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Tarife · VertragRufnummer mitnehmen: so läuft die Portierung
Kurzantwort
Die Mitnahme der eigenen Rufnummer zu einem neuen Anbieter ist für Endkunden kostenlos. Das gilt seit Dezember 2021 und beendete eine Praxis, bei der zuvor bis zu 6,82 Euro und davor sogar dreistellige Beträge im Umlauf waren – wenn Sie heute eine Portierungsgebühr auf der Rechnung finden, reklamieren Sie sie. Den Auftrag stellen Sie beim neuen Anbieter; er koordiniert den Wechsel und muss dafür sorgen, dass Sie nicht ohne Anschluss dastehen. Wichtig für alle, die zu spät dran sind: Die Mitnahme lässt sich noch bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen. Danach geht die Nummer zurück in den Nummernpool.
Die Rufnummer ist für die meisten Menschen das einzige, was einen Anbieterwechsel kompliziert erscheinen lässt. Tatsächlich ist der Ablauf seit der Reform von 2021 klar geregelt und liegt in der Verantwortung des Anbieters, zu dem Sie wechseln – nicht in Ihrer.
Wer was tut
Die Koordination liegt beim aufnehmenden Anbieter. Er beantragt die Portierung beim bisherigen Anbieter, stimmt den Termin ab und muss die Kontinuität sicherstellen. Ihre Aufgabe beschränkt sich darauf, den Auftrag korrekt zu erteilen und die richtigen Daten zu liefern.
Kosten, Fristen und was bei Verzug gilt
Portieren ersetzt keine Kündigung
Das ist der teuerste Irrtum in diesem Themenfeld. Die Mitnahme der Nummer und die Beendigung des Vertrags sind zwei getrennte Vorgänge. Wer nur portiert, hat anschließend einen laufenden Vertrag ohne Rufnummer – und zahlt weiter. Wie und bis wann Sie kündigen müssen, steht auf der Seite Handyvertrag kündigen.
Verzögert sich die Portierung über den vereinbarten Termin hinaus, sieht das Gesetz eine Entschädigung für jeden Tag der Verzögerung vor, sofern der Anbieter die Verzögerung zu vertreten hat. Dasselbe gilt für versäumte Kundendiensttermine. Melden Sie den Verzug schriftlich und halten Sie die Bestätigung des ursprünglichen Termins bereit.
Was mit der alten Karte passiert
Mit der Portierung wird die Rufnummer auf die neue Karte umgeschaltet; die alte SIM verliert die Nummer, bleibt aber je nach Vertrag technisch aktiv. Bei einer eSIM gilt dasselbe – hier kommt hinzu, dass das alte Profil gelöscht werden sollte, wenn das Gerät weitergegeben wird. Die Details stehen im Ratgeber eSIM und IMEI.
Zwei praktische Punkte, die gern vergessen werden: Zwei-Faktor-Verfahren, die an die Rufnummer gebunden sind, funktionieren am Umstellungstag kurzzeitig nicht – planen Sie keine wichtige Bankfreigabe auf diesen Tag. Und wenn Sie mehrere Karten mit derselben Nummer nutzen, muss der neue Anbieter diese Funktion ebenfalls anbieten, siehe MultiSIM und Family-Cards.
Wechsel ohne Lücke
Der neue Anbieter muss dafür sorgen, dass die Versorgung nicht unterbrochen wird. In der Praxis gelingt das meist, es kann aber zu einer kurzen Umstellungsphase kommen. Wer auf durchgehende Erreichbarkeit angewiesen ist, legt den Termin auf einen Werktagvormittag und hält für den Notfall eine zweite Verbindung bereit. Welcher Anbieter im eigenen Umfeld überhaupt tragfähig ist, zeigt der Netzvergleich.
Kostenlos, koordiniert, und auch später noch möglich
Den Auftrag stellt der neue Anbieter, Gebühren dürfen nicht anfallen, und selbst nach dem Vertragsende bleibt ein Monat Zeit.
Richtig kündigen Netz vergleichenHäufige Fragen zur Rufnummernmitnahme
Was kostet die Rufnummernmitnahme?
Für Endkunden nichts. Seit Dezember 2021 dürfen weder der abgebende noch der aufnehmende Anbieter dafür ein Entgelt berechnen. Zuvor lag die Obergrenze bei 6,82 Euro, davor waren teils dreistellige Beträge üblich. Eine berechnete Gebühr sollten Sie reklamieren.
Bei wem beantrage ich die Portierung?
Beim neuen Anbieter. Er koordiniert den Wechsel mit dem bisherigen Anbieter, stimmt den Termin ab und muss dafür sorgen, dass die Versorgung nicht unterbrochen wird. Sie müssen sich nicht selbst an den alten Anbieter wenden.
Kann ich die Nummer auch nach dem Vertragsende noch mitnehmen?
Ja, der Antrag ist bis zu einem Monat nach Vertragsende möglich. Danach geht die Rufnummer zurück in den Nummernpool und lässt sich nicht mehr zurückholen. Wer unsicher ist, stellt den Antrag lieber früher.
Beendet die Portierung meinen alten Vertrag?
Nein, das sind zwei getrennte Vorgänge. Wer nur die Nummer mitnimmt und nicht kündigt, hat anschließend einen laufenden Vertrag ohne Rufnummer und zahlt weiter. Kündigen Sie deshalb zusätzlich und fristgerecht.
Warum wurde meine Portierung abgelehnt?
Am häufigsten wegen abweichender Daten: Name, Adresse oder Geburtsdatum müssen buchstabengenau so angegeben werden wie im alten Vertrag. Weitere Gründe sind offene Rechnungen beim bisherigen Anbieter oder eine bereits laufende Portierung derselben Nummer.
Geht das auch bei Prepaid?
Ja, auch Prepaid-Rufnummern lassen sich mitnehmen. Der Ablauf ist derselbe. Ein Restguthaben wandert allerdings nicht mit; lassen Sie es sich vorher auszahlen oder brauchen Sie es auf.
Kann ich die Nummer schon vor Vertragsende mitnehmen?
Ja, eine vorzeitige Mitnahme ist möglich. Der alte Vertrag läuft dann ohne Rufnummer weiter, bis er endet, und Sie zahlen ihn zu Ende. Sinnvoll ist das, wenn Sie schnell wechseln wollen und die Restlaufzeit kurz ist.
Was steht mir zu, wenn die Portierung sich verzögert?
Das Gesetz sieht für jeden Tag der Verzögerung eine Entschädigung vor, wenn der Anbieter sie zu vertreten hat. Melden Sie den Verzug schriftlich und halten Sie die Terminbestätigung bereit. Kommt keine Einigung zustande, ist ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur möglich.
Bin ich während der Umstellung erreichbar?
In der Regel ja, die Umschaltung dauert meist wenige Stunden. Eine kurze Unterbrechung ist trotzdem möglich. Legen Sie deshalb keine Bankfreigabe oder andere Bestätigung per Kurznachricht auf diesen Tag, denn Zwei-Faktor-Verfahren hängen an der Rufnummer.
Was passiert mit meiner alten SIM-Karte?
Sie verliert die Rufnummer. Je nach Vertrag bleibt sie technisch aktiv, bis der Vertrag endet. Bei einer eSIM sollten Sie das alte Profil löschen, besonders wenn Sie das Gerät weitergeben oder verkaufen.
Quellen und Stand: Telekommunikationsgesetz in der seit dem 01.12.2021 geltenden Fassung, insbesondere die Vorschriften zu Laufzeit und Kündigung, zum Sonderkündigungsrecht bei Vertragsänderungen und zu Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme · Vorgaben zum Kündigungsbutton nach dem Gesetz für faire Verbraucherverträge, geltend seit 01.07.2022 · Hinweise der Verbraucherzentralen · eigene Einordnung. Stand dieser Seite: 25. Juli 2026.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit mit dem Anbieter beraten die Verbraucherzentralen; für Schlichtungsverfahren ist die Bundesnetzagentur zuständig.