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Handy am Steuer: Bußgeld, Punkte und die Ausnahmen

Von Alexander Müller Aktualisiert am 23. Juli 2026 Geprüft gegen Herstellerangaben 7 Minuten Lesezeit

Kurzantwort

Wer als Autofahrer ein Handy in die Hand nimmt, zahlt 100 Euro und bekommt einen Punkt. Kommt eine Gefährdung hinzu, sind es 150 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot; bei einem Sachschaden 200 Euro. Zwei Punkte werden dabei regelmäßig missverstanden: Das Verbot gilt nicht nur fürs Telefonieren, sondern für jede Nutzung jedes elektronischen Geräts, das man aufnimmt oder hält – und die vielzitierte Ausnahme „bei ausgeschaltetem Motor“ greift an der Ampel meistens nicht, weil die Start-Stopp-Automatik nicht als ausgeschalteter Motor zählt.

Die Regel steht in Paragraf 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung und ist weiter gefasst, als die meisten annehmen. Verboten ist nicht das Telefonieren, sondern das Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient. Darunter fallen neben dem Smartphone auch Tablets, E-Book-Reader, Navigationsgeräte und sogar der Taschenrechner – und es spielt keine Rolle, wozu Sie das Gerät in der Hand halten.

Was ein Verstoß kostet

Regelsätze nach der Bußgeldkatalog-Verordnung, Stand 2026. Bei Voreintragungen oder besonderen Umständen kann die Behörde davon abweichen.
SituationBußgeldPunkte Fahrverbot
Autofahrer, einfacher Verstoß100 Euro1nein
mit Gefährdung anderer150 Euro21 Monat
mit Sachschaden200 Euro21 Monat
Radfahrer55 Euronein
E-Scooter und Lkwwie Pkw1nein

Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren kommt es dicker: Der Handyverstoß gilt als schwerwiegender A-Verstoß. Zusätzlich zu Bußgeld und Punkt werden ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.

Die Ausnahme, die seltener greift als gedacht

Erlaubt ist die Nutzung, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Genau hier liegt der verbreitetste Irrtum: Die Start-Stopp-Automatik zählt nicht als ausgeschalteter Motor. Wer an der roten Ampel zum Handy greift, während das System den Motor abgestellt hat, begeht also einen Verstoß – auch wenn das Fahrzeug steht und nichts passiert. Ausgeschaltet heißt: bewusst per Zündung ausgeschaltet.

Halten, nicht nutzen, ist der Tatbestand

Es kommt nicht darauf an, ob Sie telefoniert, getippt oder nur auf die Uhrzeit geschaut haben. Bereits das Aufnehmen oder Halten des Geräts erfüllt den Tatbestand. Umgekehrt ist die Nutzung erlaubt, solange das Gerät fest in einer Halterung bleibt und Sie es nur kurz antippen oder per Sprache steuern – die Aufmerksamkeit muss aber beim Verkehr bleiben.

Was erlaubt ist und was nicht

Typische Situationen im Überblick Gegenüberstellung: hilft: Handy in der Halterung antippen – kurze Bedienung erlaubt, solange das Gerät gehalten wird und der Blick beim Verkehr bleibt; hilft: Steuerung per Sprachbefehl – gilt nicht als Aufnehmen oder Halten – die sicherste Variante; hilft: Nutzung bei ausgeschalteter Zündung – erlaubt, wenn das Fahrzeug steht und der Motor bewusst aus ist; schadet: Handy an der Ampel mit Start-Stopp – die Automatik zählt nicht als ausgeschalteter Motor – häufigster Irrtum; schadet: Kurz die Uhrzeit ablesen – auch das Aufnehmen ohne Nutzung erfüllt bereits den Tatbestand; schadet: Handy vom Beifahrersitz aufheben – das Aufnehmen selbst ist der Verstoß, unabhängig vom Grund. Typische Situationen im Überblick Nach Paragraf 23 Absatz 1a StVO – im Zweifel entscheidet die Behörde Handy in der Halterung antippen kurze Bedienung erlaubt, solange das Gerät gehalten wird und der Blick beim Verkehr bleibt Steuerung per Sprachbefehl gilt nicht als Aufnehmen oder Halten – die sicherste Variante Nutzung bei ausgeschalteter Zündung erlaubt, wenn das Fahrzeug steht und der Motor bewusst aus ist × Handy an der Ampel mit Start-Stopp die Automatik zählt nicht als ausgeschalteter Motor – häufigster Irrtum × Kurz die Uhrzeit ablesen auch das Aufnehmen ohne Nutzung erfüllt bereits den Tatbestand × Handy vom Beifahrersitz aufheben das Aufnehmen selbst ist der Verstoß, unabhängig vom Grund
Nicht das Gerät entscheidet, sondern die Handhabung. Der Blick zur Straße ist die eigentliche Bedingung – nicht die Frage, ob eine Halterung montiert ist.

Warum die Zahlen so hoch angesetzt sind

Fachleute schätzen, dass Ablenkung durch Mobiltelefone inzwischen indirekt zu den häufigsten Unfallursachen zählt – in der amtlichen Statistik wird sie bislang nicht gesondert geführt, weil sie sich im Nachhinein selten nachweisen lässt. Sichtbar wird sie in Folgefehlern: zu geringer Abstand, übersehene Vorfahrt, verzögerte Reaktion.

Wie groß die Lücke ist, macht eine schlichte Umrechnung deutlich. Ein Blick auf das Display dauert selten unter zwei Sekunden.

Zurückgelegte Strecke bei 2 Sekunden Blick auf das Display Umrechnung für einen Blick von 2 Sekunden: bei 30 Kilometern pro Stunde sind es 17 Meter; bei 50 Kilometern pro Stunde sind es 28 Meter; bei 100 Kilometern pro Stunde sind es 56 Meter. In dieser Zeit fährt das Fahrzeug ohne Sicht auf die Straße. 2 Sekunden aufs Display – so weit fahren Sie blind Reine Umrechnung: Geschwindigkeit geteilt durch 3,6, mal 2 Sekunden 30 km/h 17 Meter blind 50 km/h 28 Meter blind 100 km/h 56 Meter blind Eine kurze Nachricht zu lesen dauert erfahrungsgemäß deutlich länger als 2 Sekunden.
Die Ablenkung wird in Sekunden gemessen, wirkt aber in Metern. Bei Tempo 50 entspricht ein Zwei-Sekunden-Blick der Länge eines halben Fußballfelds.

Radfahrer, E-Scooter und Beifahrer

Das Handyverbot gilt für alle Fahrzeugführer, also auch auf dem Fahrrad und dem E-Scooter. Für Radfahrer liegt der Regelsatz bei 55 Euro, Punkte gibt es hier nicht. Wer mit dem Rad anhält, darf das Handy dagegen uneingeschränkt nutzen – anders als im Auto ist dafür kein ausgeschalteter Motor nötig.

Für Beifahrer gilt das Verbot nicht. Wer ohnehin regelmäßig unterwegs telefoniert, sollte über eine feste KFZ-Halterung und eine Freisprecheinrichtung nachdenken: Beides macht die erlaubte Nutzung praktikabel, statt sie ständig zu umgehen.

Wenn der Bescheid im Briefkasten liegt

  • Frist beachten: Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
  • Beweislage prüfen: Der Verstoß muss nachgewiesen sein. Die bloße Vermutung, jemand habe ein Gerät bedient, reicht nicht aus.
  • Fahrer statt Halter: Anders als beim Parkverstoß haftet die Person am Steuer, nicht der Fahrzeughalter.
  • Punktestand kennen: Ein Punkt allein ist unkritisch, ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
  • Bei Probezeit oder drohendem Fahrverbot lohnt anwaltliche Beratung – hier hängt mehr am Ergebnis als das Bußgeld.

Wir geben an dieser Stelle bewusst keine Rechtsberatung: Die genannten Werte sind Regelsätze, von denen Behörden und Gerichte im Einzelfall abweichen können.

Sicher navigieren statt improvisieren

Eine feste Halterung macht die erlaubte Nutzung praktikabel – und kostet weniger als ein einziger Verstoß.

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Häufige Fragen zum Handy am Steuer

Was kostet Handy am Steuer 2026?

Für Autofahrer 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Kommt eine Gefährdung hinzu, sind es 150 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, bei einem Sachschaden 200 Euro mit denselben Nebenfolgen. Radfahrer zahlen 55 Euro ohne Punkte.

Darf ich das Handy an der roten Ampel benutzen?

In aller Regel nicht. Erlaubt ist die Nutzung nur, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist – die Start-Stopp-Automatik zählt dabei nicht als ausgeschalteter Motor. Wer an der Ampel zum Handy greift, während die Automatik den Motor abgestellt hat, begeht einen Verstoß.

Ist es erlaubt, nur kurz auf die Uhrzeit zu schauen?

Nein. Der Tatbestand ist das Aufnehmen oder Halten des Geräts, nicht die Art der Nutzung. Ob Sie telefonieren, tippen oder nur einen Blick auf das Display werfen, macht rechtlich keinen Unterschied.

Gilt das Verbot auch für Radfahrer?

Ja, das Verbot gilt für alle Fahrzeugführer. Für Radfahrer liegt der Regelsatz bei 55 Euro, Punkte fallen nicht an. Wer mit dem Rad anhält, darf das Handy dagegen uneingeschränkt nutzen – ein ausgeschalteter Motor ist hier naturgemäß nicht erforderlich.

Was gilt für E-Scooter?

Für E-Scooter gilt derselbe Tatbestand wie für Autofahrer, da es sich um Kraftfahrzeuge handelt. Die Nutzung eines Handys während der Fahrt wird entsprechend geahndet.

Welche Folgen hat ein Handyverstoß in der Probezeit?

Er zählt als schwerwiegender A-Verstoß. Zusätzlich zu Bußgeld und Punkt ordnet die Behörde ein kostenpflichtiges Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Bei weiteren Verstößen können die Folgen deutlich schärfer ausfallen.

Darf ich das Handy in einer Halterung bedienen?

Ja, solange Sie es nicht aufnehmen oder halten. Eine kurze Bedienung in der Halterung oder die Steuerung per Sprachbefehl ist zulässig. Die Aufmerksamkeit muss dabei beim Verkehrsgeschehen bleiben – wer sich sichtbar ablenken lässt, riskiert trotzdem ein Verfahren.

Gilt das Verbot nur für Smartphones?

Nein. Erfasst sind alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Dazu zählen unter anderem Tablets, tragbare Navigationsgeräte, E-Book-Reader und sogar Taschenrechner.

Wie lange bleibt der Punkt in Flensburg gespeichert?

Ein Punkt aus einer Ordnungswidrigkeit dieser Art wird nach zweieinhalb Jahren getilgt, sofern keine weiteren Eintragungen hinzukommen. Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Den eigenen Stand kann man beim Kraftfahrt-Bundesamt kostenlos abfragen.

Quellen und Stand: § 23 Abs. 1a StVO · Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Regelsätze Stand 2026 · ADAC · eigene Einordnung und Umrechnung. Stand: 23. Juli 2026.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Die genannten Beträge sind Regelsätze; Behörden und Gerichte können im Einzelfall davon abweichen, etwa bei Voreintragungen. Bei drohendem Fahrverbot oder Verstößen in der Probezeit ist anwaltlicher Rat sinnvoll.