Ratgeber
Handy kaufen: zehn Prüfpunkte, bevor Sie bezahlen
Prüfen Sie zuerst, wie lange das Modell ab heute Sicherheitsupdates bekommt und welche Reparierbarkeitsklasse das EU-Label nennt. Danach folgen Akku, Speicher, Netz und SIM. Erst dann zählt der Preis: geteilt durch die Jahre, die Sie das Gerät nutzen wollen, und verglichen mit dem Angebot im Vertrag. Zum Schluss klären Sie, wer bei einem Defekt hilft und ob ein passendes Netzteil da ist. Die Checkliste lässt sich abhaken und drucken.

Vor dem Handykauf schauen die meisten auf Kamera und Preis. Über die Kosten entscheiden aber Angaben, die selten in der Werbung stehen: wie lange das Gerät Updates bekommt, ob sich Akku und Display ersetzen lassen und ob es zu Netz und Tarif passt. Die zehn Prüfpunkte gehen deshalb in dieser Reihenfolge vor: erst Lebensdauer, dann Alltag, dann Geld, zuletzt Händler und Zubehör.
Zehn Prüfpunkte vor dem Handykauf
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Mit dem Druckknopf unter der Liste nehmen Sie die Punkte als Blatt mit in den Laden. Unten ist jeder Punkt in derselben Reihenfolge erklärt, samt der Stelle, an der die Angabe steht. Wer ein Gerät für ältere Angehörige sucht, findet zusätzliche Hinweise im Ratgeber Bedienungshilfen.
Verbreiteter IrrtumEin brandneues Modell bekommt automatisch am längsten Updates.
Was stimmtEntscheidend ist, wie die Marke zählt. Bei Zusagen ab Marktstart läuft die Frist schon im Regal, und ein Vorjahresmodell mit sieben Jahren Zusage kann länger versorgt sein als ein neues Gerät mit fünf.
Lebensdauer zuerst: Updates, Reparatur, Akku
1. Sicherheitsupdates ab heute gerechnet
Ohne Sicherheitsupdates bleibt ein Handy angreifbar, sobald neue Lücken bekannt werden. Für Banking und Mail ist es dann kein vertrauenswürdiges Gerät mehr. Hersteller zählen ihre Zusagen unterschiedlich: als Jahre ab Marktstart, als festes Enddatum je Modell oder nur als EU-Mindestmaß. Die EU verlangt für Geräte, die seit dem 20. Juni 2025 auf den Markt kommen, Updates bis mindestens fünf Jahre nach dem Verkaufsende des Modells.
Rechnen Sie deshalb ab heute. Ein Modell, das schon ein Jahr im Handel ist, hat bei fünf Jahren ab Marktstart nur noch vier vor sich. Die Zusagen aller Marken und einen Rechner für die Restlaufzeit finden Sie im Ratgeber Update-Politik der Hersteller.
2. Reparierbarkeit und Ersatzteile
Seit dem 20. Juni 2025 braucht jedes Smartphone, das neu in der EU in Verkehr gebracht wird, ein Energielabel. Es nennt eine Reparierbarkeitsklasse von A, am besten reparierbar, bis E. Dazu kommen Pflichten im Hintergrund: Hersteller müssen wichtige Ersatzteile bis sieben Jahre nach Verkaufsende bereithalten und innerhalb von fünf bis zehn Arbeitstagen liefern. Wie man das Label vollständig liest, erklärt der Ratgeber EU-Energielabel.
Seit Ende Juli 2026 können Sie vom Hersteller außerdem auch nach Ablauf der Gewährleistung eine Reparatur verlangen, kostenlos oder gegen ein angemessenes Entgelt. Was das Recht auf Reparatur umfasst, steht auf einer eigenen Seite.
3. Akku: Ladezyklen und Tausch
Das Label nennt, nach wie vielen vollen Ladezyklen der Akku auf 80 Prozent seiner Kapazität fällt. Pflicht sind mindestens 800 Zyklen; Werte wie „≥ 1.000“ oder „≥ 1.400“ bedeuten mehr Jahre bis zum Tausch. Bei einer vollen Ladung am Tag reichen 1.000 Zyklen für rund 2,7 Jahre. Den Rechenweg und einen Rechner für Ihr eigenes Ladeverhalten bietet der Ratgeber Akkulaufzeit.
Ob Sie den Akku selbst wechseln können, steht nicht auf dem Label, sondern in der Reparaturanleitung, die der Hersteller auf seiner Website veröffentlicht. Ein fest verbauter Akku ist kein Ausschlussgrund, wenn der Tausch in der Werkstatt bezahlbar bleibt.
Passt das Gerät zu Ihrem Alltag: Speicher, Netz, SIM
4. Speicher für die nächsten Jahre
Speicher lässt sich bei den meisten Smartphones nicht nachrüsten. Einen Kartenschacht haben nur noch wenige Modelle, iPhones nie. Rechnen Sie ein, dass System und vorinstallierte Apps einen Teil belegen und dass Fotos und Videos mit jeder Kamerageneration größer werden. Wie viele Aufnahmen auf 128 oder 256 GB passen, zeigt der Speicherplatz-Rechner.
5. Deutsche Frequenzen, VoLTE und WLAN-Call
Die deutschen Netze funken auf mehreren Frequenzbereichen. Für die Fläche sind die niedrigen wichtig: 700 und 800 MHz reichen weit und dringen gut in Gebäude. Geräte, die für andere Weltregionen gebaut sind, unterstützen nicht immer alle davon – das betrifft vor allem Importware. Achten Sie im Datenblatt auf die LTE-Bänder 20 und 28 sowie für 5G auf n78.
| Frequenz | Band im Datenblatt | Wofür sie wichtig ist |
|---|---|---|
| 700 MHz | B28 bzw. n28 | Reichweite auf dem Land, 5G in der Fläche |
| 800 MHz | B20 | LTE auf dem Land und in Gebäuden |
| 900 MHz | B8 | Reichweite, bisher auch für 2G |
| 1.800 MHz | B3 | LTE-Kapazität in Städten |
| 2.100 MHz | B1 bzw. n1 | LTE und 5G |
| 2.600 MHz | B7 | Kapazität an stark genutzten Orten |
| 3.600 MHz | n78 | schnelles 5G in Städten |
Telefoniert wird über LTE (VoLTE) oder über WLAN (WLAN-Call). Mit dem Ende von 2G im Jahr 2028 braucht jedes Telefon VoLTE, um im Mobilfunknetz zu telefonieren. Ob beides klappt, entscheiden Gerät, Software und Anbieter gemeinsam; bei Importgeräten kann die Freigabe fehlen. Welche Marke was unterstützt, steht unter VoLTE und WLAN-Call, die Bänder im Detail unter Frequenzen.
6. eSIM und zwei Rufnummern
Viele aktuelle Smartphones unterstützen die eSIM, ein fest eingebautes Profil statt einer Plastikkarte; bei günstigen Modellen fehlt sie öfter. Wer Kartenschacht und eSIM kombiniert, kann zwei Rufnummern gleichzeitig nutzen, etwa privat und dienstlich. Manche Modelle, vor allem für den US-Markt, haben gar keinen Kartenschacht mehr. Prüfen Sie, ob Ihr Anbieter eSIM ausgibt; Varianten und Grenzen erklärt die Kaufberatung Dual-SIM.
Was das Gerät wirklich kostet
7. Preis pro Nutzungsjahr
Der Kaufpreis allein sagt wenig. Teilen Sie ihn durch die Jahre, die Sie das Gerät realistisch nutzen werden – höchstens so viele, wie es noch Updates bekommt. Erst diese Zahl macht ein günstiges und ein teureres Modell vergleichbar.
| Angabe | Gerät A | Gerät B |
|---|---|---|
| Angenommener Kaufpreis | 250 Euro | 450 Euro |
| Jahre mit Updates ab heute | 3 | 6 |
| Preis pro Nutzungsjahr | 83 Euro | 75 Euro |
Das teurere Gerät ist hier pro Jahr günstiger, weil es doppelt so lange versorgt wird. Planen Sie mehr als drei Jahre, gehört oft ein Akkutausch in die Rechnung. Zwei Geräte nebeneinander rechnet der Rechner im Ratgeber Handy-Preise vergleichen.
8. Vertrag oder Kauf
Ein Gerät, das im Vertrag fast nichts kostet, ist selten ein Geschenk. Sein Preis steckt in der Grundgebühr. Rechnen Sie so: die Gesamtkosten des Vertrags über die Laufzeit, also Grundgebühr mal Monate plus Anschlusspreis und Zuzahlung, minus die Kosten eines vergleichbaren Tarifs ohne Handy für dieselbe Zeit. Was übrig bleibt, ist der versteckte Gerätepreis.
Angenommen, der Vertrag mit Handy kostet über 24 Monate 600 Euro mehr als derselbe Tarif ohne Gerät. Dann zahlen Sie das Handy mit diesen 600 Euro; liegt der Kaufpreis im Handel darunter, ist Kauf plus Tarif ohne Handy günstiger. Den Rechner dafür gibt es auf der Seite Handy mit oder ohne Vertrag.
Nach dem Kauf: Händler und Netzteil
9. Gewährleistung, Garantie und wer bei einem Defekt hilft
Kaufen Sie neu bei einem Händler, haftet er zwei Jahre für Mängel, die bei der Übergabe schon angelegt waren (§ 438 BGB). Zeigt sich ein Mangel im ersten Jahr, wird vermutet, dass er von Anfang an da war; dann muss der Händler das Gegenteil beweisen (§ 477 BGB). Für Käufe ab dem 31. Juli 2026 gilt zusätzlich: Wählen Sie im Gewährleistungsfall die Reparatur, verlängert sich die Frist einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB).
Die Herstellergarantie ist freiwillig und kommt obendrauf; ihre Bedingungen stehen im Garantieschein. Beim Onlinekauf haben Sie außerdem 14 Tage Widerrufsrecht (§ 355 BGB). Vorsicht bei Marktplatz-Angeboten: Sitzt der Verkäufer außerhalb der EU oder verkauft er privat, sind diese Rechte schwer durchzusetzen oder gelten gar nicht. Den Unterschied zwischen beiden Rechten erklärt der Ratgeber Garantie und Gewährleistung.
10. Netzteil mit USB Power Delivery
Seit dem 28. Dezember 2024 laden neue Smartphones in der EU einheitlich über USB-C. Wer ein Gerät mit Netzteil anbietet, muss es auch ohne anbieten. Ein Piktogramm auf der Verpackung zeigt, ob ein Netzteil beiliegt, ein Etikett nennt die Ladeleistung.
Damit auch ein Netzteil eines anderen Herstellers schnell lädt, sollte es USB Power Delivery (USB PD) beherrschen – das Ladeprotokoll, auf das die EU-Regeln setzen. Ein altes Netzteil mit wenigen Watt lädt ein neues Gerät zwar, aber langsam. Welche Leistung sinnvoll ist, erklärt die Kaufberatung Ladegerät und Netzteil.
Wo die Angaben stehen
Viele Prüfpunkte lassen sich schon vor dem Ladenbesuch klären. Die Tabelle zeigt, wo die Angabe steht und worauf Sie dabei achten sollten.
| Prüfpunkt | Wo die Angabe steht | Worauf achten |
|---|---|---|
| Updates | Website des Herstellers, Produktdatenblatt in der EU-Datenbank EPREL | Zählweise: ab Marktstart, Enddatum oder ab Verkaufsende |
| Reparierbarkeit | EU-Energielabel, EPREL | nur für Geräte, die seit dem 20. Juni 2025 in Verkehr kommen |
| Akku | EU-Energielabel, Reparaturanleitung | die Zyklenzahl ist ein Mindestwert |
| Speicher | Datenblatt | nutzbar ist weniger als angegeben |
| Netz | Datenblatt unter „LTE-Bänder“ und „5G-Bänder“ | bei Importware B20 und B28 prüfen |
| SIM | Datenblatt | eSIM beim eigenen Anbieter verfügbar? |
| Preis pro Jahr | eigene Rechnung | Jahre höchstens bis zum Update-Ende |
| Vertrag oder Kauf | Produktinformationsblatt des Tarifs | Anschlusspreis und Zuzahlung mitrechnen |
| Händler | Impressum und Geschäftsbedingungen | gewerblicher Verkäufer mit Sitz in der EU |
| Netzteil | Piktogramm und Etikett auf der Verpackung | USB Power Delivery |

Gebraucht statt neu?
Ein gebrauchtes Gerät kann pro Nutzungsjahr günstiger sein – wenn Kontosperre, Akkuzustand und Update-Restlaufzeit stimmen. Dafür gibt es eine eigene Checkliste.
Quellen und Stand
- Europäische Kommission: Smartphones and Tablets – Energielabel seit 20. Juni 2025, Reparierbarkeitsklasse A bis E, 800 Ladezyklen, Ersatzteile sieben Jahre in fünf bis zehn Arbeitstagen, Updates fünf Jahre nach Verkaufsende
- Europäische Kommission: EU common charger rules: Power all your devices with a single charger – USB-C seit 28. Dezember 2024, Kauf ohne Ladegerät
- Europäisches Parlament: Legislative Train: Common chargers for mobile phones – Piktogramm, Etikett zur Ladeleistung, USB Power Delivery
- Bundesnetzagentur: Drahtloser Netzzugang in den Bereichen von 700 MHz bis 3,8 GHz – Frequenzübersicht, Stand 29. Januar 2026
- Bundesministerium der Justiz: § 438 BGB, § 475e BGB, § 477 BGB und § 355 BGB
- Verbraucherzentrale: Alles zu Gewährleistung und Garantie – Stand 28. September 2026, ein Jahr mehr bei Reparatur seit 31. Juli 2026
Geprüft am 4. Oktober 2026. Die Preise im Rechenbeispiel sind frei angenommen.
Häufige Fragen
Sollte man ein Handy im Laden oder online kaufen?
Online haben Sie bei Händlern 14 Tage Widerrufsrecht und können das Gerät zu Hause in Ruhe prüfen. Im Laden halten Sie es vorher in der Hand, ein gesetzliches Rückgaberecht gibt es dort aber nicht – nur, wenn der Händler es freiwillig einräumt. Die Gewährleistung gilt in beiden Fällen.
Wie viel Speicher braucht ein Handy?
Das hängt vor allem an Videos: Eine Minute in 4K belegt ein Vielfaches eines Fotos. Wer viel filmt, Musik offline speichert oder Spiele nutzt, stößt mit 128 GB schneller an die Grenze, als die Zahl vermuten lässt. Der Speicherplatz-Rechner schätzt den Bedarf aus Ihren Gewohnheiten.
Wann ist der beste Zeitpunkt für den Handykauf?
Viele Modelle werden in den Monaten nach dem Marktstart günstiger; wer nicht das neueste Gerät braucht, wartet oder greift zum Vorjahresmodell. Prüfen Sie dabei die Update-Restlaufzeit, denn bei Zusagen ab Marktstart schrumpft sie mit jedem Monat im Regal.
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