Ratgeber
Altes Handy recyceln: wer es kostenlos zurücknehmen muss
Alte Handys können Sie kostenlos am Wertstoffhof abgeben oder im Handel: Elektrogeschäfte ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte sowie Supermärkte, Discounter und Drogerien ab 800 Quadratmetern, die regelmäßig Elektrogeräte verkaufen, müssen kleine Altgeräte bis 25 Zentimeter ohne Neukauf zurücknehmen – bis zu drei je Geräteart. Auch große Onlinehändler sind verpflichtet. Vorher melden Sie Konten ab, setzen das Gerät zurück und nehmen SIM- und Speicherkarte heraus.

Recycling scheitert in Deutschland nicht an der Technik, sondern am Weg dorthin. 2024 wurden nur 28,7 Prozent der Elektrogeräte gesammelt, gemessen an der Menge, die in den drei Jahren davor verkauft wurde. Vorgeschrieben sind seit 2019 mindestens 65 Prozent.
Die Verwertungsziele für die gesammelten Geräte wurden 2024 dagegen in allen Gerätekategorien erreicht. Es kommen also schlicht zu wenige Altgeräte an. Kleine Geräte wie das Handy landen dabei leicht in der Schublade statt bei einer Sammelstelle.
Verbreiteter IrrtumFür die Rückgabe im Laden braucht man einen Kassenbon oder muss etwas Neues kaufen.
Was stimmtKleine Altgeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge müssen rücknahmepflichtige Händler ohne Neukauf und kostenlos annehmen, bis zu drei je Geräteart. Wo das Gerät gekauft wurde, spielt keine Rolle.
Wer alte Handys zurücknehmen muss
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz verteilt die Rücknahme auf mehrere Schultern. Für Handys aus privaten Haushalten gibt es diese Wege:
| Rückgabestelle | Pflicht und Bedingungen | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Elektrofachhandel | ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte: kleine Altgeräte ohne Kauf, bis drei je Geräteart; beim Kauf eines neuen Geräts ein gleichartiges Altgerät | § 17 Abs. 1 ElektroG |
| Supermarkt, Discounter, Drogerie | ab 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche, wenn mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte im Angebot sind: dieselben Pflichten | § 17 Abs. 1 ElektroG |
| Onlinehandel | ab 400 Quadratmetern Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte: Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung | § 17 Abs. 2 ElektroG |
| Wertstoffhof der Kommune | Sammelstelle für Altgeräte aus Haushalten, Anlieferung kostenlos | § 13 ElektroG |
| Hersteller | freiwillige Rücknahmesysteme erlaubt, etwa die kostenlose Rücknahme von Apple auch für Geräte ohne Eintauschwert | § 16 Abs. 5 ElektroG |
Die Rücknahme im Handel ist kostenlos und darf nicht an einen Kauf geknüpft werden. Bauteile darf an der Rücknahmestelle niemand ausbauen; erlaubt ist nur, Batterien und Lampen zu entnehmen. Weigert sich ein verpflichtetes Geschäft, hilft der Hinweis auf § 17 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.
Beim Kauf eines neuen Geräts kommt eine zweite Pflicht hinzu. Der Händler nimmt am Ort der Abgabe ein Altgerät der gleichen Art zurück, das im Wesentlichen dieselben Funktionen erfüllt, beim neuen Handy also das alte. Bei Lieferung nach Hause muss er Sie schon beim Kauf über die Rückgabe informieren und fragen, ob Sie ein Altgerät mitgeben wollen. Onlinehändler mit großer Lagerfläche müssen Rückgabestellen in zumutbarer Entfernung anbieten und erklären, wie die Rückgabe funktioniert.
Am Wertstoffhof sortiert das Personal die Altgeräte in Gruppen ein. Handys zählen zu den kleinen Geräten der Informations- und Telekommunikationstechnik, und Geräte mit Akku kommen in einen eigenen Behälter. Geben Sie das Handy deshalb einfach an der Annahme ab, statt es selbst in einen Container zu werfen.
Woran Sie die Rücknahmestelle erkennen
Seit dem 1. Juli 2026 müssen rücknahmepflichtige Geschäfte ein einheitliches Symbol im Eingangsbereich zeigen: farbig, gut lesbar und mindestens so groß wie ein DIN-A4-Blatt. Dazu gehört ein Hinweis, wie die Rücknahme im Laden abläuft. Onlinehändler müssen das Symbol auf den Produktseiten oder im Bestellvorgang zeigen und erklären, wie Rückgabe und Abholung funktionieren. Auch kommunale Sammelstellen sind damit gekennzeichnet.
Findet sich im Markt trotzdem nichts, fragen Sie an der Information. Die Pflicht besteht unabhängig davon, wie gut die Sammelbox zu sehen ist.
Nicht verwechseln sollten Sie das neue Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf Geräten und Verpackungen. Sie bedeutet nur, dass das Gerät nicht in den Hausmüll gehört. Händler müssen in der Nähe ihrer Elektroabteilung mit diesem Zeichen darauf hinweisen.
Vorher: Daten löschen und Konten abmelden
Für das Löschen persönlicher Daten auf dem Altgerät sind Sie selbst verantwortlich; darauf müssen Kommunen, Händler und Hersteller sogar ausdrücklich hinweisen. Eine Sammelstelle löscht nichts. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt, zuerst eine Sicherung anzulegen und das Smartphone dann auf den Werkszustand zurückzusetzen.
- Sichern Fotos, Kontakte und Chats sichern; wie das auf Android und iPhone geht, steht unter Backup.
- Konten abmelden Beim iPhone „Wo ist?“ ausschalten und sich vom Apple Account abmelden, bei Android das Google-Konto und ein eventuelles Herstellerkonto entfernen. Sonst bleibt die Aktivierungssperre aktiv, und niemand kann das Gerät wieder einrichten.
- Zurücksetzen Das Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen; der Weg für die einzelnen Systeme steht unter Werkseinstellungen. Achten Sie darauf, dass alle Inhalte gelöscht werden und nicht nur die Einstellungen.
- Karten entnehmen SIM-Karte und Speicherkarte herausnehmen; eine eSIM beim Zurücksetzen mitlöschen oder vorher umziehen, siehe eSIM und IMEI.
Entfernen Sie das Gerät danach auch aus der Geräteliste Ihres Kontos und lösen Sie Kopplungen mit Uhr, Kopfhörern oder Auto. Bei neueren Geräten ist das Zurücksetzen besonders gründlich: Smartphones, die seit dem 20. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden, müssen die Daten standardmäßig verschlüsseln und beim Zurücksetzen den Schlüssel sicher löschen. Ohne Schlüssel sind die verschlüsselten Daten nicht mehr lesbar.
Der Akku: warum Handys nicht in den Hausmüll dürfen
Elektroaltgeräte gehören nicht in den Restmüll; das Gesetz schreibt allen Endnutzern die getrennte Sammlung vor. Der praktische Grund ist der Lithium-Ionen-Akku. Wird er im Müllfahrzeug oder in der Sortieranlage gequetscht, kann er sich entzünden. Für die Abgabe gilt:
- Fest verbaute Akkus bleiben im Gerät. Das Gesetz verlangt nur, Batterien zu entnehmen, die das Gerät nicht umschließt und die sich zerstörungsfrei herausnehmen lassen.
- Wechselakkus werden getrennt abgegeben, in den Sammelbehältern für Batterien im Handel oder am Wertstoffhof.
- Aufgeblähte oder beschädigte Geräte nicht mehr laden und vor der Abgabe beim Wertstoffhof fragen, wie sie angenommen werden.
- Bis zur Abgabe das Gerät nicht neben brennbaren Materialien lagern.
Was nach der Abgabe mit dem Gerät passiert
Gesammelte Altgeräte gehen an zertifizierte Erstbehandlungsanlagen. Vor der Behandlung muss geprüft werden, ob sich das Gerät oder einzelne Bauteile zur Wiederverwendung vorbereiten lassen, soweit das technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Danach werden Schadstoffe entfernt und die Wertstoffe getrennt.
Die Ziele dafür sind gesetzlich festgelegt. Je nach Gerätekategorie müssen 75 bis 85 Prozent der gesammelten Masse verwertet und 55 bis 80 Prozent zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden. Laut Umweltbundesamt wurden diese Vorgaben im Berichtsjahr 2024 in allen sechs Kategorien eingehalten.
Was in einem Handy steckt, machen die Hersteller inzwischen sichtbarer. Seit Juni 2025 müssen sie für neue Modelle angeben, in welcher Größenordnung Kobalt im Akku sowie Tantal, Neodym und Gold im Gerät stecken. Den Anteil an recyceltem Material nennen sie, sofern er bekannt ist. Je mehr Geräte in der Sammlung ankommen, desto mehr dieser Rohstoffe lassen sich zurückgewinnen.
Eintausch und Rücknahme bei Herstellern
Neben den gesetzlichen Wegen bieten Hersteller und Händler eigene Programme an. Das Gesetz erlaubt Herstellern ausdrücklich, freiwillig Rücknahmesysteme für Altgeräte aus Haushalten zu betreiben. Apple etwa nimmt Geräte beim Eintausch in Zahlung und recycelt solche ohne Eintauschwert kostenlos, unabhängig von Modell und Zustand.
Solche Programme lohnen sich vor allem für Geräte mit Restwert. Die Daten müssen Sie auch dort selbst löschen, und den angebotenen Eintauschwert sollten Sie mit einem Verkauf vergleichen.
Erst weitergeben, dann verwerten
Recycling holt nur einen Teil der Rohstoffe zurück, und jedes neue Gerät muss erst hergestellt werden. Ein Handy, das noch Sicherheitsupdates bekommt, ist weitergegeben oder verkauft mehr wert – für die Umwelt und oft auch für Sie. Ob Ihr Modell noch versorgt wird, zeigt der Rechner im Ratgeber zur Update-Politik der Hersteller.
Wie der Verkauf abläuft, steht im Ratgeber altes Handy verkaufen. Scheitert das Gerät nur an einem gesprungenen Display oder einem schwachen Akku, lohnt der Blick auf die Reparatur. Seit dem 31. Juli 2026 müssen Hersteller Smartphones auf Wunsch auch nach Ablauf der Gewährleistung reparieren; die Einzelheiten stehen unter Recht auf Reparatur. Warum eine lange Nutzung mehr bringt als jedes Recycling, erklärt der Ratgeber zum nachhaltigen Handy.

Der kürzeste Weg ist oft der nächste Supermarkt
Kein Neukauf, kein Kassenbon, keine Gebühr – nur die Daten müssen vorher runter.
Gerät richtig zurücksetzen Erst verkaufen, dann recyceln Alle Ratgeber
Quellen und Stand
- Gesetze im Internet: § 17 ElektroG – Rücknahmepflicht der Vertreiber – Flächen, Rücknahme ohne Kauf, Onlinehandel
- Gesetze im Internet: § 18 ElektroG – Informationspflichten – Hinweis auf die Eigenverantwortung beim Löschen der Daten; § 18a ElektroG – Kennzeichnung der Sammel- und Rücknahmestellen und § 46 ElektroG – Umsetzung bis 30. Juni 2026
- Gesetze im Internet: § 10 ElektroG – Getrennte Erfassung, § 13, § 14 und § 16 – Wertstoffhof, Sammelgruppen und freiwillige Rücknahme der Hersteller; § 20 – Prüfung auf Wiederverwendung und Erstbehandlung
- Umweltbundesamt: Elektro- und Elektronikaltgeräte – Sammelquote 28,7 Prozent im Berichtsjahr 2024
- BSI: Daten auf Festplatten, Datenträgern und Smartphones sicher löschen
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1670 – Verschlüsselung und sicheres Zurücksetzen (Anhang II)
- Apple: Apple Trade In – kostenloses Recycling auch ohne Eintauschwert
Geprüft am 4. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Kann ich ein kaputtes Handy im Laden abgeben?
Ja. Die Rücknahmepflicht gilt für Altgeräte unabhängig davon, ob sie noch funktionieren. Ablehnen darf die Stelle nur Geräte, die wegen einer Verunreinigung eine Gefahr darstellen; bei aufgeblähten oder stark beschädigten Akkus klären Sie den Weg besser vorher mit dem Wertstoffhof.
Darf ich Ladegeräte und Kopfhörer mit abgeben?
Ja, auch das sind Elektroaltgeräte. Für kleine Geräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge gilt dieselbe Rücknahme ohne Neukauf, bis zu drei je Geräteart. Powerbanks gehören wegen ihres Akkus ebenfalls nicht in den Hausmüll.
Bekomme ich für mein altes Handy Geld?
Bei der Rücknahme im Handel oder am Wertstoffhof nicht – sie ist kostenlos, aber unbezahlt. Geld gibt es beim Verkauf oder bei Eintauschprogrammen von Händlern und Herstellern. Wie hoch der Restwert ist, hängt vor allem davon ab, ob das Modell noch Updates bekommt.
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