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Recht auf Reparatur: Was seit Juli 2026 für Smartphones gilt

Seit dem 23. Juli 2026 müssen Hersteller Smartphones und Tablets auf Verlangen reparieren, auch wenn die Gewährleistung abgelaufen ist – kostenlos oder gegen ein angemessenes Entgelt. Das gilt für Geräte, die seit dem 20. Juni 2025 in den Verkehr gebracht wurden, unabhängig davon, wann Sie gekauft haben. Wer bei einem Kauf ab dem 31. Juli 2026 im Gewährleistungsfall Reparatur statt Austausch wählt, bekommt zusätzlich zwölf Monate Gewährleistung.

Von Geprüft am 7 Min. Lesezeit

Hände mit Pinzette arbeiten an einem geöffneten Smartphone auf einer Werkbank, daneben Schraubendreher und Teileschalen
KI-generiert

Mit dem Recht auf Reparatur hat Deutschland eine EU-Richtlinie in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen. Für Handybesitzer bringt sie zwei neue Ansprüche. Der eine richtet sich an den Hersteller, der auch nach Ablauf der Gewährleistung reparieren muss. Der andere richtet sich an den Händler, der eine Reparatur im Gewährleistungsfall mit einem zusätzlichen Jahr belohnt. Beide haben eigene Stichtage – und eine Grenze, die in vielen Meldungen fehlt.

Verbreiteter IrrtumSeit dem Recht auf Reparatur repariert der Hersteller kostenlos

Was stimmtKostenlos repariert nur der Händler im Rahmen der Gewährleistung. Außerhalb davon darf der Hersteller ein angemessenes Entgelt verlangen – wie hoch es sein darf, legt das Gesetz nicht fest.

Zwei Stichtage, zwei Adressaten

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 hat der Bundestag am 25. Juni 2026 beschlossen. Verkündet wurde es am 22. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt, in Kraft trat es am Tag danach. Seit diesem 23. Juli gilt die neue Reparaturpflicht der Hersteller. Die Änderungen im Gewährleistungsrecht greifen dagegen nur bei Kaufverträgen, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden. So regelt es die Übergangsvorschrift in Art. 229 § 72 EGBGB.

Recht auf Reparatur: die Stichtage für SmartphonesZeitleiste: 20.06.2025 – Ökodesign: Ersatzteile bis sieben Jahre nach Verkaufsende; 25.06.2026 – Bundestag: beschließt die Umsetzung im BGB; 22.07.2026 – Verkündung: Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 212; 23.07.2026 – Herstellerpflicht: Reparatur auf Verlangen, §§ 479a ff. BGB; 31.07.2026 – Gewährleistung: plus zwölf Monate bei Reparatur, für neue Käufe; 31.07.2027 – Online-Plattform: EU-Suche nach ReparaturbetriebenRecht auf Reparatur: die Stichtage für SmartphonesÖkodesign-Verordnung, Bundestagsbeschluss, Inkrafttreten und EU-Plattform20.06.2025ÖkodesignErsatzteile bissieben Jahre nachVerkaufsende25.06.2026Bundestagbeschließt dieUmsetzung im BGB22.07.2026VerkündungBundesgesetzblatt2026 I Nr. 21223.07.2026HerstellerpflichtReparatur aufVerlangen, §§479a ff. BGB31.07.2026Gewährleistungplus zwölf Monatebei Reparatur,für neue Käufe31.07.2027Online-PlattformEU-Suche nachReparaturbetriebenQuellen: Verordnung (EU) 2023/1670, BGBl. 2026 I Nr. 212, Richtlinie (EU) 2024/1799
Die Herstellerpflicht gilt seit dem 23. Juli 2026, die längere Gewährleistung nur für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026.

Für ein Handy, das Sie im Frühjahr 2026 gekauft haben, gilt also das alte Gewährleistungsrecht – die Herstellerpflicht kann trotzdem greifen. Dort zählt nicht das Kaufdatum, sondern wann das Gerät in den Verkehr kam. Die Gesetzesbegründung stellt klar, dass es unerheblich ist, wann die Ware zuletzt verkauft wurde. Die zugrunde liegenden EU-Verordnungen erfassen aber nur Geräte, die nach ihrem Geltungsbeginn auf den Markt kamen – bei Smartphones, schnurlosen Telefonen und Tablets ab dem 20. Juni 2025.

Was der Hersteller schuldet

Der neue Untertitel „Reparaturverpflichtung des Herstellers“ steht in den §§ 479a bis 479g BGB. Er gilt für die Produktgruppen im Anhang II der Richtlinie. Dazu gehören Smartphones, andere Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Tablets, außerdem Großgeräte wie Waschmaschinen und Fernseher. Die Pflicht setzt ein, wenn Ihnen keine Gewährleistungsrechte zustehen – etwa weil die zwei Jahre vorbei sind oder weil ein Sturzschaden kein Mangel ist.

  • Reparatur auf Verlangen: Der Hersteller muss in einem angemessenen Zeitraum reparieren, sobald er das Gerät hat, und es wieder voll benutzbar machen (§ 479b Absatz 1).
  • Preis: kostenlos oder gegen ein angemessenes Entgelt (§ 479b Absatz 3). Misslingt eine bezahlte Reparatur, haben Sie Rechte wie bei einem Werkvertrag: Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung oder Schadensersatz.
  • Keine Ausrede mit der Fremdwerkstatt: Eine frühere Reparatur durch einen anderen Betrieb ist allein kein Grund zur Ablehnung (§ 479b Absatz 2).
  • Ersatzteile und Werkzeug muss der Hersteller zu einem Preis anbieten, der nicht von der Reparatur abschreckt (§ 479c).
  • Richtpreise: Für typische Reparaturen muss er Richtpreise auf einer frei zugänglichen Website nennen und kostenlos über seine Reparaturleistungen informieren (§ 479d).
  • Keine Reparatursperren: Hard- oder Software, die Reparaturen behindert, ist verboten, sofern sie nicht etwa durch Schutzrechte gerechtfertigt ist. Unabhängige Werkstätten dürfen gebrauchte, kompatible oder 3D-gedruckte Teile einsetzen, wenn diese rechtmäßig sind (§ 479e).

Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, übernimmt sein Bevollmächtigter in der EU die Pflichten, ersatzweise der Importeur, zuletzt der Händler (§ 479f). Auf Vereinbarungen zu Ihrem Nachteil kann sich der Hersteller nicht berufen, auch nicht über Umwege (§ 479g).

Wie lange die Pflicht beim Handy läuft

Die Reparaturpflicht reicht so weit, wie der Hersteller nach EU-Recht die Reparierbarkeit sichern muss. Beim Smartphone ist das die Ökodesign-Verordnung (EU) 2023/1670. Sie gilt seit dem 20. Juni 2025 und verlangt unter anderem, dass wichtige Ersatzteile bis sieben Jahre nach dem Verkaufsende eines Modells lieferbar bleiben, und zwar binnen fünf bis zehn Arbeitstagen. Das bestimmt Umfang und Dauer: Repariert werden muss, was die Verordnung reparierbar halten will, etwa Akku und Display, und zwar so lange, wie Ersatzteile vorzuhalten sind. Die Gesetzesbegründung nennt ein Beispiel: Ist bei einem Smartphone der Akku defekt, gilt die Reparaturpflicht bis sieben Jahre nach dem Ende des Inverkehrbringens.

Daraus ergibt sich eine Rechnung, die Sie für jedes Gerät anstellen können. Angenommen, ein Hersteller verkauft ein Modell bis September 2027. Dann muss er Ersatzteile bis September 2034 bereithalten – und so lange auch reparieren. Für ein Gerät, das im Oktober 2026 gekauft wurde, sind das fast acht Jahre. Die Kehrseite: Smartphones, die vor dem 20. Juni 2025 in den Verkehr gebracht wurden, fallen nicht unter die Verordnung und damit auch nicht unter die neue Herstellerpflicht.

Bei Modellen, die schon vor diesem Datum erschienen sind, kommt es auf das einzelne Gerät an. Sie müssen das nicht selbst herausfinden: Der Hersteller muss leicht zugänglich und kostenlos darüber informieren, wofür er zur Reparatur verpflichtet ist. Wie lange Ihr Modell außerdem Updates bekommt, zeigt die Übersicht zur Update-Politik der Hersteller.

Reparatur statt Austausch: ein Jahr mehr Gewährleistung

Innerhalb der Gewährleistung bleibt der Händler Ihr Ansprechpartner. Sie entscheiden weiterhin, ob er repariert oder ein neues Gerät liefert (§ 439 BGB). Neu ist der Anreiz: Wird nachgebessert, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist einmalig um zwölf Monate (§ 475e Absatz 5). Darauf muss Sie der Händler vor der Nacherfüllung hinweisen, ebenso auf Ihr Wahlrecht (§ 475 Absatz 4).

Ein Beispiel mit Daten: Sie kaufen am 15. August 2026 ein Smartphone. Die Gewährleistung läuft bis zum 15. August 2028. Im März 2027 fällt der Lautsprecher aus, und Sie entscheiden sich für die Reparatur. Damit verlängert sich die Frist bis zum 15. August 2029. Fällt später erneut etwas aus und wird wieder repariert, gibt es kein weiteres Jahr – die Verlängerung gilt nur einmal. Wie die Fristen im Einzelnen laufen, erklärt der Ratgeber Garantie und Gewährleistung.

Zwei weitere Neuerungen betreffen die Reparaturzeit. Der Händler muss in einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie nacherfüllen. Für die Dauer der Reparatur kann er ein kostenloses Ersatzgerät stellen, auch ein überholtes – verpflichtet ist er dazu nicht. Ein überholtes Gerät als dauerhaften Ersatz darf er nur liefern, wenn Sie das ausdrücklich verlangt haben (§ 475 Absatz 6).

Was sich geändert hat: vorher und nachher

Rechte rund um die Handyreparatur vor und nach der Reform, Stand Oktober 2026
ThemaBis Juli 2026Seit der ReformGilt für
Reparatur nach der Gewährleistungnur auf Angebot, kein AnspruchAnspruch gegen den Hersteller, kostenlos oder gegen angemessenes EntgeltGeräte, die seit 20. Juni 2025 in den Verkehr kamen
Gewährleistung nach einer Reparaturzwei Jahre ab Übergabeeinmalig zwölf Monate längerKaufverträge ab 31. Juli 2026
Hinweis auf das Wahlrechtnicht vorgeschriebenHändler muss vor der Nacherfüllung informierenKaufverträge ab 31. Juli 2026
Ersatzgerät während der Reparaturnicht geregeltfreiwillig, auch als überholtes GerätKaufverträge ab 31. Juli 2026
Reparierbarkeit als Eigenschaftnicht ausdrücklich genanntgehört zur üblichen Beschaffenheit (§ 434 BGB)Kaufverträge ab 31. Juli 2026
Angebot für die ReparaturKostenvoranschlag nach AbspracheEuropäisches Formular, freiwillig, 30 Tage bindendalle Reparaturbetriebe, die es nutzen

Das Europäische Reparaturformular

Neu ist auch ein einheitliches Angebotsformular. Reparaturbetriebe dürfen es nutzen, müssen aber nicht – das gilt für freie Werkstätten ebenso wie für Hersteller und Händler (Art. 245 EGBGB). Wer es verwendet, muss es kostenlos und auf einem dauerhaften Datenträger aushändigen, bevor Sie sich binden. Es nennt den Defekt, die geplante Reparatur, den Preis oder einen Höchstpreis, die Dauer in Tagen, ein mögliches Ersatzgerät und Nebenleistungen wie den Versand.

Der praktische Kern: Das ausgefüllte Formular ist ein verbindliches Angebot. An Preis und Dauer ist der Betrieb 30 Kalendertage gebunden. Ist für die Kostenschätzung eine Fehlersuche nötig, darf er dafür Geld verlangen, muss die Kosten aber vorher nennen. Fragen Sie bei Angeboten gezielt nach dem Formular – es macht zwei Werkstätten direkt vergleichbar.

Was das Gesetz offenlässt

Was ein „angemessenes Entgelt“ ist, beziffert das Gesetz nicht, und auch der „angemessene Zeitraum“ hat keine Zahl. Beides wird sich erst in der Praxis und vor Gericht klären. Einen bundesweiten Reparaturbonus gibt es nicht; der Bundestag hat in einer Entschließung Förderungen wie eine niedrigere Mehrwertsteuer oder einen Bonus angeregt. Die europäische Online-Plattform, über die Sie Reparaturbetriebe in Ihrer Nähe finden sollen, muss erst bis zum 31. Juli 2027 stehen.

Unberührt bleibt Ihre Wahlfreiheit: Sie dürfen jede Werkstatt beauftragen, auch wenn der Hersteller zur Reparatur verpflichtet wäre. Für zwei typische Schäden gibt es eigene Ratgeber mit Preisklassen und Ersatzteilfragen: Display-Reparatur und Akku tauschen. Sturz- und Wasserschäden deckt keine der beiden Pflichten kostenlos ab; dafür gibt es die Handyversicherung. Weitere Stichtage rund um Akku, Ladebuchse und Mobilfunknetz sammelt die Übersicht der Ratgeber.

Frau reicht in einer kleinen Reparaturwerkstatt ein Smartphone mit dunklem Display über den Tresen
Mit dem Europäischen Reparaturformular ist der Betrieb 30 Tage an Preis und Dauer gebunden. KI-generiert

Vor dem Reparaturauftrag: fünf Schritte

  1. Kaufdatum klären Liegt der Kauf keine zwei Jahre zurück und ist der Defekt kein Sturz- oder Wasserschaden, ist zuerst der Händler zuständig – kostenlos.
  2. Garantie prüfen Eine freiwillige Herstellergarantie kann zusätzlich laufen. Ihre Bedingungen entscheiden, was sie abdeckt.
  3. Herstellerpflicht prüfen Bei Geräten, die seit dem 20. Juni 2025 in den Verkehr kamen, nennt der Hersteller auf seiner Website Bedingungen und Richtpreise.
  4. Daten und Zugänge sichern Machen Sie ein Backup und legen Sie Ersatzcodes für Ihre Zwei-Faktor-Anmeldung bereit, wenn die Authenticator-App auf diesem Handy liegt.
  5. Angebot schriftlich holen Am besten als Europäisches Reparaturformular – mit Preis oder Höchstpreis und der Dauer in Tagen.

Reparieren, gebraucht kaufen oder neu

Ob sich eine Reparatur lohnt, hängt an den verbleibenden Update-Jahren. Für den Vergleich mit einem aufbereiteten Gerät hilft der Ratgeber zu refurbished-Handys, für den nächsten Kauf die Reparaturklasse auf dem EU-Energielabel.

Quellen und Stand

Geprüft am 4. Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; bei Streit helfen die Verbraucherzentralen.

Häufige Fragen

Darf der Hersteller die Reparatur ablehnen, weil schon eine freie Werkstatt am Gerät war?

Nicht allein aus diesem Grund, das schließt § 479b Absatz 2 BGB ausdrücklich aus. Unabhängige Werkstätten dürfen auch gebrauchte, kompatible oder per 3D-Druck gefertigte Teile verwenden, solange diese rechtmäßig sind. Innerhalb seiner Pflicht darf der Hersteller nur ablehnen, wenn eine Reparatur tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist.

Wo finde ich die Richtpreise für eine Reparatur beim Hersteller?

Auf der Website des Herstellers, meist im Bereich Service oder Reparatur. Die Pflicht dazu steht in § 479d BGB und gilt, solange der Hersteller zur Reparatur verpflichtet ist. Richtpreise sind Orientierungswerte für typische Schäden; das konkrete Angebot kann je nach Befund abweichen.

Was gilt für Smartphones, die vor dem 20. Juni 2025 auf den Markt kamen?

Für sie besteht kein Anspruch nach den neuen Paragrafen, weil die Ökodesign-Verordnung erst für später in den Verkehr gebrachte Geräte gilt. Reparieren lassen können Sie solche Geräte trotzdem – beim Herstellerservice oder in einer Werkstatt Ihrer Wahl, zum Preis des jeweiligen Angebots. Läuft noch die Gewährleistung oder eine Garantie, haben diese Vorrang.

Passt dazu

  • Ratgeber Garantie und Gewährleistung

    Im ersten Jahr muss der Händler beweisen, danach Sie – und nach einer Reparatur gibt es ein Jahr dazu.

  • Ratgeber Handyverbot an Schulen

    Acht Länder verbieten die private Nutzung, Bayern bis Klasse 7, Sachsen bis 8 – das Handy darf meist mit.

  • Ratgeber Handy ab welchem Alter

    Das BIÖG rät: eigenes Smartphone frühestens ab 9, besser ab 12 Jahren – soziale Netzwerke erst ab 13.

  • Smartphones Samsung

    Sieben Jahre für S und Z ab globalem Marktstart, bis zu sechs für die A-Reihe, Reparierbarkeit Klasse C.