Netze
Funkloch: finden, belegen, melden – und was ausgebaut werden muss
Ob an einem Ort ein Funkloch liegt, zeigt das Mobilfunk-Monitoring der Bundesnetzagentur im Raster von 100 mal 100 Metern, getrennt nach Netz und Technik. Eigene Beobachtungen halten Sie mit der App „Mobilfunk-Check“ fest – das löst keinen Ausbau aus, verbessert aber die Datenlage. Ausbauen müssen die Netzbetreiber wegen ihrer Frequenzauflagen: Ab 2030 muss jeder der drei etablierten Betreiber 99,5 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s versorgen.

Ein Funkloch merkt man meist erst, wenn das Gespräch abreißt oder die Navigation stehen bleibt. Amtlich sind die Lücken gut vermessen. Nach dem Mobilfunk-Monitoring der Bundesnetzagentur mit Datenstand Juni 2026 erreicht 4G rund 97,8 Prozent der Fläche Deutschlands, 5G 96,2 Prozent und mobiles Breitband insgesamt mehr als 98 Prozent. Diese Werte gelten aber für mindestens einen Netzbetreiber – im eigenen Netz kann die Lücke größer sein.
Hier lesen Sie, wie Sie ein Funkloch finden, belegen und melden und welche Ausbaupflichten bis 2030 gelten.
Funkloch, weißer Fleck, grauer Fleck
Im Alltag heißt jede Stelle ohne brauchbaren Empfang Funkloch. Die Bundesnetzagentur unterscheidet genauer, und die Unterscheidung entscheidet darüber, was hilft.
| Begriff | Was er bedeutet | Was hilft |
|---|---|---|
| Funkloch | gar kein Netz, auch kein 2G | Lücke erfassen und melden, zu Hause WLAN Call |
| Weißer Fleck | nur 2G, kein mobiles Breitband durch irgendein Netz | Telefonate und SMS gehen noch – bis zum 2G-Ende 2028 |
| Grauer Fleck | mindestens ein Netz bietet 4G, aber nicht alle | ein anderes Netz testen, etwa mit einer Prepaid-Karte |
| Lücke im Gebäude | draußen Empfang, drinnen kaum – dicke Betonwände und Glasfassaden schirmen ab | WLAN Call, Platz am Fenster, Netz mit besserer Versorgung im Haus |
Der Unterschied zwischen weiß und grau ist praktisch: Im grauen Fleck lohnt ein Netzwechsel, im weißen nicht. Weiße Flecken werden mit dem 2G-Ende 2028 zu echten Funklöchern, wenn bis dahin kein 4G gebaut ist. Die Bundesnetzagentur geht in ihrer Entscheidung von 2025 davon aus, dass solche Gebiete durch die Modernisierung vorhandener Standorte versorgt werden können – nicht erst durch neue Masten.
Wo überhaupt kein Netz hinreicht, etwa in tiefen Tälern oder im Hochgebirge, bleibt mit neueren iPhones und Pixel-Geräten zumindest der Notruf über Satellit.
Funkloch finden: erst die amtliche Karte
Die neutralste Quelle ist die Mobilfunk-Monitoring-Karte im Gigabit-Grundbuch. Sie teilt Deutschland in rund 38 Millionen Rasterzellen von 100 mal 100 Metern. Für jede Zelle zeigt sie, welches Netz dort 2G, 4G oder 5G liefert. Die Daten melden Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 nach einheitlichen Vorgaben, die Bundesnetzagentur prüft sie unter anderem mit den Meldungen aus ihrer App.
In der netzübergreifenden Ansicht markiert die Karte außerdem weiße und graue Flecken. Zwei Grenzen sollten Sie kennen: Die Karte beschreibt die Versorgung im Freien – wie viel Signal durch Wände und Fenster dringt, zeigt sie nicht. Und sie beruht auf Empfangspegeln, nicht auf der Auslastung; am Bahnhof zur Stoßzeit kann eine gut versorgte Zelle trotzdem stocken. Wie Sie die Karte Schritt für Schritt lesen, steht unter Netzabdeckung prüfen.
Wie groß die Unterschiede zwischen den Netzen sind, zeigt der Jahresbericht der Bundesnetzagentur: Im Oktober 2025 deckte 4G je nach Netz zwischen 88 und 92 Prozent der Fläche ab, alle Netze zusammen 97,7 Prozent. Die Differenz steht für die grauen Flecken – Gegenden, in denen es auf die Wahl des Netzes ankommt. Warum LTE für die Fläche so wichtig ist, erklärt LTE und 4G.
Ein Funkloch belegen: die App Mobilfunk-Check
Was die Karte nicht weiß, können Sie beitragen. Die frühere Funkloch-App der Bundesnetzagentur heißt inzwischen „Mobilfunk-Check“ und läuft auf Android und iOS. Sie zeichnet auf, ob Ihr Handy gerade kein Netz, 2G, 4G oder 5G hat, und speichert das mit Ort und Zeit. Die Ergebnisse fließen zusammengefasst in die öffentliche Netzcheck-Karte ein.
- App laden und Erfassung starten Die App gibt es im App Store und bei Google Play; der Einstieg steht unter Netz checken auf breitbandmessung.de. Starten Sie die Erfassung, bevor Sie in die bekannte Lücke fahren oder gehen.
- Im Hintergrund laufen lassen Die Erfassung läuft weiter, während Sie andere Apps nutzen. Auf dem iPhone zeigt ein blaues Symbol, dass aufgezeichnet wird, unter Android eine dauerhafte Benachrichtigung.
- Auf das iPhone achten iOS kann nicht unterscheiden, ob ein Funkloch vorliegt, der Flugmodus an ist oder die SIM-Karte fehlt. Ein Funkloch wird deshalb nur erfasst, wenn die Aufzeichnung schon vorher läuft.
- Übertragen lassen Die Messpunkte werden gesendet, sobald wieder 4G, 5G oder WLAN verfügbar ist. Hundert Messpunkte kosten etwa 0,1 MB Datenvolumen.
- Ergebnis ansehen Die Karte zeigt Rasterzellen statt einzelner Punkte, damit niemand erkennbar ist. Sie lässt sich auf die letzten 3, 6, 12 oder 24 Monate filtern.
Wie viele Menschen mitmachen, zeigte die erste bundesweite Mobilfunk-Messwoche vom 26. Mai bis 1. Juni 2025: Mehr als 150.000 Teilnehmende erfassten Messpunkte. Rund 98 Prozent davon lagen im 4G- oder 5G-Netz, etwas mehr als ein Prozent nur im 2G-Netz. An weniger als einem Prozent der Punkte gab es gar keine Versorgung. Repräsentativ sind solche Ergebnisse nach Angaben der Bundesnetzagentur nicht, denn gemessen wird nur dort, wo Menschen mit der App unterwegs sind.
Verbreiteter IrrtumWer ein Funkloch meldet, bekommt dort bald einen neuen Mast.
Was stimmtEinzelne Meldungen lösen laut Bundesnetzagentur keinen automatischen Prozess zur Abhilfe aus. Sie erweitern die Datengrundlage, mit der die Behörde die Versorgung bewertet. Gebaut wird dort, wo Auflagen oder die Planungen der Netzbetreiber es vorsehen.
Beim Anbieter melden: Störung oder Lücke?
Vor der Meldung lohnt eine Frage: Hatten Sie dort früher Empfang? Dann ist es wahrscheinlich eine Störung, und der Anbieter muss sie beseitigen – Ihre Rechte dazu stehen unter Netzstörung. Gab es dort nie Empfang, ist es eine Versorgungslücke. Dann hilft die Meldung vor allem der Statistik, Ihnen selbst eher ein anderes Netz.
Gemeldet wird je nach Netz unterschiedlich. Bei o2 prüft der Live-Check tagesaktuelle Störungen und geplante Arbeiten an den Basisstationen für eine Adresse; über die Feedback-Funktion melden Sie ein Problem und bekommen Rückmeldungen per SMS. Vodafone zeigt unter „Störung finden“ bekannte Störungen und Wartungen für eine Adresse und eröffnet sonst ein Ticket. Die Telekom bündelt das in ihrer Störungshilfe auf telekom.de.
Notieren Sie für jede Meldung Ort, Uhrzeit, die Netzanzeige im Display und ob Sie drinnen oder draußen waren. Zeigt das Handy dagegen überall plötzlich „Kein Netz“ oder „Nur Notrufe“, liegt es oft am Gerät oder an der SIM-Karte – die Ursachen stehen unter Kein Netz.
Was die Netzbetreiber ausbauen müssen
Ausbaupflichten entstehen nicht aus Beschwerden, sondern aus den Frequenzen: Wer Frequenzen nutzt, muss im Gegenzug Versorgungsauflagen erfüllen. Die letzten großen Pflichten stammen aus der Vergabe von 2019 und liefen bis Ende 2022 und Ende 2024. Verlangt waren unter anderem 98 Prozent der Haushalte je Bundesland mit 100 Mbit/s, alle Autobahnen, Bundes-, Landes- und Staatsstraßen, alle Schienenwege und 500 neue Basisstationen in weißen Flecken.
Laut Jahresbericht der Bundesnetzagentur wurden diese Auflagen nicht vollständig fristgerecht erfüllt. Die Netzbetreiber begründeten Verzögerungen meist mit fehlender Mitwirkung Dritter. Die Ordnungswidrigkeitenverfahren stellte die Behörde ein, nachdem Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. August 2024 rechtskräftig geworden waren. Inzwischen sind die Auflagen nach ihren Angaben weitgehend erfüllt.
Mit der Verlängerung der Frequenzen bei 800, 1.800 und 2.600 MHz hat die Bundesnetzagentur im März 2025 neue Auflagen festgelegt. Sie gelten für Telekom, Vodafone und Telefónica, und zwar für jeden Betreiber einzeln:
- ab 1. Januar 2029 in jedem Bundesland 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden mit mindestens 100 Mbit/s,
- ab 1. Januar 2029 alle Bundesstraßen mit 100 Mbit/s sowie alle Landes- und Staatsstraßen und die Binnenwasserstraßen des Kernnetzes mit 50 Mbit/s,
- ab 1. Januar 2030 bundesweit 99,5 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s,
- ab 1. Januar 2030 alle Kreisstraßen mit mindestens 50 Mbit/s.
Neu ist, dass entlang der Straßen die Versorgung durch ein anderes Netz nicht mehr angerechnet wird. 2019 durfte ein Betreiber eine Strecke als versorgt zählen, wenn ein Konkurrent dort funkte; jetzt soll jedes Netz die Straßen selbst abdecken. Für Bahnstrecken gibt es keine neue Zahl, sondern eine Pflicht zur Mitwirkung beim Ausbau entlang der Gleise – mehr dazu unter Netz im Zug. Für 1&1 gelten eigene Auflagen: Ein Viertel der Haushalte hat das Unternehmen bis Ende 2025 erreicht, bis Ende 2030 müssen es 50 Prozent sein.
Ein Detail relativiert alle diese Zahlen. Eine Strecke gilt nach den Auflagen als versorgt, wenn die Datenrate im Antennensektor grundsätzlich verfügbar ist; die Verkehrslast durch andere Nutzer wird dabei nicht berücksichtigt. 50 Mbit/s sind also kein Tempo, das jede und jeder Einzelne erreicht, sondern die Leistung, die sich alle in einer Funkzelle teilen.
Wenn das Funkloch zu Hause liegt
Ein neuer Mast braucht Standortsuche, Genehmigungen und Bauzeit – kurzfristig hilft er Ihnen nicht. Drei Wege wirken schneller:
- WLAN Call: Haben Sie Internet über DSL, Kabel oder Glasfaser, telefoniert das Handy mit der eigenen Nummer über das WLAN. Fast alle Marken bieten das inzwischen an; Einzelheiten unter VoLTE und WLAN Call.
- Ein anderes Netz testen: Liegt Ihr Wohnort in einem grauen Fleck, versorgt ihn vielleicht ein anderes Netz. Eine Prepaid-Karte einer Marke im anderen Netz klärt das, ohne dass Sie sich binden. Wie Sie das passende Netz auswählen, zeigt bestes Netz.
- Repeater nur mit Zustimmung: Ein Verstärker sendet in den Frequenzen des Netzbetreibers. Die Bundesnetzagentur verlangt dafür eine Abstimmung mit dem Inhaber der Frequenzen, damit andere Mobilfunknutzer nicht gestört werden, und verweist als Alternative auf WLAN.
Kommt bei Ihnen zu Hause gar kein brauchbares Internet an, greift unter Umständen das Recht auf Versorgung. Es sichert Telefon und Internetzugang mit mindestens 15 Mbit/s im Download und 5 Mbit/s im Upload am Haupt- oder Geschäftssitz zu und darf auch per Funk erfüllt werden. Für den Handyempfang unterwegs gilt es nicht.

Förderung: Das Bundesprogramm ist ausgelaufen
Wo sich ein Mast für keinen Netzbetreiber rechnet, half lange Geld vom Bund. Diese Mobilfunkförderung ist Ende 2024 ausgelaufen; nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung wurden damit insgesamt 267 Projekte zur Schließung von Versorgungslücken gefördert. Die bundeseigene Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) bleibt als „Kümmerer vor Ort“ Ansprechpartnerin für Kommunen, Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen.
Für Anwohnerinnen und Anwohner ist meist die Gemeinde der beste Weg: Sie wird bei der Standortwahl neuer Sendeanlagen angehört und kennt laufende Planungen. Wer dabei Fragen zu Strahlung und Grenzwerten hat, findet die Behördenangaben unter Mobilfunk und Gesundheit.
Nächster Schritt
Erst die Karte, dann die eigene Messung, dann die Netzwahl: So finden Sie heraus, ob ein anderes Netz Ihre Lücke schließt. Alle Netzthemen bündelt die Übersicht der Netzbetreiber.
Quellen und Stand
- Bundesnetzagentur / Gigabit-Grundbuch: Mobilfunk-Monitoring – Raster, Flächenwerte mit Datenstand Juni 2026, weiße und graue Flecken
- Bundesnetzagentur: Mobilfunkversorgung – App Mobilfunk-Check, Wirkung einzelner Meldungen, Auflagen
- Bundesnetzagentur: Fragen und Antworten zur Funkloch-App – Hintergrundmessung, iOS-Grenzen, Datenverbrauch, Kartenaktualisierung
- Bundesnetzagentur: Jahresbericht Telekommunikation 2025 – Erfüllung der Auflagen von 2019, Flächenabdeckung je Netz, Mobilfunk-Messwoche
- Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur verlängert Mobilfunkfrequenzen unter Auflagen (24. März 2025)
- Bundesnetzagentur: Präsidentenkammerentscheidung 2025 – Auflagen je Zuteilungsinhaber, keine Anrechnung, Repeater, 2G-Gebiete
- Bundesnetzagentur: Entscheidungen III und IV zur Auktion 2019 – Versorgungsauflagen bis 2022 und 2024
- Bundesnetzagentur: Recht auf Versorgung – Mindestbandbreiten, Versorgung auch per Funk
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung: Frequenzen und Mobilfunk – Ende der Mobilfunkförderung, Rolle der MIG
- o2: Netzausfall und Netzprobleme im Live-Check prüfen
- Vodafone: Hilfe zu Störungen und Netzqualität und WiFi Calling – Abschirmung durch Betonwände und Glasfassaden
Geprüft am 4. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Kann ich wegen eines Funklochs meinen Handyvertrag kündigen?
Ein eigenes Kündigungsrecht für Funklöcher kennt das Telekommunikationsgesetz nicht. Seit dem 20. April 2026 können Sie aber mit dem Nachweisverfahren Mobilfunk der Bundesnetzagentur belegen, dass die vertraglich geschätzte Höchstgeschwindigkeit erheblich verfehlt wird. Dann sind Minderung oder außerordentliche Kündigung möglich; im Streit hilft die Schlichtungsstelle Telekommunikation.
Wie aktuell ist die Funkloch-Karte der Bundesnetzagentur?
Die Mobilfunk-Monitoring-Karte mit den Daten der Netzbetreiber wird zweimal im Jahr aktualisiert, zuletzt mit Datenstand Juni 2026. Die Netzcheck-Karte mit den Meldungen aus der App erneuert sich wöchentlich; berücksichtigt wird, was bis Sonntag 24 Uhr eingegangen ist.
Warum zeigt die Karte Empfang, obwohl mein Handy keinen hat?
Die Karte bildet die Versorgung im Freien ab und rechnet in Zellen von 100 mal 100 Metern. Im Keller, hinter dicken Wänden oder in einer Senke kann der Empfang deutlich schlechter sein als in der Zelle insgesamt. Auch ein ausgelastetes Netz oder ein Handy, das nicht alle Frequenzen Ihres Netzes empfängt, erklärt solche Abweichungen.
Passt dazu
-
Netze LTE (4G)90,1 Millionen SIM-Profile funken über LTE – auch das meiste 5G hängt am LTE-Kernnetz.
-
Netze VoLTE und WLAN CallWLAN Call bei 36 von 43 Marken belegt – im Ausland kostet der Anruf ins Urlaubsland wie aus Deutschland.
-
Netze FrequenzenAlle Ländervarianten des iPhone 18 Pro können Band 20 – Lücken liegen eher bei VoLTE und Einmarkt-Geräten.
-
Hilfe Hilfe24 Probleme mit erstem Handgriff, Grundregeln vor jedem Eingriff und Ihre Rechte bei Netzstörung.