Ratgeber
Kindersicherung am Smartphone: Schritt für Schritt einrichten
Richten Sie die Kindersicherung in dieser Reihenfolge ein: zuerst ein Kinderkonto in der Familienverwaltung (Google Family Link oder Apples Familienfreigabe), dann Käufe an Ihre Zustimmung binden und beim Mobilfunkanbieter die kostenlose Drittanbietersperre bestellen, erst danach Altersfreigaben und Nutzungszeiten. Die ersten Schritte verhindern Schäden, die sich in Euro messen lassen. Filter und Zeitlimits wirken dagegen nur, wenn Ihr Kind die Regeln kennt und mitträgt.

Eine Kindersicherung ist kein einzelner Schalter, sondern eine Reihe von Sperren, die nacheinander verschiedene Lücken schließen. Wer mit den Zeitlimits beginnt, lässt oft die teuerste Lücke offen: Käufe im App-Store und Abos über die Handyrechnung. Diese Seite ordnet die Einrichtung so, dass die wirksamsten Schritte zuerst kommen – für Android mit Google Family Link, fürs iPhone mit Bildschirmzeit und Familienfreigabe und beim Mobilfunkanbieter. Gemeint ist immer das Gerät des eigenen Kindes, eingerichtet mit seinem Wissen.
Verbreiteter IrrtumEine Kindersicherung schaltet man einmal ein, dann ist das Kind geschützt
Was stimmtSie besteht aus mehreren Sperren mit sehr unterschiedlicher Wirkung. Käufe, App-Installationen und Zeiten lassen sich zuverlässig begrenzen; was in erlaubten Apps geschrieben oder geteilt wird, erfasst keine Sperre.
Die Reihenfolge: sieben Schritte, die aufeinander aufbauen
Jeder Schritt setzt den vorigen voraus. Ohne eigenes Kinderkonto gibt es keine Familienverwaltung, ohne Familienverwaltung keine Kaufanfrage, und ohne Kaufanfrage laufen alle Altersfilter ins Leere, sobald ein Kind eine App einfach selbst kaufen kann.
- Eigenes Kinderkonto anlegen Ihr Kind bekommt ein eigenes Konto, das Sie aus Ihrem Konto heraus erstellen. Bei Apple ist ein Kinderaccount für Kinder unter 13 Jahren Pflicht und bis 18 Jahre möglich. Bei Google erstellen Sie das Konto für Kinder unter 13 Jahren in der App Family Link; ein eigenes Google-Konto ohne Aufsicht sieht Google in Deutschland erst ab 16 Jahren vor.
- Familienverwaltung und Elterncode festlegen Verknüpfen Sie das Kinderkonto mit Ihrem Konto: beim iPhone über die Familienfreigabe, bei Android über Family Link. Legen Sie einen eigenen Code für die Bildschirmzeit fest, der sich vom Entsperrcode des Geräts unterscheidet.
- Käufe an Ihre Zustimmung binden Mit der Kaufanfrage bei Apple oder der Genehmigung in Family Link muss Ihr Kind fragen, bevor es eine App lädt, kauft oder in einer App bezahlt. Das gilt auch für Gratis-Apps, die sonst unbemerkt auf dem Gerät landen.
- Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter bestellen Sie verhindert, dass Abos und Käufe über die Handyrechnung abgebucht werden. Der Anbieter muss sie auf Verlangen unentgeltlich einrichten (§ 61 Absatz 2 Telekommunikationsgesetz). Wie das je Netz geht, steht unter Drittanbietersperre einrichten.
- Altersfreigaben setzen Im App Store gelten seit iOS 26 die Stufen 4+, 9+, 13+, 16+ und 18+. In Family Link sperren Sie bei Google Play Inhalte, die nicht zum Alter passen. Beim iPhone lassen sich in der Bildschirmzeit auch Websites begrenzen, denn viele Inhalte kommen gar nicht aus einer App.
- Nutzungszeiten gemeinsam festlegen Bildschirmzeitpläne beim iPhone oder Schlafenszeit und Tageslimits in Family Link setzen um, was Sie vorher besprochen haben. Anrufe und Nachrichten an die Eltern sollten jederzeit möglich bleiben. Für die Unterrichtszeit gelten zusätzlich die Regeln von Land und Schule; einen Überblick gibt die Seite Handyverbot an Schulen.
- Standort offen teilen und nachjustieren Die Standortfreigabe ist ein legitimes Werkzeug, wenn Ihr Kind davon weiß. Prüfen Sie nach einigen Wochen gemeinsam, welche Regeln stören und welche fehlen.
Welche Sperre welchen Zahlungsweg schließt
Die häufigste Lücke entsteht, weil zwei Sperren verwechselt werden. Die Kaufanfrage schützt den App-Store, die Drittanbietersperre die Handyrechnung. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass die Drittanbietersperre nur den Bestell- und Zahlungsweg über die Mobilfunkrechnung unterbindet. Wer nur eine der beiden Sperren einrichtet, lässt den anderen Weg offen.
| Zahlungsweg | Typischer Auslöser | Was ihn sperrt | Was hier nicht hilft |
|---|---|---|---|
| Kauf im App-Store mit hinterlegter Karte oder Guthaben | App-Kauf, In-App-Käufe in Spielen | Kaufanfrage (Apple) oder Genehmigung (Family Link) | Drittanbietersperre |
| Abo über die Handyrechnung | Tippen auf ein Werbebanner im Browser oder in einer App | Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter | Kaufanfrage, denn die Zahlung läuft am App-Store vorbei |
| Teure Verbindungen | Sondernummern, Telefonieren außerhalb der EU | Prepaid-Karte oder Tarif mit Kostengrenze | Altersfreigaben |
| Käufe auf fremden Geräten | Tablet von Freunden, altes Familienhandy | Absprachen und ein eingerichtetes Zweitgerät | jede Einstellung auf dem eigenen Gerät |
Für die dritte Zeile lohnt ein Blick auf den Vertrag selbst. Welche Tarife Kostenfallen von vornherein begrenzen, steht unter Handyvertrag für Kinder.
Android und iPhone: wo die Einstellungen sitzen
Android mit Google Family Link
- Family Link auf dem Elterngerät installieren. Sie brauchen ein eigenes Google-Konto, müssen mindestens 18 Jahre alt sein und im selben Land wie Ihr Kind leben.
- Ein Konto für Kinder unter 13 neu erstellen oder ein bestehendes Konto unter Aufsicht stellen.
- Apps genehmigen, Käufe freigeben, nicht jugendfreie Inhalte bei Google Play sperren.
- Schlafenszeit und Nutzungsdauer festlegen, die Zeit in einzelnen Apps ansehen.
- Den Standort des Android-Geräts anzeigen – offen besprochen.
iPhone mit Bildschirmzeit
- „Einstellungen“ – „Familie“ – Name des Kindes – „Bildschirmzeit“.
- Bildschirmzeitpläne für Schulzeit, Nachmittag und Nacht anlegen.
- App- und Website-Limits sowie Kaufanfrage und Browseranfrage einschalten.
- Unter „Erlaubte Kontakte“ festlegen, mit wem Ihr Kind telefonieren und schreiben darf; „Immer erlaubt“ für Notfälle nutzen.
- Kommunikationssicherheit einschalten: Das iPhone erkennt Nacktbilder und sorgt dafür, dass Kinder sie nicht sehen oder teilen.
Beide Systeme zeigen Eltern, wie lange welche App genutzt wurde. Diese Zahl ist ein Gesprächsanlass, kein Urteil – warum die reine Stundenzahl wenig aussagt, erklärt der Ratgeber Bildschirmzeit richtig einordnen.
Wo technische Sperren an ihre Grenzen kommen
Die Asymmetrie ist der eigentliche Befund: Kindersicherung ist stark bei Geld und Zeit und schwach bei Inhalten und Kontakten. Wer jemanden in einem erlaubten Spiel oder Messenger anschreibt, geht an jedem Filter vorbei. Hier hilft die Verabredung, dass unangenehme Nachrichten ohne Ärger gezeigt werden dürfen. Die EU-Initiative klicksafe rät, Regeln zu Bildschirmzeiten, Downloads, persönlichen Daten und Kostenfallen gemeinsam festzuhalten, etwa in einem Mediennutzungsvertrag.
Das Zweitgerät ist die häufigste Lücke
Ausrangierte Handys aus der Familie landen oft ohne jede Einrichtung bei Kindern – ohne Kinderkonto, ohne Kaufsperre, häufig ohne Sicherheitsupdates. Setzen Sie ein solches Gerät vollständig zurück und richten Sie es neu ein; wie das geht, steht unter Werkseinstellungen. Ob das Modell noch Updates bekommt, zeigt die Update-Politik der Hersteller.
Was sich rechtlich ändert: Jugendschutz im Betriebssystem bis Dezember 2027
Seit dem 1. Dezember 2025 gilt der überarbeitete Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Er nimmt erstmals die Anbieter von Betriebssystemen in die Pflicht, die Kinder und Jugendliche üblicherweise nutzen: Eltern sollen dort einen Schutzmodus aktivieren können, der den Zugang zu nicht altersgerechten Inhalten und Apps beschränkt. Nach Angaben der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) greift dieser Teil spätestens am 1. Dezember 2027.
Bis dahin bleiben die Einstellungen von Apple und Google der Weg. Der neue Schutzmodus soll die Einrichtung vereinfachen; an der Grenze bei Chats und fremden Geräten ändert er nichts.
Mitwachsen lassen: wie sich die Einstellungen mit dem Alter ändern
Ein festes Alter für das erste Handy gibt es nicht; was Fachstellen empfehlen, steht unter Handy ab welchem Alter. Für die Einstellungen hat sich bewährt, mit engen Grenzen zu beginnen und sie Schritt für Schritt zu lockern. Einige Schwellen geben die Plattformen selbst vor:
| Alter | Vorgabe der Plattform | Sinnvolle Einstellung |
|---|---|---|
| unter 13 | Apple: Kinderaccount Pflicht; Google: Konto nur über Family Link | jede Installation genehmigen, feste Zeitpläne, erlaubte Kontakte |
| 13 bis 15 | App-Store-Stufe 13+; Google-Konto bleibt unter Aufsicht | Installationen nach Rückfrage, großzügigere Zeiten, Kaufsperre bleibt |
| ab 16 | eigenes Google-Konto ohne Aufsicht möglich; App-Store-Stufe 16+ | Sperren zurücknehmen, Drittanbietersperre behalten |
| bis 18 | Apple-Kinderaccount weiter möglich | nur noch Absprachen; Betrugsmaschen und Datenspuren besprechen |
Vor dem Übergang zur Selbstständigkeit zählen Wissen und Gewohnheiten mehr als Sperren. Die Grundlagen stehen in den Ratgebern Datenschutz am Smartphone und Phishing und Smishing.
Wenn es noch kein Smartphone sein soll
Manche Familien beginnen mit einem einfachen Handy oder einer Kinder-Smartwatch. Das löst die Frage der Erreichbarkeit, nicht die der Medienerziehung. Bei Uhren mit Ortung gilt dieselbe Regel wie beim Handy: offen statt heimlich. Kaufkriterien stehen unter Kinderhandy und Kinder-Smartwatch. Apps, die ohne Wissen der Nutzer mitlesen oder orten, sind Stalkerware; woran man sie erkennt, steht unter Stalkerware erkennen.

Nächster Schritt
Bestellen Sie zuerst die Drittanbietersperre. Sie lässt sich bei vielen Anbietern im Kundenportal oder per App beauftragen und schließt die Lücke, die keine Einstellung auf dem Gerät erreicht.
Quellen und Stand
- Kommission für Jugendmedienschutz: 6. MÄndStV tritt in Kraft: Mehr Schutz, weniger Schlupflöcher – Pressemitteilung vom 19. November 2025, Betriebssystem-Pflicht spätestens ab 1. Dezember 2027
- Apple Support: Mit „Bildschirmzeit“ das iPhone oder iPad deines Kindes verwalten – Stand iOS 27
- Apple: Features für Familien – Kinderaccount unter 13 Pflicht, bis 18 verfügbar
- Apple Developer: Updated age ratings in App Store Connect – Altersstufen 4+, 9+, 13+, 16+, 18+ ab iOS 26
- Google: Erste Schritte mit Family Link
- Google: Mindestalter für Google-Konten – Deutschland: 16 Jahre
- Gesetze im Internet: § 61 TKG – Selektive Sperre zum Schutz vor Kosten, Sperre bei Zahlungsverzug
- Verbraucherzentrale: Drittanbietersperre: Schutz vor ungewollten Abos – Stand 19. August 2026
- klicksafe: Bildschirmzeit: Kinder von 12–16 Jahren
- Initiative SCHAU HIN: Sicherheitseinstellungen für iOS-Smartphones und -Tablets
Geprüft am 4. Oktober 2026. Menübezeichnungen können je nach Softwareversion abweichen.
Häufige Fragen
Kann mein Kind die Kindersicherung umgehen?
Technisch ja, etwa mit einem ungesicherten Zweitgerät, dem Tablet von Freunden oder einem erratenen Code. Wählen Sie einen Bildschirmzeit- oder Elterncode, den Ihr Kind nicht kennt, und verwenden Sie ihn nirgends sonst. Häufen sich Umgehungsversuche, sind die Regeln meist zu eng – dann hilft Nachverhandeln mehr als eine weitere Sperre.
Kostet eine Kindersicherung etwas?
Die Familienfunktionen von Android und iPhone sind kostenlos, ebenso die Drittanbietersperre: Der Mobilfunkanbieter muss sie auf Verlangen unentgeltlich einrichten. Kostenpflichtige Zusatz-Apps verlangen oft weitreichende Rechte auf dem Gerät; prüfen Sie vor der Installation, welche Daten sie erheben und wohin sie diese senden.
Kann ich mitlesen, was mein Kind schreibt?
Die Familienfunktionen von Apple und Google regeln Zeiten, Apps, Käufe und erlaubte Kontakte; das Mitlesen von Chats gehört nicht zu ihren Funktionen. Apps, die Nachrichten heimlich auslesen, zählen zur Stalkerware und sind auch in der Familie kein guter Weg. Wirksamer ist die Absprache, dass Ihr Kind unangenehme Nachrichten ohne Ärger zeigen darf.
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