Ausland
Fair Use im EU-Ausland: Wie viel Datenvolumen Ihnen zusteht
Ihr Anbieter darf das Datenvolumen im EU-Ausland nur bei sehr großen oder unbegrenzten Tarifen begrenzen. Die Untergrenze für 2026: Monatspreis ohne Mehrwertsteuer geteilt durch 1,10 Euro, mal zwei. Bei einem Tarif für 30 Euro sind das rund 45,8 GB; hat Ihr Tarif weniger Inlandsvolumen, gilt es im Ausland vollständig. Ab dem 1. Januar 2027 wird mit 1,00 Euro gerechnet, die Grenze steigt dann um zehn Prozent.

Fair Use heißt angemessene Nutzung. Beim EU-Roaming bedeutet das: Ihr Anbieter darf das Datenvolumen im EU-Ausland nur bei Tarifen mit sehr viel oder unbegrenztem Datenvolumen begrenzen – und nie unter eine feste Untergrenze. Die Regel gilt in den 27 EU-Staaten, in Island, Liechtenstein und Norwegen sowie in der Ukraine und in Moldau. Der Rechner ermittelt die Untergrenze für Ihren Tarif; darunter erklären wir Formel, Beispiele und Sonderfälle.
Fair-Use-Rechner
Wie viel Datenvolumen steht mir im EU-Ausland zu?
Für Tarife mit sehr viel oder unbegrenztem Datenvolumen. Gerechnet wird im Browser.
–GB im EU-Ausland mindestens
Mindestvolumen = 2 × Monatspreis ohne MwSt. ÷ Großkundenentgelt je GB. Liegt das Inlandsvolumen darunter, gilt es vollständig auch im EU-Ausland.
Die Formel: zweimal Nettopreis geteilt durch das Großkundenentgelt
Gerechnet wird mit drei Größen: dem Monatspreis Ihres Tarifs ohne Mehrwertsteuer, dem Großkundenentgelt und dem Faktor zwei. Das Großkundenentgelt ist der Höchstbetrag, den sich Netzbetreiber gegenseitig für ein Gigabyte berechnen dürfen. Es liegt 2026 bei 1,10 Euro und ab dem 1. Januar 2027 bei 1,00 Euro, jeweils ohne Mehrwertsteuer. Bis Mitte 2032 bleibt es dann gleich.
- Nettopreis ermitteln Teilen Sie den Monatspreis durch 1,19. Aus angenommenen 30 Euro werden 25,21 Euro.
- Durch das Großkundenentgelt teilen 25,21 geteilt durch 1,10 ergibt 22,9 GB.
- Verdoppeln Das Ergebnis mal zwei ergibt rund 45,8 GB. Das ist die Untergrenze für 2026.
- Mit dem Inlandsvolumen vergleichen Liegt Ihr Inlandsvolumen darunter, gilt es im EU-Ausland vollständig. Liegt es darüber oder ist es unbegrenzt, darf der Anbieter auf die Untergrenze kürzen.
Daraus folgt eine Faustregel: Je Euro Monatspreis mit Mehrwertsteuer stehen Ihnen 2026 mindestens rund 1,53 GB im EU-Ausland zu, ab 2027 rund 1,68 GB. Ein Tarif für 20 Euro mit 50 GB darf im Ausland also auf etwa 30,6 GB begrenzt werden, ein Tarif für 20 Euro mit 20 GB dagegen nicht.
Verbreiteter IrrtumDie Fair-Use-Grenze rechnet man mit dem Monatspreis, der auf der Rechnung steht.
Was stimmtMaßgeblich ist der Preis ohne Mehrwertsteuer. Bei 30 Euro im Monat stehen 2026 rund 45,8 GB zu, nicht 54,5 GB.
Beispiele: die Untergrenze 2026 und ab 2027
Die Tabelle zeigt die Untergrenze für angenommene Monatspreise. Sie greift nur, wenn Ihr Inlandsvolumen größer ist; sonst steht Ihnen im EU-Ausland das ganze Inlandsvolumen zu.
| Monatspreis mit MwSt. (Euro) | ohne MwSt. (Euro) | Untergrenze 2026 | Untergrenze ab 2027 |
|---|---|---|---|
| 10 | 8,40 | 15,3 GB | 16,8 GB |
| 20 | 16,81 | 30,6 GB | 33,6 GB |
| 30 | 25,21 | 45,8 GB | 50,4 GB |
| 40 | 33,61 | 61,1 GB | 67,2 GB |
| 50 | 42,02 | 76,4 GB | 84,0 GB |
| 60 | 50,42 | 91,7 GB | 100,8 GB |
Wann der Anbieter überhaupt begrenzen darf
Die Grenze ist für sogenannte offene Datenpakete gedacht. Das sind Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen und Tarife, bei denen ein Gigabyte im Inland rechnerisch weniger kostet als das Großkundenentgelt. Ein Tarif für 20 Euro mit 10 GB kostet ohne Mehrwertsteuer rund 1,68 Euro je Gigabyte. Das liegt über 1,10 Euro, das Volumen gilt im Ausland also ohne Abzug. Derselbe Preis mit 50 GB ergibt rund 34 Cent je Gigabyte; hier darf der Anbieter auf rund 30,6 GB begrenzen.
Wird ein Tarif nach dem Highspeed-Volumen nur gedrosselt statt gestoppt, darf der Anbieter ihn nach den Leitlinien der europäischen Regulierer BEREC wie einen unbegrenzten Tarif behandeln. Und das Inlandsvolumen zählt weiter: Ist es aufgebraucht, gilt im Ausland dieselbe Drosselung oder Nachbuchung wie zu Hause, auch wenn die Fair-Use-Grenze noch nicht erreicht ist.

Sonderfälle: Kombi-Tarif, Handy im Vertrag, Rabatt, Prepaid
Kombi-Tarife mit Festnetz oder Fernsehen
Steckt der Mobilfunktarif in einem Paket mit Festnetz, Internet oder Fernsehen, zählt nicht der Gesamtpreis. Maßgeblich ist der Preis, zu dem der Anbieter den Mobilfunkteil einzeln verkauft, oder der eines vergleichbaren Einzeltarifs desselben Anbieters. Den Festnetzpreis einfach vom Paketpreis abzuziehen, halten die europäischen Regulierer nicht für zulässig. Tragen Sie in den Rechner deshalb den Preis des passenden Einzeltarifs ein.
Vertrag mit Handy
Ein mitfinanziertes Handy gehört nicht zum Mobilfunkdienst. Der Anbieter darf deshalb mit dem Preis des gleichen Tarifs ohne Handy rechnen. Die Rate für das Gerät lassen Sie im Rechner weg.
Rabatte und Aktionsvolumen
Läuft ein Rabatt, darf der Anbieter mit dem reduzierten oder dem vollen Preis rechnen. Endet der Rabatt, gilt der volle Preis, und die Grenze steigt. Zusätzliches Aktionsvolumen müssen Sie im EU-Ausland genauso nutzen dürfen wie zu Hause.
Prepaid mit Abrechnung nach Verbrauch
Bei Prepaid-Tarifen, die je Megabyte abrechnen, darf der Anbieter das Auslandsvolumen am Guthaben ausrichten: Restguthaben ohne Mehrwertsteuer beim Grenzübertritt, geteilt durch das Großkundenentgelt. Angenommen, Sie haben 15 Euro Guthaben: Ohne Mehrwertsteuer sind das 12,61 Euro, geteilt durch 1,10 ergibt rund 11,5 GB. Telefonate und SMS zehren am selben Guthaben. Für Prepaid-Tarife mit Monats- oder Vierwochenpaket, wie sie die meisten Discounter anbieten, gilt dagegen die normale Formel mit dem Paketpreis.
Was über der Grenze kostet
Ist die Fair-Use-Grenze erreicht, darf der Anbieter für jedes weitere Gigabyte einen Aufschlag verlangen – höchstens in Höhe des Großkundenentgelts plus Mehrwertsteuer. 2026 sind das 1,10 Euro netto oder rund 1,31 Euro mit Steuer je Gigabyte, ab 2027 1,00 Euro netto oder 1,19 Euro. Bei offenen Datenpaketen und Prepaid betrifft der Aufschlag nur mobile Daten, nicht Anrufe und SMS. Die Kostenbremse für Daten stoppt die Verbindung bei 50 Euro netto, wenn Sie nichts anderes vereinbart haben.
So weisen Telekom, Vodafone, o2 und 1&1 die Grenze aus
Die Anbieter nennen die Grenze in Preisliste oder Produktinformationsblatt und in der kostenlosen SMS, die beim Grenzübertritt kommt. 1&1 verweist in seiner erweiterten Preisliste ausdrücklich auf die Tarifpreisliste, in der das im EU-Ausland nutzbare Volumen und der aktuelle Aufschlag stehen. Vodafone nennt im Infoblatt zum Prepaid-Roaming etwa für CallYa Black ein Datenlimit von bis zu 123 GB in der EU. Für das CallYa Jahrespaket XL sind es bis zu 306 GB. Bei Telekom und o2 steht die Angabe ebenfalls in den Unterlagen Ihres Tarifs, also in Preisliste oder Produktinformationsblatt.
Die zweite Fair-Use-Regel: Reisen statt Wohnen
Fair Use hat noch eine zweite Bedeutung: Roaming wie zu Hause gilt für Reisen, nicht für ein Leben im Ausland. Der Anbieter darf über mindestens vier Monate beobachten, ob Sie sich überwiegend im Ausland aufhalten und dort überwiegend telefonieren und surfen. Trifft beides zu, muss er Sie warnen und Ihnen mindestens zwei Wochen Zeit geben. Ändert sich nichts, darf er danach Aufschläge berechnen. Welche Länder zum EU-Roaming gehören, zeigt die Übersicht Roaming und Ausland.
Wo der Rechner an Grenzen stößt
- Mindestwert, kein Höchstwert: Der Rechner zeigt, was Ihnen mindestens zusteht. Anbieter dürfen mehr geben; maßgeblich ist dann ihre Angabe.
- 19 Prozent Mehrwertsteuer: Er rechnet den Bruttopreis mit 19 Prozent zurück. Wer einen Nettopreis kennt, etwa aus einem Geschäftskundentarif, trägt den Nettopreis mal 1,19 ein.
- Abrechnungszeitraum: Grundlage ist der Preis für einen vollen Abrechnungszeitraum. Wird alle vier Wochen abgerechnet, gilt der Preis dieser vier Wochen.
- Nur EU, EWR, Ukraine und Moldau: In der Schweiz, in Großbritannien oder in der Türkei gilt die Formel nicht. Behandelt Ihr Anbieter ein solches Land freiwillig wie die EU, steht seine Grenze in der Preisliste.
- Ihr Verbrauch fehlt: Wie schnell Sie die Grenze erreichen, hängt von Ihrer Nutzung ab. Das schätzt der Datenvolumen-Rechner; den Hotspot richten Sie mit der Anleitung Hotspot einrichten ein.
Quellen und Stand
- Bundesnetzagentur: Roaming-Regelungen in der Europäischen Union – Formel mit Nettopreis, Tabelle der Großkundenentgelte für 2026 und ab 2027, Prepaid, Kostenobergrenze
- BEREC: Leitlinien zur Roaming-Verordnung und Durchführungsverordnung (EU) 2016/2286, BoR (22) 174 – offene Datenpakete, Kombi-Angebote, Handy-Subvention, Rabatte, Prepaid, Aufschläge, Beobachtung über vier Monate
- EU-Kommission: Roaming: Questions and Answers – Obergrenze für Aufschläge sinkt bis 2027
- Your Europe: Roaming: was Sie für die Nutzung Ihres Smartphones in einem anderen EU-Land bezahlen – Viermonatsbeobachtung, Prepaid nach Restguthaben
- Vodafone: InfoDok 397 CallYa Roaming, September 2026 – Datenlimit in der EU für CallYa Black
- 1&1: Erweiterte Preisliste Mobilfunk, Stand 19.09.2026 – Verweis auf Volumen und Aufschlag in der Tarifpreisliste
Geprüft am 4. Oktober 2026. Rechenbeispiele mit angenommenen Preisen; verbindlich ist die Angabe in den Unterlagen Ihres Tarifs.
Häufige Fragen
Gilt die Fair-Use-Grenze pro Monat oder pro Reise?
Pro Abrechnungszeitraum. Grundlage ist der Preis für einen vollen Abrechnungszeitraum; mit dem neuen Zeitraum beginnt auch die Grenze von vorn. Bei Prepaid nach Verbrauch zählt das Restguthaben beim Grenzübertritt, nach einer Aufladung soll der Anbieter neu rechnen.
Zählt der Hotspot zur Fair-Use-Grenze?
Ja. Was Laptop oder Tablet über den Hotspot Ihres Handys laden, ist Datenvolumen Ihrer SIM-Karte und zählt wie jede andere Nutzung. Im EU-Ausland gelten für den Hotspot dieselben Regeln wie zu Hause.
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