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Prepaid-Karte: volle Kostenkontrolle und Ihre Rechte beim Restguthaben

Von Alexander Müller Aktualisiert am 22. Juli 2026 Rechtsstand: BGH III ZR 157/10, TKG 8 Minuten Lesezeit

Kurzantwort

Bei Prepaid laden Sie Guthaben im Voraus und buchen davon ein Tarifpaket – ohne Vertragsbindung, ohne Bonitätsprüfung und ohne Rechnung. Es kann nie mehr abgerechnet werden, als Sie aufgeladen haben. Wichtig zu wissen: Selbst aufgeladenes Guthaben darf nicht verfallen. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf gebührenfreie Erstattung – müssen ihn aber aktiv geltend machen.

Prepaid gilt als die Einsteigervariante des Mobilfunks. Das stimmt so nicht mehr: Moderne Prepaid-Tarife bieten 5G, ordentliche Datenpakete und eSIM-Unterstützung, und sie sind die einzige Tarifform, bei der eine böse Überraschung auf der Rechnung technisch unmöglich ist – es gibt keine Rechnung. Der am häufigsten übersehene Punkt steht am Ende dieser Seite: Was mit dem Guthaben passiert, wenn Sie die Karte nicht mehr brauchen. Da verschenken viele Menschen Geld, auf das sie einen Anspruch haben.

Wie Prepaid funktioniert

Das Prinzip ist simpel und genau deshalb so verlässlich: Sie zahlen zuerst, telefonieren danach. Ein Dispo existiert nicht.

Ablauf der Nutzung einer Prepaid-Karte Vier Schritte im Kreislauf: Zuerst Guthaben aufladen, dann ein Tarifpaket buchen, das meist vier Wochen oder einen Monat läuft, anschließend Telefonie und Datenvolumen nutzen, und schließlich entweder erneut aufladen oder die Nutzung einfach beenden. Es kann nie mehr abgerechnet werden als aufgeladen wurde. Zahlen, nutzen, entscheiden 1. Aufladen Guthabenkarte, App oder Bankeinzug 2. Paket buchen meist 4 Wochen oder 1 Monat 3. Nutzen Telefonie, SMS und Datenvolumen 4. Entscheiden erneut laden oder aufhören Kein Vertrag zu kündigen, keine Frist zu beachten – wer aufhören will, lädt einfach nicht mehr auf. Aber: Restguthaben aktiv zurückfordern, es wird nicht automatisch erstattet.
Der Kreislauf endet, wann Sie wollen. Nur einen Schritt sollten Sie nicht vergessen – die Erstattung des Restguthabens.

Aufladen lässt sich per Guthabenkarte aus dem Supermarkt, in der Anbieter-App, per Überweisung oder per automatischer Aufladung vom Konto. Die meisten Anbieter arbeiten mit Paketen, die Telefonie, SMS und Datenvolumen bündeln und sich automatisch verlängern, solange Guthaben vorhanden ist. Reicht das Guthaben nicht, verlängert sich das Paket nicht – und es passiert nichts weiter.

Warum der Ausweis nötig ist

Anonyme Prepaid-Karten gibt es in Deutschland nicht mehr. Beim Kauf einer Prepaid-SIM ist eine Identitätsprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Anbieter läuft sie über ein Video-Ident-Verfahren, über die Post oder direkt in der Filiale. Bis die Registrierung abgeschlossen ist, bleibt die Karte gesperrt.

Praktische Folge

Planen Sie beim Kauf etwas Zeit ein – vor allem, wenn die Karte für eine Reise oder als schneller Ersatz gedacht ist. Das Video-Ident-Verfahren dauert meist wenige Minuten, setzt aber gute Beleuchtung, eine stabile Verbindung und ein gültiges Ausweisdokument voraus.

Für wen sich Prepaid lohnt

Kinder und Jugendliche

Die einzige Tarifform mit harter Kostenobergrenze. Was nicht aufgeladen ist, kann nicht ausgegeben werden – ohne Sperren einrichten zu müssen. Mehr dazu unter Handyvertrag für Kinder.

Netz-Testerinnen und -Tester

Der günstigste Weg, ein Mobilfunknetz am eigenen Wohnort auszuprobieren, bevor Sie sich binden. Eine Woche echte Nutzung sagt mehr als jede Ausbaukarte.

Wenignutzer

Wer überwiegend im WLAN unterwegs ist und das Handy kaum mobil nutzt, zahlt bei Prepaid nur für das, was tatsächlich anfällt.

Zweitkarte und Besuch

Als getrennte Nummer für ein Projekt, als Ersatzkarte oder für Besuch aus dem Ausland – ohne Bonitätsprüfung und ohne laufende Verpflichtung.

Prepaid oder Vertrag ohne Laufzeit?

Beide sind jederzeit beendbar, funktionieren aber grundlegend anders. Die Kurzfassung: Prepaid gewinnt bei Kostenkontrolle, der Vertrag bei Leistung. Prepaid arbeitet mit Guthaben im Voraus und ohne Bonitätsprüfung; ein Tarif ohne Laufzeit wird monatlich abgerechnet, bietet meist mehr Datenvolumen fürs Geld und erlaubt Optionen wie Zusatzkarten. Die ausführliche Gegenüberstellung finden Sie auf der verlinkten Seite.

Ihre Rechte beim Restguthaben

Das ist der Abschnitt, der bares Geld wert ist – und der auf den meisten Prepaid-Seiten fehlt.

Guthaben darf nicht verfallen

Der Bundesgerichtshof hat bereits 2011 entschieden, dass AGB-Klauseln zum Verfall von Prepaid-Restguthaben unzulässig sind (Az. III ZR 157/10). Das Telekommunikationsgesetz verpflichtet Anbieter zusätzlich, nicht verbrauchtes Restguthaben nach Vertragsende auf Anfrage zu erstatten – und zwar ohne Gebühren.

Zwei Einschränkungen gibt es: Erstattet wird nur selbst aufgeladenes Guthaben. Bonus- oder Aktionsguthaben, das Sie geschenkt bekommen haben, ist davon in der Regel ausgenommen. Und der Anspruch verjährt nach drei Jahren zum Jahresende.

Rechte und Grenzen bei der Erstattung von Prepaid-Restguthaben Gegenüberstellung: Erstattet werden muss selbst aufgeladenes Guthaben, gebührenfrei, unabhängig davon ob der Kunde oder der Anbieter gekündigt hat. Nicht erstattet werden Bonus- und Aktionsguthaben sowie Ansprüche, die nach drei Jahren zum Jahresende verjährt sind. Anbieter dürfen die Erstattung nicht von Formular, SIM-Karte oder Ausweiskopie abhängig machen. Was erstattet werden muss – und was nicht Anspruch besteht • selbst aufgeladenes Guthaben • gebührenfrei, ohne Abzug • egal wer gekündigt hat • ohne Formular, SIM oder Ausweiskopie LG Kiel, Az. 8 O 128/13 Kein Anspruch • Bonus- und Aktionsguthaben • Startguthaben aus der Werbung • verjährte Ansprüche • Erstattung erfolgt nicht automatisch Verjährung: 3 Jahre zum Jahresende
Der Anspruch ist stark – aber er wird nur auf Anforderung erfüllt. Wer nichts sagt, bekommt nichts.

So fordern Sie es zurück

  1. Guthabenstand notieren Vor der Beendigung den aktuellen Stand in der App oder per Kurzwahl abfragen und dokumentieren – am besten mit Screenshot.
  2. Vertrag aktiv beenden Nicht darauf warten, dass der Anbieter irgendwann wegen Inaktivität kündigt. Eine eigene Kündigung in Textform schafft einen klaren Zeitpunkt.
  3. Erstattung schriftlich anfordern Mit Rufnummer, Kundendaten und Bankverbindung. Die Verbraucherzentrale stellt dafür einen Musterbrief bereit.
  4. Auf unzulässige Hürden hinweisen Der Anbieter darf die Erstattung nicht davon abhängig machen, dass Sie ein Formular zurücksenden, die SIM-Karte einschicken oder eine Ausweiskopie beifügen. Das hat das Landgericht Kiel entschieden (Az. 8 O 128/13).

Der häufigste Fehler

Viele Menschen legen eine nicht mehr benötigte Prepaid-Karte einfach in die Schublade. Der Anbieter kündigt irgendwann wegen Inaktivität – das ist zulässig –, und das Guthaben bleibt liegen, weil niemand es anfordert. Nach drei Jahren zum Jahresende ist der Anspruch verjährt. Wenige Minuten Aufwand verhindern das.

Worauf Sie achten sollten

  • Paketlaufzeit. Viele Prepaid-Pakete laufen über vier Wochen, nicht über einen Monat. Das ergibt 13 statt 12 Abbuchungen im Jahr – beim Preisvergleich mit Vertragstarifen daran denken.
  • Maximale Surfgeschwindigkeit. Prepaid-Tarife sind häufiger gedrosselt als Vertragstarife. Für Telefonie, Messenger und Navigation ohne Belang, für Tethering relevant.
  • Automatische Aufladung. Bequem, hebelt aber die Kostenkontrolle teilweise aus – prüfen Sie, ob Sie das wirklich wollen.
  • Netz prüfen. Die Netzabdeckung ist identisch mit der des jeweiligen Netzbetreibers. Welche Marke in welchem Netz funkt, steht unter Mobilfunkmarken.
  • Rufnummernmitnahme. Funktioniert auch bei Prepaid. Beim Wechsel aus einem Prepaid-Tarif verlangen viele Anbieter zusätzlich eine Verzichtserklärung – Details unter Rufnummer mitnehmen.

Fazit

Prepaid ist längst keine Notlösung mehr, sondern die richtige Wahl für alle, bei denen Kostenkontrolle über Leistung geht – und die beste Methode, ein Mobilfunknetz zu testen, bevor man sich bindet. Moderne Prepaid-Tarife bieten 5G, brauchbare Datenpakete und eSIM.

Was Sie mitnehmen sollten: Ihr selbst aufgeladenes Guthaben gehört Ihnen. Es darf nicht verfallen, muss gebührenfrei erstattet werden und die Erstattung darf an keine Bedingungen geknüpft werden. Der Anspruch wird aber nur erfüllt, wenn Sie ihn geltend machen – und er verjährt nach drei Jahren zum Jahresende.

Erst das Netz testen, dann entscheiden

Eine Prepaid-Karte ist der günstigste Weg, das Netz an Ihrem Wohnort real zu prüfen. Welches Netz Sie testen sollten, klären Sie vorab.

Bestes Netz finden Alle Tarif-Themen

Häufige Fragen zu Prepaid

Wie funktioniert eine Prepaid-Karte?

Sie laden Guthaben im Voraus auf und buchen davon ein Tarifpaket, das meist vier Wochen oder einen Monat läuft. Ist das Guthaben aufgebraucht, funktioniert die Karte nicht weiter – es entstehen also keine unerwarteten Kosten. Eine Rechnung und eine Bonitätsprüfung gibt es nicht. Beendet wird die Karte einfach dadurch, dass Sie nicht mehr aufladen.

Kann mein Prepaid-Guthaben verfallen?

Selbst aufgeladenes Guthaben darf nicht verfallen. Der Bundesgerichtshof hat entsprechende AGB-Klauseln bereits 2011 für unzulässig erklärt (Az. III ZR 157/10), und das Telekommunikationsgesetz verpflichtet Anbieter, nicht verbrauchtes Restguthaben nach Vertragsende auf Anfrage gebührenfrei zu erstatten. Bonus- oder Aktionsguthaben, das Sie nicht selbst aufgeladen haben, ist davon in der Regel ausgenommen.

Wie bekomme ich mein Restguthaben zurück?

Nicht automatisch – Sie müssen es aktiv anfordern. Wenden Sie sich nach Vertragsende schriftlich an den Anbieter und nennen Sie Rufnummer, Kundendaten und Bankverbindung. Der Anbieter darf die Erstattung nicht davon abhängig machen, dass Sie ein Formular zurücksenden, die SIM-Karte einschicken oder eine Ausweiskopie beifügen – das hat das Landgericht Kiel entschieden (Az. 8 O 128/13). Die Verbraucherzentrale stellt einen Musterbrief bereit.

Wie lange habe ich Zeit, das Guthaben zurückzufordern?

Der Anspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren zum Jahresende. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch entstanden ist – also die Einzahlung des Guthabens beziehungsweise das Ende des Vertrags. Warten Sie trotzdem nicht zu lange, sonst wird die Zuordnung beim Anbieter mühsam.

Warum muss ich mich bei einer Prepaid-Karte ausweisen?

Weil die Identitätsprüfung beim Kauf einer Prepaid-SIM in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Anonyme Prepaid-Karten gibt es hier seit 2017 nicht mehr. Die Prüfung läuft je nach Anbieter über ein Video-Ident-Verfahren, über die Post oder direkt in der Filiale. Ohne abgeschlossene Registrierung bleibt die Karte gesperrt.

Für wen lohnt sich Prepaid?

Für alle, denen Kostenkontrolle wichtiger ist als maximale Leistung: für Kinder und Jugendliche, für Menschen mit geringer Nutzung, als Zweitkarte, für Besucher aus dem Ausland und als Testkarte, um ein Mobilfunknetz am Wohnort auszuprobieren. Auch wer keine Bonitätsprüfung durchlaufen möchte oder kann, ist mit Prepaid gut bedient.

Prepaid oder Vertrag ohne Laufzeit?

Beide sind flexibel. Prepaid arbeitet mit Guthaben im Voraus, ohne Bonitätsprüfung und mit maximaler Kostenkontrolle. Ein Vertrag ohne Laufzeit wird monatlich abgerechnet, bietet meist mehr Datenvolumen fürs Geld und erlaubt Optionen wie Zusatzkarten. Wer unter keinen Umständen mehr zahlen will als geplant, nimmt Prepaid.

Kann ich meine Rufnummer zu Prepaid mitnehmen?

Ja, die Rufnummernmitnahme funktioniert in beide Richtungen. Beim Wechsel aus einem Prepaid-Tarif heraus verlangen viele Anbieter zusätzlich eine Verzichtserklärung. Beantragen Sie die Portierung immer beim neuen Anbieter und beenden Sie den alten Tarif erst danach, damit Ihre Erreichbarkeit lückenlos bleibt.

Habe ich bei Prepaid dieselbe Netzqualität?

Die Netzabdeckung ist identisch mit der des jeweiligen Netzbetreibers, denn Prepaid-Karten nutzen dieselben Funkmasten. Unterschiede gibt es bei der maximalen Surfgeschwindigkeit, die in Prepaid-Tarifen häufiger begrenzt ist. Für Telefonie, Messenger und Navigation spielt das keine Rolle.

Was passiert, wenn ich meine Prepaid-Karte lange nicht nutze?

Anbieter dürfen Prepaid-Verträge nach längerer Inaktivität kündigen – das ist zulässig. Ihr selbst aufgeladenes Restguthaben müssen sie Ihnen aber trotzdem auszahlen. Wenn Sie eine Karte dauerhaft nicht mehr brauchen, kündigen Sie besser aktiv und fordern das Guthaben an, statt auf die Kündigung durch den Anbieter zu warten.

Quellen und Stand: BGH, Urteil vom 09.06.2011, Az. III ZR 157/10 (Unzulässigkeit von Verfallklauseln) · LG Kiel, Urteil vom 19.05.2015, Az. 8 O 128/13 (keine Bedingungen für die Erstattung) · Telekommunikationsgesetz zur Erstattung von Restguthaben · Verbraucherzentrale, Ratgeber und Musterbrief zum Prepaid-Restguthaben.

Diese Seite gibt eine allgemeine Einordnung der Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall gelten die Bedingungen Ihres Anbieters. Preisangaben werden bewusst nicht genannt, da sich Prepaid-Pakete laufend ändern. Stand dieser Seite: 22. Juli 2026.