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Tarife · RatgeberHandyvertrag ohne Laufzeit: monatlich kündbar mit vollen Vertragsvorteilen
Kurzantwort
Ein Handyvertrag ohne Laufzeit ist ein regulärer Mobilfunkvertrag mit monatlicher Abrechnung, aber ohne Mindestlaufzeit – kündbar mit einem Monat Frist. Alle Vertragsvorteile bleiben: Rufnummernmitnahme, Zusatzkarten, eSIM, volle Netzabdeckung. Der Grundpreis liegt meist nur wenige Euro über dem 24-Monats-Tarif, die Anschlussgebühr dafür oft höher.
Zwei Jahre sind eine lange Zeit für eine Entscheidung, die man in zwanzig Minuten trifft. Wer umzieht, den Job wechselt, ins Ausland geht oder schlicht noch nicht weiß, ob das Netz am neuen Wohnort taugt, sitzt einen 24-Monats-Vertrag im Zweifel aus. Der Tarif ohne Laufzeit löst genau dieses Problem – und kostet dafür weniger Aufpreis, als die meisten erwarten. Diese Seite erklärt, was drinsteckt, welche Rechte Ihnen das Telekommunikationsgesetz ohnehin gibt und wann sich die Flexibilität wirklich rechnet.
Was ein Tarif ohne Laufzeit ist
Die Bezeichnungen schwanken: „ohne Laufzeit“, „monatlich kündbar“, „ein Monat Mindestlaufzeit“ oder „flexibel“ meinen dasselbe. Gemeint ist ein normaler Postpaid-Vertrag – mit monatlicher Rechnung, Bonitätsprüfung und allen Leistungen eines Laufzeitvertrags –, bei dem die Bindung entfällt.
Erhalten bleiben damit: die Rufnummernmitnahme, Zusatz- und Partnerkarten, eSIM-Nutzung, EU-Roaming und die vollständige Netzabdeckung des gewählten Netzes. Was in der Regel wegfällt, ist das subventionierte Smartphone – wer ein Gerät mitfinanzieren möchte, braucht meist doch eine Laufzeit oder kauft separat.
Ihre Rechte nach dem TKG
Seit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes zum 1. Dezember 2021 haben sich die Spielregeln zugunsten der Verbraucher verschoben – auch für ganz normale Laufzeitverträge.
Was konkret gilt
- Maximal 24 Monate anfängliche Laufzeit. Längere Erstbindungen sind unzulässig.
- Keine automatische Jahresverlängerung. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit weiter.
- Kündigungsfrist ein Monat. Feste Termine wie Quartalsenden gibt es nicht mehr.
- Kündigungsbutton Pflicht. Wer online abschließen kann, muss online kündigen können.
- Sonderkündigungsrecht bei einseitigen Vertragsänderungen wie Preiserhöhungen.
Das Recht, das kaum jemand kennt
§ 56 Absatz 1 Satz 2 TKG verpflichtet Anbieter, jedem Verbraucher vor Vertragsschluss auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten anfänglicher Laufzeit anzubieten. Beworben wird das praktisch nie – in den Angebotsstrecken stehen fast immer nur die 24-Monats-Varianten. Fragen Sie im Beratungsgespräch oder im Chat aktiv nach der 12-Monats-Variante.
Wann sich die Flexibilität lohnt
Der Aufpreis ist überschaubar, aber er ist da. Es lohnt sich, ehrlich zu prüfen, ob die Flexibilität in Ihrer Situation einen Wert hat.
Ohne Laufzeit ist die bessere Wahl
- Das Netz am Wohnort ist noch nicht getestet
- Umzug, Jobwechsel oder Studienbeginn stehen an
- Probezeit oder befristeter Arbeitsvertrag
- Geplanter Auslandsaufenthalt
- Vorübergehende Zweitkarte, etwa für ein Projekt
- Sie wollen auf sinkende Marktpreise reagieren können
24 Monate sind günstiger
- Wohn- und Arbeitssituation sind stabil
- Das Netz ist erprobt und funktioniert
- Ein subventioniertes Smartphone ist gewünscht
- Der Preisunterschied ist bei Ihrem Wunschtarif spürbar
- Sie wechseln ohnehin nie freiwillig den Anbieter
Der unterschätzte Anwendungsfall
Nach einem Umzug ist ein flexibler Tarif oft die klügste Zwischenlösung: Sie testen das Netz an der neuen Adresse mehrere Monate im echten Alltag und schließen erst dann einen Laufzeitvertrag ab – bei dem Anbieter, der tatsächlich liefert. Welches Netz das sein dürfte, grenzen Sie vorab über bestes Netz ein.
Ohne Laufzeit oder Prepaid?
Beide Varianten sind flexibel, funktionieren aber grundlegend anders. Zwei Fragen genügen für die Vorauswahl.
| Merkmal | Ohne Laufzeit | Prepaid |
|---|---|---|
| Abrechnung | monatliche Rechnung | Guthaben im Voraus |
| Bonitätsprüfung | ja | nein |
| Kostenkontrolle | gut | maximal |
| Datenvolumen fürs Geld | meist mehr | meist weniger |
| Zusatzkarten, Optionen | verfügbar | selten |
| Beendigung | Kündigung, 1 Monat Frist | einfach nicht aufladen |
| Rufnummernmitnahme | ja | ja |
Kurz gefasst: Wer unter keinen Umständen mehr zahlen will als geplant, nimmt eine Prepaid-Karte. Wer Leistung und Flexibilität kombinieren will und eine monatliche Rechnung nicht scheut, nimmt den Vertrag ohne Laufzeit.
Worauf Sie achten sollten
- Anschlussgebühr prüfen Der wichtigste Kostenpunkt. Bei flexiblen Tarifen fällt sie oft höher aus als bei Laufzeitverträgen – und sie verteilt sich auf weniger Monate. Rechnen Sie den Effektivpreis über Ihre realistisch geplante Nutzungsdauer, nicht über 24 Monate.
- Abrechnungszeitraum klären Verträge starten selten am Monatsersten. Der Abrechnungszeitraum endet dann mitten im Monat – und genau dorthin kündigen Sie. Das Datum steht auf der Rechnung oder im Kundenportal.
- Leistungen vergleichen Manche Anbieter bieten im flexiblen Tarif dieselben Leistungen zu leicht höherem Grundpreis, andere kürzen Datenvolumen oder Maximalgeschwindigkeit. Prüfen Sie 5G-Freischaltung, Surfgeschwindigkeit und EU-Roaming im direkten Vergleich zur Laufzeitvariante.
- Preisstabilität einschätzen Aktionspreise gibt es auch bei flexiblen Tarifen. Prüfen Sie, ob und wann der Grundpreis steigt – bei einer Preiserhöhung steht Ihnen ohnehin ein Sonderkündigungsrecht zu.
Richtig kündigen und wechseln
Die Kündigung ist in Textform möglich, ein Einschreiben ist nicht vorgeschrieben. Seit Juli 2022 muss jeder Anbieter, bei dem online abgeschlossen werden kann, auch einen Kündigungsbutton bereitstellen.
Vorsicht bei Schein-Buttons
Manche Anbieter platzieren den echten Kündigungsbutton schwer auffindbar und bieten stattdessen eine Schaltfläche an, die lediglich einen Rückruf oder ein Beratungsgespräch auslöst. Achten Sie auf eine eindeutige Bezeichnung und lassen Sie sich den Eingang der Kündigung bestätigen – diese Bestätigung ist Ihr Nachweis.
Beim Anbieterwechsel gilt die gleiche Reihenfolge wie immer: erst den neuen Vertrag abschließen und dort die Portierung beauftragen, dann den alten Vertrag kündigen. So bleibt Ihre Erreichbarkeit lückenlos. Die formalen Details stehen unter Handyvertrag kündigen.
Fazit
Der Tarif ohne Laufzeit ist kein Nischenprodukt mehr, sondern die vernünftige Standardwahl für alle, deren Lebenssituation sich in den nächsten zwei Jahren ändern könnte. Der Aufpreis beim Grundpreis ist meist gering; der eigentliche Kostenfaktor ist die Anschlussgebühr, die sich auf weniger Monate verteilt.
Wichtiger als die Wahl zwischen flexibel und gebunden ist aber ein anderer Punkt: Seit der TKG-Novelle sind auch Laufzeitverträge deutlich weniger gefährlich geworden. Wer die Kündigungsfrist verpasst, verliert heute einen Monat – nicht mehr ein Jahr. Und die gesetzliche Pflicht, auch eine 12-Monats-Variante anzubieten, ist ein Hebel, den kaum jemand nutzt.
Erst das Netz, dann die Laufzeit
Flexibilität hilft nur, wenn das Netz stimmt. Klären Sie zuerst die Abdeckung an Ihrem Wohnort – danach entscheidet sich, ob Sie sich binden wollen.
Netzabdeckung prüfen Alle Tarif-ThemenHäufige Fragen zum Handyvertrag ohne Laufzeit
Was ist ein Handyvertrag ohne Laufzeit?
Ein regulärer Mobilfunkvertrag mit monatlicher Abrechnung, aber ohne Mindestlaufzeit. Sie können ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Alle Vertragsvorteile bleiben erhalten: Rufnummernmitnahme, Zusatzkarten, eSIM und die volle Netzabdeckung des jeweiligen Netzbetreibers. Anders als bei Prepaid laden Sie kein Guthaben auf, sondern erhalten eine monatliche Rechnung.
Muss mir jeder Anbieter einen Vertrag mit kurzer Laufzeit anbieten?
Ja, zumindest teilweise. Nach § 56 Absatz 1 TKG darf die anfängliche Laufzeit 24 Monate nicht überschreiten – und Anbieter sind verpflichtet, Verbrauchern vor Vertragsschluss zusätzlich einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten anfänglicher Laufzeit anzubieten. Diese Pflicht ist wenig bekannt und wird selten prominent beworben. Fragen Sie im Zweifel aktiv danach.
Was kostet ein Tarif ohne Laufzeit mehr?
Beim Grundpreis meist wenig – oft nur wenige Euro im Monat. Der eigentliche Unterschied liegt bei der einmaligen Anschlussgebühr, die bei flexiblen Tarifen häufig höher ausfällt. Rechnen Sie deshalb den Effektivpreis über Ihre realistisch geplante Nutzungsdauer, nicht über 24 Monate.
Wann lohnt sich ein Handyvertrag ohne Laufzeit?
Wenn Sie das Netz an einem neuen Wohnort noch nicht getestet haben, wenn ein Umzug oder Jobwechsel ansteht, während der Probezeit, bei einem befristeten Auslandsaufenthalt oder als vorübergehende Zweitkarte. Auch wer auf sinkende Marktpreise reagieren möchte, bleibt damit beweglich. Bei stabiler Lebenssituation ist ein Vertrag mit 24 Monaten meist günstiger.
Ohne Laufzeit oder Prepaid – was ist besser?
Beide sind flexibel, unterscheiden sich aber grundlegend. Prepaid arbeitet mit Guthaben, ohne Bonitätsprüfung und mit maximaler Kostenkontrolle. Ein Vertrag ohne Laufzeit wird monatlich abgerechnet, setzt eine Bonitätsprüfung voraus und bietet meist mehr Datenvolumen fürs Geld sowie Optionen wie Zusatzkarten. Wer nie mehr zahlen will als geplant, nimmt Prepaid; wer Leistung und Flexibilität will, den Vertrag.
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Ein Monat. Diese Frist gilt seit der TKG-Novelle vom 1. Dezember 2021 auch für alle Verträge nach Ablauf ihrer Mindestlaufzeit. Achten Sie auf den Abrechnungszeitraum: Verträge starten selten am Monatsersten, deshalb endet der Zeitraum oft mitten im Monat. Das genaue Datum steht auf Ihrer Rechnung oder im Kundenportal.
Kann sich mein Vertrag noch automatisch um ein Jahr verlängern?
Nein. Seit dem 1. Dezember 2021 ist die stillschweigende Verlängerung um zwölf Monate unzulässig. Ungekündigte Verträge laufen nach der Mindestlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit weiter und bleiben jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Das gilt auch für Altverträge – allerdings erst ab dem ersten Verlängerungstermin nach dem Stichtag.
Wie kündige ich einen Vertrag ohne Laufzeit?
In Textform – ein Einschreiben ist nicht vorgeschrieben. Seit Juli 2022 muss jeder Anbieter, bei dem online abgeschlossen werden kann, auch einen Kündigungsbutton bereitstellen (§ 312k BGB). Achten Sie darauf, dass es sich um eine echte Kündigung handelt und nicht um eine Schaltfläche, die lediglich einen Rückruf auslöst. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
Habe ich bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
Ja. Bei einer einseitigen Vertragsänderung zu Ihren Ungunsten – etwa einer Preiserhöhung oder Leistungsreduzierung – können Sie den Vertrag innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen, unabhängig von der regulären Laufzeit. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch beim Umzug nach § 60 TKG.
Kann ich meine Rufnummer mitnehmen?
Ja, auch bei einem Tarif ohne Laufzeit. Die Rufnummernmitnahme ist gesetzlich verankert, die Gebühr ist gedeckelt und die technische Umsetzung muss zügig erfolgen. Ein Anspruch besteht auch noch nach Vertragsende. Beantragen Sie die Portierung beim neuen Anbieter und kündigen Sie den alten Vertrag erst danach.
Quellen und Stand: § 56 TKG (Vertragslaufzeit, Kündigung nach stillschweigender Vertragsverlängerung) · § 60 TKG (Umzug) · § 312k BGB (Kündigungsbutton) · Verbraucherzentrale, Kundenrechte für Telefon-, Handy- und Internetverträge · TKG-Novelle vom 1. Dezember 2021 und Gesetz für faire Verbraucherverträge.
Diese Seite gibt eine allgemeine Einordnung der Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall gelten die Vertragsbedingungen Ihres Anbieters. Preisangaben werden bewusst nicht genannt, da sie sich laufend ändern. Stand dieser Seite: 22. Juli 2026.