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Ausweis auf dem Handy: was heute geht und was ab 2027 kommt

Ausweisen per Smartphone geht schon heute: Mit Personalausweis, sechsstelliger PIN, einem NFC-fähigen Handy und der kostenlosen AusweisApp bestätigen Sie Ihre Identität bei Behörden, Banken und Mobilfunkanbietern. Die Karte bleibt dabei nötig, das Handy dient nur als Lesegerät. Ab dem 2. Januar 2027 soll die staatliche EU-Brieftasche d-you starten, in der Nachweise dauerhaft auf dem Handy liegen. Der digitale Führerschein soll bis Ende 2026 in der i-Kfz-App kommen.

Von Geprüft am 8 Min. Lesezeit

Hände halten eine unbedruckte Plastikkarte flach an die Rückseite eines Smartphones über einem hellen Holztisch
KI-generiert

„Ausweis auf dem Handy“ meint drei verschiedene Dinge, die oft durcheinandergehen. Erstens die Online-Ausweisfunktion, die es seit Jahren gibt: Das Handy liest dabei den Chip Ihres Personalausweises per NFC aus. Zweitens die EU-Brieftasche, in der Ihr Ausweis als digitaler Nachweis dauerhaft auf dem Handy liegt – sie startet in Deutschland erst. Drittens einzelne Dokumente wie der Fahrzeugschein und bald der Führerschein in eigenen Apps.

Verbreiteter IrrtumMit der AusweisApp ist der Personalausweis auf dem Handy gespeichert.

Was stimmtDie AusweisApp speichert keine Ausweisdaten. Sie liest sie bei jedem Vorgang direkt vom Chip der Karte – ohne den Ausweis in der Hand und ohne PIN geht nichts.

Der Online-Ausweis: das Handy als Lesegerät

Seit dem 1. November 2010 gibt es den Personalausweis mit Chip. Seit 2017 ist die Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe automatisch eingeschaltet; wer seinen Ausweis seitdem bekommen hat, kann ihn also online nutzen. Dasselbe Verfahren steckt in der eID-Karte für Bürger anderer EU-Staaten und im elektronischen Aufenthaltstitel.

Sie brauchen vier Dinge:

  • den Ausweis mit eingeschalteter Online-Funktion,
  • die sechsstellige PIN, die Sie einmalig anstelle der fünfstelligen Transport-PIN aus dem PIN-Brief festlegen,
  • ein Smartphone mit NFC und Android ab 9.0 oder iOS ab 17.0,
  • die AusweisApp des Bundes, kostenlos in den App-Stores.

NFC ist dieselbe Nahfunktechnik, die auch beim Bezahlen mit dem Handy arbeitet. Das Einrichten dauert einmalig wenige Minuten:

  1. App installieren Laden Sie die AusweisApp aus dem App Store oder Google Play. Sie ist kostenlos und kommt vom Bund.
  2. Karte anlegen Halten Sie den Ausweis flach an die Rückseite des Handys. Wo die NFC-Antenne sitzt, hängt vom Modell ab; meist hilft es, die Karte langsam zu verschieben.
  3. Eigene PIN setzen Ersetzen Sie die fünfstellige Transport-PIN aus dem PIN-Brief durch eine selbst gewählte sechsstellige PIN. In neueren Briefen heißt die Transport-PIN „Einmal-PIN“, gemeint ist dasselbe.
  4. Ausweisen Bei einem Dienst zeigt die App an, wer welche Daten abfragt. Erst mit Ihrer PIN werden sie übertragen.

Klappt die Verbindung nicht, liegt es oft am Gerät. Manche Hersteller drosseln die NFC-Leistung, um Akku zu sparen, und nicht jedes Android-System überträgt die nötigen langen Datenpakete. Ein Smartphone lässt sich auch als Kartenleser für den Computer nutzen, wenn beide Geräte im selben WLAN sind. Hilfe bietet der Support der AusweisApp per Mail an support@ausweisapp.de oder montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter 0421 204 95-995.

Wofür man den Online-Ausweis nutzt

Typische Anwendungen sind Anträge bei Behörden, die Eröffnung eines Bankkontos oder die Freischaltung einer neuen SIM-Karte ohne Video-Chat und Postfiliale. Wie das beim Mobilfunk abläuft, steht im Ratgeber SIM-Karte aktivieren.

Bekannt ist die Funktion längst, genutzt wird sie seltener. Laut eGovernment MONITOR 2026 der Initiative D21 kennen 88 Prozent der Menschen den Online-Ausweis, aber nur 29 Prozent haben ihn genutzt. 30 Prozent der mobilen Nutzer berichten von Schwierigkeiten mit Online-Ausweis oder AusweisApp. Und 52 Prozent nutzen Verwaltungsangebote weniger oder gar nicht, weil sie sich dafür digital ausweisen müssten.

Wichtiger wird der Online-Ausweis trotzdem, denn auf ihm bauen neue Angebote auf. Die i-Kfz-App mit dem digitalen Fahrzeugschein etwa läuft ab iOS 17 und Android 12, angemeldet wird dort mit der Online-Ausweisfunktion.

Der Ausweis auf dem Weg ins HandyZeitleiste: 01.11.2010 – Personalausweis mit Chip: die Online-Ausweisfunktion ist von Anfang an angelegt; 2017 – Online-Funktion automatisch an: neue Ausweise kommen mit eingeschalteter Funktion; Dezember 2023 – Zwei Dienste gestoppt: Smart-eID-Pilot beendet, neue PIN seitdem nur noch im Bürgeramt; 01.07.2026 – Gesetz zum digitalen Führerschein: Ziel des Ministeriums: Führerschein in der i-Kfz-App bis Ende 2026; 09.09.2026 – Name der EU-Brieftasche: d-you: das BMDS stellt Namen, Logo und rund 40 Partner vor; 02.01.2027 – Start von d-you geplant: erste Version mit Altersnachweis, Vertragsabschluss und KontoeröffnungDer Ausweis auf dem Weg ins HandyVom Chip in der Karte zur EU-Brieftasche01.11.2010Personalausweismit ChipdieOnline-Ausweisfunktionist von Anfang anangelegt2017Online-Funktionautomatisch anneue Ausweisekommen miteingeschalteterFunktionDezember 2023Zwei DienstegestopptSmart-eID-Pilotbeendet, neue PINseitdem nur nochim Bürgeramt01.07.2026Gesetz zumdigitalenFührerscheinZiel desMinisteriums:Führerschein inder i-Kfz-App bisEnde 202609.09.2026Name derEU-Brieftasche:d-youdas BMDS stelltNamen, Logo undrund 40 Partnervor02.01.2027Start von d-yougeplanterste Version mitAltersnachweis,VertragsabschlussundKontoeröffnungQuellen: heise, BSI, Landeshauptstadt München, Bundesregierung, BMDS, Deutscher Bundestag – Stand Oktober 2026
Bis heute braucht jedes Ausweisen per Handy die Karte. Das soll sich mit der EU-Brieftasche ändern, die ab 2027 schrittweise ausgebaut wird.

Was beim Ausweisen übertragen wird

Der Online-Ausweis ist datensparsamer als eine Ausweiskopie. Ein Dienst darf den Chip nur auslesen, wenn er ein staatliches Berechtigungszertifikat hat, und auch dann nur die Daten, die das Zertifikat erlaubt. Vor jeder Übermittlung zeigt die App, welche Angaben angefragt sind. Die Übertragung ist Ende-zu-Ende verschlüsselt.

Zwei Funktionen gehen noch weiter. Bei der Altersprüfung erfährt der Dienst nicht das Geburtsdatum, sondern nur, ob Sie vor einem bestimmten Stichtag geboren sind. Die Pseudonymfunktion erlaubt eine wiedererkennbare Anmeldung ohne Namen; weil der Ausweis für jeden Dienst ein anderes Pseudonym bildet, lassen sich Konten nicht verknüpfen. Beides beschreibt die Technische Richtlinie TR-03127 des BSI, ebenso eine Wohnortabfrage, die nur prüft, ob jemand in einer bestimmten Gemeinde wohnt.

Das BSI nennt die Online-Ausweisfunktion ein Zwei-Faktor-Verfahren aus Besitz und Wissen. Ein infiziertes Handy könnte zwar die PIN mitlesen, doch ohne die Karte in der Hand ist ein Missbrauch kaum möglich. Wer ganz sichergehen will, nutzt am Computer einen Kartenleser mit eigenem Display. Allgemeine Einstellungen für mehr Privatsphäre sammelt der Ratgeber Datenschutz am Smartphone.

PIN vergessen, Ausweis verloren

Den Online-Dienst, der eine neue PIN per Brief schickte, gibt es seit Dezember 2023 nicht mehr. Eine neue PIN setzen Sie im Bürgeramt; die Stadt München etwa erledigt das gebührenfrei mit Termin. Die zehnstellige PUK aus dem PIN-Brief entsperrt die PIN nach drei Fehlversuchen. Sie wird nur einmal ausgegeben, eine neue PIN bringt keine neue PUK.

Ist der Ausweis weg, lassen Sie die Online-Funktion über den Sperr-Notruf 116 116 sperren. Was nach dem Verlust des Handys zu tun ist, steht im Ratgeber Handy verloren oder gestohlen.

Die PIN gehört nur Ihnen

Keine Behörde, keine Bank und kein Mobilfunkanbieter fragt am Telefon oder per Mail nach Ihrer Ausweis-PIN. Wer das tut, will betrügen; die gängigen Maschen beschreibt der Ratgeber Telefonbetrug. Anders als ein SMS-Code hängt der Online-Ausweis nicht an Ihrer Rufnummer – wer Ihre Nummer per SIM-Swapping übernimmt, kann sich damit nicht als Sie ausweisen.

Die Smart-eID: angekündigt, getestet, gestoppt

Eigentlich sollte der Ausweis längst ganz ins Handy wandern. Mit der Smart-eID ließ sich die Online-Ausweisfunktion in einem Sicherheitschip des Smartphones speichern, die Karte wäre beim Ausweisen nicht mehr nötig gewesen. Im Dezember 2023 stoppte das Bundesinnenministerium den Pilotbetrieb wegen der unklaren Haushaltslage für 2024, obwohl die technische Entwicklung abgeschlossen war. An ihre Stelle tritt nun die EU-Brieftasche, mit der es erstmals ein Identifizierungsmittel mit dem Sicherheitsniveau „hoch“ für Mobilgeräte geben soll.

Die EU-Brieftasche d-you: Start geplant am 2. Januar 2027

Mit der geänderten eIDAS-Verordnung (EU) 2024/1183 muss jeder Mitgliedstaat eine digitale Brieftasche anbieten, die sogenannte EUDI-Wallet. Deutschlands Version heißt d-you; das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat Namen und Logo am 9. September 2026 vorgestellt. Die Bundesregierung hält am 2. Januar 2027 als Zieltermin fest, wie sie im Juli 2026 auf eine Anfrage im Bundestag antwortete.

Zum Start nennt das Ministerium drei Anwendungen: einen Altersnachweis, einen rechtssicheren Vertragsabschluss und die Kontoeröffnung. Rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung machen mit. Personalausweis und Führerschein als digitale Nachweise sollen folgen, perspektivisch auch Zertifikate, qualifizierte elektronische Signaturen, pseudonyme Logins und Zahlungsfunktionen. Die Bundesregierung spricht selbst von einer ersten Version, die später ausgebaut werden soll.

Online-Ausweis und EU-Brieftasche im Vergleich, Stand Oktober 2026
MerkmalOnline-Ausweis mit AusweisAppEU-Brieftasche d-you
Verfügbarseit 2010, bei neuen Ausweisen seit 2017 automatisch aktivStart geplant am 2. Januar 2027
Karte bei jeder Nutzung nötigja, das Handy liest den Chipnein, Nachweise liegen verschlüsselt auf dem Handy
FunktionenIdentitätsdaten, Altersprüfung, Wohnortabfrage, Pseudonymzum Start Altersnachweis, Vertragsabschluss, Kontoeröffnung; weitere Nachweise folgen
In anderen EU-Staatenje nach Dienstvorgesehen, nach einheitlichen EU-Standards
Kosten und Pflichtkostenlos, freiwilligkostenlos, freiwillig
Datenspeicherungkeine Ausweisdaten in der Appnur auf dem Smartphone, zentrale Speicherung laut BMDS technisch ausgeschlossen

Wie die Einrichtung ablaufen soll

Wie genau man d-you einrichtet, hat das Ministerium bis Anfang Oktober 2026 nicht im Detail beschrieben. Der Entwurf eines Digitale-Identitäten-Gesetzes, den der Bundestag am 23. September 2026 in erster Lesung beraten hat, sieht eine Identifizierung bei der Freischaltung vor. Nach einem Bericht von netzpolitik.org darf das Ministerium dafür auch andere Wege als den Online-Ausweis zulassen, etwa über Post- oder Bankfilialen. Es schadet trotzdem nicht, die Ausweis-PIN schon jetzt parat zu haben.

Datenschutz und Freiwilligkeit

Laut BMDS werden alle persönlichen Daten nur auf dem Smartphone gespeichert und dort verschlüsselt verarbeitet. Die Nutzung bleibt freiwillig, bestehende Identifizierungsmittel werden nicht ersetzt. Kritiker sehen trotzdem Risiken: netzpolitik.org berichtet von Warnungen, weil Stellen, die Wallet-Daten abfragen wollen, zentral beim Bundesverwaltungsamt registriert werden sollen. Noch ist die Wallet kaum bekannt – laut eGovernment MONITOR 2026 haben 19 Prozent schon von ihr gehört, 8 Prozent kennen ihre Bedeutung.

Führerschein und Fahrzeugschein auf dem Handy

Den Fahrzeugschein gibt es schon digital in der i-Kfz-App, die im November 2025 mehr als 1,5 Millionen Nutzer hatte. Der Führerschein soll folgen: Das Gesetz dazu gilt seit dem 1. Juli 2026, und das Bundesverkehrsministerium will einen nationalen digitalen Führerschein bis Ende 2026 bereitstellen. Er soll in die i-Kfz-App kommen. Der Präsident des Kraftfahrt-Bundesamts zeigte sich im August 2026 optimistisch, ihn im vierten Quartal vorstellen zu können.

Die Karte bleibt trotzdem wichtig. Der digitale Führerschein ergänzt den klassischen, der weiter gültig bleibt. Für Fahrten ins Ausland sollten Sie die Karte bis auf Weiteres dabeihaben. Auf EU-Ebene ist vereinbart, dass der Führerschein künftig EU-weit auf dem Handy abrufbar sein wird; die Mitgliedstaaten haben für die Umsetzung aber mehrere Jahre Zeit.

Junger Mann sitzt im hellen Wartebereich eines Amts und hält ein Smartphone, dessen Display von der Kamera abgewandt ist
PIN vergessen? Seit Dezember 2023 setzt nur noch das Bürgeramt eine neue PIN – ein guter Grund, sie sich gut zu merken. KI-generiert

Ob Ihr Handy für den Online-Ausweis und später für d-you noch lange genug Updates bekommt, zeigt der Ratgeber Update-Politik der Hersteller. Wer ein Gerät ohne aktuelle Sicherheitsupdates nutzt, sollte damit keine Ausweisvorgänge erledigen.

Nächster Schritt

Probieren Sie den Online-Ausweis einmal in Ruhe aus, etwa beim nächsten Antrag – dann ist die PIN gesetzt, bevor Sie sie dringend brauchen. Was der Staat sonst aufs Handy bringt, zeigt der Ratgeber zur Warnung per Cell Broadcast; weitere Themen sammelt die Übersicht Ratgeber.

Quellen und Stand

Geprüft am 4. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Funktioniert der Online-Ausweis mit jedem iPhone?

Mit jedem iPhone, auf dem iOS 17 oder neuer läuft, denn das ist die Mindestversion der AusweisApp. Alle iPhones mit iOS 17 haben NFC. Bei Android-Geräten kommt es neben Android 9.0 auch auf einen NFC-Chip mit ausreichender Leistung an.

Muss ich die EU-Brieftasche nutzen?

Nein. Die Nutzung ist laut Bundesregierung freiwillig und kostenlos, bestehende Ausweise und Wege zur Identifizierung werden nicht ersetzt. Ihr Personalausweis als Karte bleibt gültig.

Kann ich mit der AusweisApp bei einer Kontrolle meinen Ausweis vorzeigen?

Nein. Die Online-Ausweisfunktion dient dazu, sich im Internet auszuweisen. Bei einer Kontrolle zeigen Sie die Karte vor. Auch der geplante digitale Führerschein ergänzt die Karte nur, die weiter gültig bleibt.

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