Ratgeber
Phishing und Smishing: warum Rechtschreibfehler nicht mehr verraten
Auf Rechtschreibfehler zu achten reicht nicht mehr: Das BSI stellt in seinem Lagebericht 2025 fest, dass schlechtes Deutsch als Merkmal oft nicht mehr genügt, weil Täter Nachrichten mit künstlicher Intelligenz erzeugen können. Verlässlicher sind Zeitdruck, ein ungewohnter Weg – etwa eine SMS, wo sonst die App zuständig ist – und Links, die nicht zum Absender passen. Am sichersten ist eine Regel, die ohne Erkennen auskommt: Öffnen Sie App oder Website immer selbst, statt einem Link zu folgen.

Phishing kommt per E-Mail, Smishing per SMS oder Messenger, Vishing per Anruf; beim Quishing steckt der Köder in einem QR-Code. Die Masche ist immer dieselbe: Jemand gibt sich als vertrauenswürdige Stelle aus und bringt Sie dazu, Zugangsdaten preiszugeben, eine App zu installieren oder eine Zahlung freizugeben. Neu ist nicht die Masche, neu ist ihre Qualität.
Verbreiteter IrrtumBetrugsnachrichten erkennt man an Rechtschreibfehlern und holprigem Deutsch.
Was stimmtLaut BSI genügen solche Merkmale oft nicht mehr, weil Täter Texte mit künstlicher Intelligenz erzeugen können. Auch die Verbraucherzentrale weist auf Phishing-Mails in perfektem Deutsch hin.
Warum die alten Erkennungsmerkmale versagen
Über Jahre galt eine einfache Faustregel: schlechtes Deutsch, seltsame Anrede, schiefe Logos – Betrug. Im Lagebericht 2025 hält das BSI fest, dass gewohnte Erkennungsmerkmale wie schlechtes Deutsch oftmals nicht mehr genügen, weil Kriminelle Nachrichten mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugen können. Die Verbraucherzentrale nennt fehlerhaftes Deutsch zwar weiter als leichtestes Erkennungszeichen. Sie warnt aber zugleich vor Mails in perfektem Deutsch, die zunächst keinen Verdacht erwecken.
Das hat eine unangenehme Nebenwirkung: Eine gut formulierte Nachricht wirkt vertrauenswürdiger. Dazu kommt ein Themenwechsel. Bis einschließlich 2023 kamen gemeldete Phishing-Mails laut BSI vor allem im Namen von Banken und Zahlungsdiensten. Seit 2024 betreffen sie immer häufiger Onlinehandel und Logistik – also genau die Paketmeldungen, auf die viele ohnehin warten.
Die Maschen, die im Herbst 2026 kursieren
Die Anlässe wechseln, die Mechanik bleibt. Diese Muster tauchen in den aktuellen Warnungen von Verbraucherzentrale, BSI und Polizei immer wieder auf:
| Kanal | Masche | Woran sie scheitert |
|---|---|---|
| SMS | Ein Paketdienst meldet eine gescheiterte Zustellung; der Link führt zu einer Datenabfrage oder zu Schadsoftware | Sendungsstatus nur in der App oder auf der Website des Paketdienstes prüfen |
| SMS | Bank, Finanzamt oder Gerichtsvollzieher melden angebliche Probleme, Nachzahlungen oder Verfahren | Das Finanzamt verschickt keine SMS zu Steuerbescheiden; die Banking-App selbst öffnen |
| Bank oder Bezahldienst kündigt die Erneuerung des TAN-Verfahrens oder eine Kontolöschung mit Frist an | Frist ignorieren, das Anliegen im Online-Banking selbst prüfen | |
| Messenger | „Hallo Mama, hallo Papa“: Ein angebliches Kind mit neuer Nummer braucht dringend Geld | Unter der bekannten alten Nummer anrufen, bevor Sie etwas überweisen |
| QR-Code | Gefälschte Bankbriefe, überklebte Codes an Parkautomaten und Ladesäulen | Adresse nach dem Scannen genau lesen, die Bezahl-App lieber selbst öffnen |
| Anruf | Ein angeblicher Bankmitarbeiter verlangt eine TAN, eine Freigabe oder die Installation einer App | Auflegen und die Nummer auf der Bankkarte wählen |
Das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale warnte Anfang Oktober 2026 unter anderem vor einer angeblichen Erneuerung der photoTAN-App. Eine andere Mail drohte, ein Konto binnen 24 Stunden zu löschen. Beides arbeitet mit demselben Hebel: einer Frist, die zum schnellen Klick drängt.
Paket-SMS und QR-Codes
Paket-SMS sind kein neues Phänomen. Die Verbraucherzentrale erinnert an die Schadsoftware FluBot, die ab Ostern 2021 über solche Nachrichten auf Android-Geräte kam. Der Rat des BSI von damals gilt weiter: keinen Link aus SMS unbekannter Herkunft öffnen und keiner Installation zustimmen.
Neuer ist der Köder im QR-Code. Die Verbraucherzentrale dokumentiert gefälschte Briefe im Namen einer Bank mit einem Code zur angeblichen Aktualisierung des Online-Bankings, überklebte Codes an Ladesäulen und Parkautomaten sowie Plakate, die ein Deutschlandticket versprachen. Auch das BSI beschreibt im Lagebericht überklebte Bezahl-Codes an Parkscheinautomaten. Laut Polizei fordern Kreditinstitute vertrauliche Daten grundsätzlich weder per E-Mail noch per Telefon oder Post an – ein Brief mit QR-Code ist deshalb genauso verdächtig wie eine Mail.
„Hallo Mama“: Betrug über Messenger
Beim Messenger-Betrug rät die Polizei, Angehörige immer erst unter einer bereits bekannten Nummer zu kontaktieren. Sie warnt außerdem, dass Stimmen aus Telefonaten mit Betrügern aufgezeichnet und mit künstlicher Intelligenz verändert werden können. Mehr zu Schockanrufen und „Hallo Mama“ steht im Ratgeber Telefonbetrug.
Wie verbreitet solche Maschen sind, zeigt der Cybersicherheitsmonitor 2025, den das BSI auswertet. Unter den Betroffenen von Cyberkriminalität der letzten zwölf Monate nannten 12 Prozent Phishing und 9 Prozent Betrug über Messenger.
Die eine Regel, die auch gegen perfekte Fälschungen hilft
Weil Erkennen unsicher geworden ist, verlagert sich der Schutz auf das Verhalten. Die wirksamste Regel lautet: Folgen Sie keinem Link, der zu einer Anmeldung, einer Zahlung oder einer Installation führt. Öffnen Sie stattdessen die App des Anbieters oder tippen Sie die Adresse selbst ein. Polizei und Verbraucherzentrale raten genau dazu: Bankseiten über die eigenen Favoriten aufrufen, im Zweifel die Banking-App öffnen oder die bekannte Nummer anrufen.
Diese Regel hat einen Vorteil gegenüber jeder Erkennungsstrategie: Sie funktioniert auch dann, wenn die Fälschung perfekt ist. War die Nachricht echt, finden Sie das Anliegen in der App ebenfalls. War sie falsch, ist nichts passiert.
Wenn Sie eine Adresse doch prüfen wollen
Entscheidend ist der Teil der Adresse vor dem ersten einzelnen Schrägstrich, und dort das Ende. Die erfundene Adresse beispielbank.de.konto-check.example/login gehört nicht der Beispielbank, sondern dem Inhaber von konto-check.example. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, Adressen genau zu lesen und auf Bindestriche statt Punkte oder Schrägstriche zu achten. Auf dem Handy ist das mühsam, weil die Adresszeile verkürzt erscheint – ein weiterer Grund, die App lieber selbst zu öffnen.
Vier Sätze, die keine echte Stelle sagt
- „Nennen Sie mir bitte die TAN, die Sie gleich bekommen.“ Banken und seriöse Firmen fordern laut BSI nie per E-Mail oder Telefon zur Eingabe vertraulicher Informationen auf.
- „Installieren Sie zur Sicherheit diese App.“ Apps gehören aus dem Store, nicht aus einem Link.
- „Lesen Sie mir den Code vor, der eben angekommen ist.“ Apple etwa rät, Passwort und Bestätigungscode niemals an Dritte weiterzugeben.
- „Zahlen Sie die Gebühr mit Gutscheinkarten.“ Apple rät ausdrücklich, niemanden mit Apple-Geschenkkarten zu bezahlen; seriöse Stellen nehmen keine Gutscheincodes als Zahlung.
Warum ausgerechnet die SMS so gut funktioniert
Das SMS-Postfach ist für viele ein Ort für Nützliches: Termincodes, Paketmeldungen, Bestätigungen. Diesem Vertrauen verdankt Smishing seine Wirkung. Absendernamen lassen sich bei SMS fälschen, sodass eine Betrugsnachricht im selben Verlauf wie echte Mitteilungen erscheinen kann. Ein gemeinsamer Verlauf ist deshalb kein Echtheitsbeweis.
Nicht verlangte SMS können Sie der Bundesnetzagentur melden. Sie nimmt über ihre Seite Ärger mit Rufnummern und Anrufen Beschwerden entgegen und kann in vielen Fällen gegen Rufnummern vorgehen. Verdächtige E-Mails nimmt die Verbraucherzentrale unter phishing@verbraucherzentrale.nrw entgegen. Auf dem iPhone lassen sich verdächtige Nachrichten zudem direkt als Spam melden; unerwünschte Anrufe blockieren Sie wie auf der Hilfe-Seite Spam-Anrufe blockieren beschrieben.
Antworten sollten Sie auf eine verdächtige SMS nie, auch nicht mit „Stopp“. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass jede Reaktion den Absendern zeigt, dass die Nummer aktiv genutzt wird.
Wenn Sie schon geklickt haben
Solange nichts abgeschickt wurde, ist meist nichts passiert. Haben Sie über eine SMS eine App installiert, rät die Verbraucherzentrale, das Handy sofort in den Flugmodus zu schalten und Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Sind Zahlungsdaten betroffen, rufen Sie sofort Ihre Bank an und lassen Karte oder Zugang sperren, für Karten und Online-Banking auch über den Sperr-Notruf 116 116. Eine Zahlung, die Sie nicht autorisiert haben, muss die Bank nach § 675u BGB erstatten; wer eine Freigabe selbst erteilt hat, hat es deutlich schwerer.
Vorbeugen mit wenig Aufwand
- Zwei-Faktor-Anmeldung einschalten, am besten per App oder Passkey statt per SMS. Einzelheiten stehen im Ratgeber Zwei-Faktor-Authentifizierung.
- Für jeden Dienst ein eigenes Passwort, verwaltet in einem Passwortmanager. Das begrenzt den Schaden auf einen einzigen Zugang.
- Drittanbietersperre setzen, damit über die Handyrechnung nichts abgebucht werden kann; die Verbraucherzentrale empfiehlt sie gegen Smishing. Wie das geht, steht unter Drittanbietersperre.
- Apps nur aus dem Store installieren und die Installation aus unbekannten Quellen ausgeschaltet lassen – mehr dazu im Ratgeber Virenschutz für Android.
- Die Rufnummer schützen: Wer Ihre Nummer übernimmt, empfängt auch Ihre SMS-Codes. Wie Betrüger dabei vorgehen, erklärt der Ratgeber SIM-Swapping.

Nächster Schritt
Nicht erkennen müssen, sondern nicht klicken: Wer Anmeldungen und Zahlungen grundsätzlich selbst in der App aufruft, ist auch gegen perfekte Fälschungen geschützt. Weitere Themen sammelt die Übersicht Ratgeber.
Quellen und Stand
- BSI: Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2025 – Phishing-Mails, Phishing-Webseiten und Betrug im Onlineraum (Zahlen aus dem Cybersicherheitsmonitor 2025)
- BSI: Social Engineering – der Mensch als Schwachstelle
- Verbraucherzentrale: Phishing-Mails: Woran Sie sie erkennen und worauf Sie achten müssen – Stand 25. März 2026
- Verbraucherzentrale: Phishing-Radar: Aktuelle Warnungen – Stand 2. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale: Paketdienst-SMS: Vorsicht, Abzocke (22. Juli 2026), Fake-SMS zu Online-Banking, Steuerbescheiden und Gerichtsverfahren (8. September 2026), „Quishing“: Falsche QR-Codes in Mails, Briefen, ÖPNV und Straßenverkehr (23. Oktober 2025) und „Neue Voicemail“/„Drittanbietersperre“: Betrugsversuche per SMS und Mail
- Polizeiliche Kriminalprävention: Messenger-Betrug und Phishing
- Bundesnetzagentur: Ärger mit Rufnummern und Anrufen
- Apple Support: Social-Engineering-Schemata wie Phishing-Nachrichten, gefälschte Support-Anrufe und andere Betrugsversuche erkennen und vermeiden
- Bundesministerium der Justiz: § 675u BGB – Haftung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen
Geprüft am 4. Oktober 2026. Betrugsmaschen wechseln schnell; die Seite beschreibt Muster statt einzelner Kampagnen.
Häufige Fragen
Ist es gefährlich, eine Phishing-SMS nur zu öffnen?
Das bloße Öffnen richtet in aller Regel keinen Schaden an, auch das Lesen der Vorschau in der Benachrichtigung nicht. Gefährlich wird es erst, wenn Sie den Link antippen und dort etwas eingeben, herunterladen oder bestätigen. Löschen Sie die Nachricht, nachdem Sie sie gemeldet oder als Bildschirmfoto gesichert haben.
Kann eine SMS von meiner Bank trotzdem echt sein?
Ja, viele Banken verschicken weiterhin SMS, etwa Hinweise zu Kartenzahlungen. Eine echte SMS fordert Sie aber nicht auf, über einen Link Zugangsdaten einzugeben oder eine App zu installieren. Prüfen Sie das Anliegen im Zweifel in der Banking-App: War die SMS echt, steht es dort auch.
Woher haben Betrüger meine Handynummer und meinen Namen?
Häufig aus Datenlecks bei Onlinediensten, deren Kundendaten weitergehandelt werden, oder schlicht aus automatisch durchprobierten Nummern. Ein korrekter Name in der Nachricht beweist deshalb nichts. Wer von einem Datenleck erfährt, sollte dort genutzte Passwörter ändern und mit verstärkten Betrugsversuchen rechnen.
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