Handyvertrag kündigen: Fristen, Vorlagen & Sonderkündigung
Ihren Handyvertrag kündigen Sie in Textform – seit der TKG-Reform mit kurzen Fristen. Wichtig: Kündigung und Rufnummernmitnahme sind zwei getrennte Schritte.
- Kündigung in Textform (E-Mail genügt)
- Nach Mindestlaufzeit max. 1 Monat Frist, dann monatlich kündbar
- Sonderkündigung bei Preiserhöhung oder Umzug möglich
- Nummer separat mitnehmen – Kündigung ersetzt das nicht
Fristen seit der TKG-Reform
Seit dem 1. Dezember 2021 gilt: Ein Vertrag mit 24 Monaten Mindestlaufzeit ist zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar. Verlängert er sich, dann nur noch monatlich – und ist danach jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Die Kündigung genügt in Textform, eine E-Mail reicht also aus.
Sonderkündigungsrecht
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie unter anderem bei einer Preiserhöhung sowie beim Umzug, wenn der Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann. Auch wenn die vertraglich zugesicherte Internetgeschwindigkeit dauerhaft deutlich unterschritten wird, können Sonderrechte greifen.
Nummer mitnehmen nicht vergessen
Die Kündigung beendet nur den Vertrag – Ihre Rufnummer nehmen Sie separat über die Rufnummernmitnahme mit. Am besten schließen Sie den neuen Vertrag ab und beantragen die Portierung, bevor Sie den alten endgültig auslaufen lassen.
Vergleichen Sie die Tarife aller vier Netze – unabhängig und ohne Provisionen.
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist gilt für Handyverträge?
Zum Ende der Mindestlaufzeit beträgt die Frist höchstens einen Monat. Danach verlängert sich der Vertrag nur noch monatlich und ist mit einem Monat Frist jederzeit kündbar.
Reicht eine Kündigung per E-Mail?
Ja. Seit der TKG-Reform genügt die Textform – eine E-Mail oder ein Online-Formular ist ausreichend, ein Brief ist nicht erforderlich.
Kann ich bei einer Preiserhöhung sofort kündigen?
In der Regel ja: Bei einer Preiserhöhung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Achten Sie auf die im Ankündigungsschreiben genannte Frist.