand
- EU-Kommission: Roaming: Questions and Answers (28. Juli 2026) – Satellitennetze auf Schiffen ohne Preisobergrenze, Warn-SMS, automatischer Datenstopp
- Your Europe: Mobilfunk-Roaming in der EU – im Landnetz keine Zusatzkosten, über Satellit gelten die EU-Regeln nicht
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2022/612 über das Roaming – Artikel 13 und 14
- Amt für Veröffentlichungen der EU: Beschluss 2010/166/EU über Mobilfunkdienste an Bord von Schiffen und Durchführungsbeschluss (EU) 2017/191 – zwei und vier Seemeilen, Innenantennen bis zwölf Seemeilen
- Bundesnetzagentur: EU-Roaming – Schutz vor unbeabsichtigtem Roaming in Bordnetzen seit 1. Juli 2022
- Telekom: Roaming: Optionen im Ausland – Datenpässe für Schiffe; Surfen und Telefonieren im Ausland (25. Juni 2026); Roamingpartner (PDF) – maritime Netze
- Vodafone: InfoDok 397 CallYa Roaming, September 2026 – Schiffe nicht im EU-Roaming, Zone 4
- o2: Auslandsoptionen – keine Satellitenverbindungen auf Schiffen und Fähren
- 1&1: Erweiterte Preisliste Mobilfunk, Stand 19.09.2026 – Fähren und Schiffe, Datennutzung deaktiviert
- Bakom (Schweiz): Roaming – Roaming in Flugzeugen und auf Schiffen standardmäßig gesperrt
- Telekom: WLAN Call Kosten; o2: WLAN-Telefonie; Vodafone: WiFi Calling
- Gesetze im Internet: § 67 TKG – Beanstandungen; Bundesnetzagentur: Schlichtung Telekommunikation
- EU-Kommission: 112 – the European emergency number
Geprüft am 4. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Kann ich auf dem Kreuzfahrtschiff WhatsApp nutzen, ohne dass es teuer wird?
Ja, über das WLAN der Reederei, wenn Sie gleichzeitig den Flugmodus einschalten oder das Datenroaming abstellen. Das WLAN-Paket rechnet die Reederei ab, nicht Ihr Mobilfunkanbieter. Achten Sie darauf, dass Foto-Backups nicht das Volumen eines kleinen Pakets aufbrauchen.
Gilt EU-Roaming auf einer Fähre zwischen zwei EU-Ländern?
Nur, solange Ihr Handy ein Netz an Land empfängt. Auf See kann auch auf Fähren ein Bordnetz aktiv sein; Vodafone und o2 nennen Fähren ausdrücklich. Ob Sie darin eingebucht sind, zeigen die Netzanzeige und die SMS Ihres Anbieters.
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