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Rufnummer mitnehmen: Portierung Schritt für Schritt

Beim Anbieterwechsel behalten Sie Ihre Handynummer per Rufnummernmitnahme (Portierung). Für Endkunden ist das seit dem 1. Dezember 2021 gesetzlich kostenlos.

Kurz & knapp
  • Für Endkunden kostenlos (§ 59 TKG, seit 1.12.2021)
  • Der neue Anbieter leitet die Portierung
  • Portierung bis zu einem Monat nach Vertragsende möglich
  • Nummer mitnehmen ersetzt nicht die Kündigung

So läuft die Portierung ab

Den Portierungsantrag stellen Sie beim neuen (aufnehmenden) Anbieter – er übernimmt den gesamten Ablauf. Wichtig ist, dass Ihre Kundendaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Rufnummer) bei altem und neuem Anbieter exakt übereinstimmen; das ist die häufigste Fehlerquelle. Am Portierungstag aktivieren Sie die neue SIM oder eSIM.

Kosten und Fristen

Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Endkunden keine direkten Entgelte für die Portierung berechnet werden – sie ist also kostenlos (§ 59 TKG). Sie können die Mitnahme bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen. Die Versorgungsunterbrechung am Wechseltag darf maximal einen Arbeitstag betragen, dauert in der Praxis aber oft nur Minuten. Viele Anbieter zahlen sogar einen Wechselbonus.

Kündigung nicht vergessen

Die Portierung ersetzt keine Kündigung: Der alte Vertrag läuft weiter, bis Sie ihn aktiv kündigen. Auch aus einem Prepaid-Tarif ist die Mitnahme möglich – dann mit einer Verzichtserklärung.

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Häufige Fragen

Was kostet die Rufnummernmitnahme?

Für Endkunden ist sie seit dem 1. Dezember 2021 gesetzlich kostenlos (§ 59 TKG). Weder der alte noch der neue Anbieter dürfen dafür ein direktes Entgelt verlangen.

Wie lange dauert die Portierung?

Beantragen Sie sie einige Arbeitstage vor dem Wunschtermin. Am Wechseltag darf die Unterbrechung höchstens einen Arbeitstag betragen – meist ist die Nummer aber in Minuten bis Stunden umgestellt.

Muss ich zusätzlich kündigen?

Ja. Die Rufnummernmitnahme überträgt nur Ihre Nummer. Den alten Vertrag müssen Sie separat kündigen, sonst läuft er weiter.