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Ratgeber · SmartphonesDas EU-Energielabel für Smartphones: sechs Werte, die zählen
Kurzantwort
Seit dem 20. Juni 2025 tragen alle neu in der EU verkauften Smartphones ein Energielabel mit sechs Kategorien: Energieeffizienz, Akkulaufzeit pro Ladezyklus, Zuverlässigkeit im Falltest, Akkulaufzeit in Ladezyklen, Reparierbarkeitsklasse von A bis E und Schutz gegen Staub und Wasser. Praktisch am wichtigsten sind Reparierbarkeit und Ladezyklen – sie sagen mehr über die tatsächliche Nutzungsdauer aus als jedes Datenblatt. Eine Schwäche hat das Label allerdings: Ersatzteilpreise fließen nicht ein.
Beim Smartphone-Kauf war lange nur sichtbar, was sich gut vermarkten lässt: Kamera, Display, Speicher, Prozessor. Wie lange ein Gerät Updates bekommt, wie der Akku altert oder ob sich ein Displaybruch wirtschaftlich reparieren lässt, stand bestenfalls im Kleingedruckten. Genau das ändert das EU-Label – wenn man weiß, wie man es liest.
Die sechs Felder im Überblick
Der Reparierbarkeitsindex
Das Feld mit dem Werkzeug-Symbol ist die praktisch wichtigste Neuerung. Es bewertet auf einer Skala von A (leicht reparierbar) bis E (kaum reparierbar), wie gut sich ein Gerät instand setzen lässt. In die Bewertung fließen fünf Kriterien ein:
- Zerlegungstiefe – wie viele Schritte sind nötig, um an das defekte Bauteil zu kommen?
- Befestigungselemente – ist das Gehäuse verklebt oder verschraubt?
- Werkzeugtypen – reichen handelsübliche Werkzeuge oder braucht es Spezialgerät?
- Ersatzteilverfügbarkeit – wie lange und für wen sind Teile erhältlich?
- Dauer der Software- und Informationsbereitstellung – hier verbindet sich der Index mit der Update-Politik
Die Schwachstelle des Index
Ersatzteilpreise fließen nicht in die Bewertung ein. Ein Gerät kann also formal gut reparierbar sein und trotzdem eine unwirtschaftliche Reparatur nach sich ziehen. Eine Stichprobe von connect zeigt allerdings, dass sich die Kosten indirekt doch abbilden: Bei einem Modell mit Index C lag der Displaytausch bei 300 bis 400 Euro, bei einem Modell mit Index B desselben Herstellers bei 120 bis 150 Euro.
Die Akku-Angaben
Zwei Felder betreffen den Akku, und sie sagen Unterschiedliches aus. Die Laufzeit pro Ladezyklus beantwortet die Alltagsfrage, wie lange das Gerät durchhält. Die Anzahl der Ladezyklen beantwortet die wichtigere Frage: wie lange der Akku überhaupt taugt.
Die Ökodesign-Verordnung setzt hier einen Mindeststandard: Nach 800 vollständigen Ladezyklen muss der Akku noch mindestens 80 Prozent seiner Nennkapazität halten. Das entspricht bei üblicher Nutzung grob zwei bis drei Jahren. Wer beim Vergleich zweier Geräte auf eine höhere Zyklenzahl achtet, kauft ein Gerät, das später schwächelt.
Was das Label nicht leistet
Dafür ist es gut
- Erstmals vergleichbare Angaben zur Langlebigkeit
- Reparierbarkeit wird zum Kaufkriterium statt zur Recherchearbeit
- Akku-Haltbarkeit ist sichtbar, nicht nur die Kapazität
- Update-Dauer fließt indirekt in den Index ein
- Setzt Hersteller unter Wettbewerbsdruck
Das fehlt
- Ersatzteilpreise werden nicht berücksichtigt
- Gilt nicht für Geräte vor dem 20. Juni 2025
- Gilt nicht für Gebrauchtgeräte
- Angaben stammen von den Herstellern selbst
- Der Bekanntheitsgrad ist noch gering
Das Umfeld: Recht auf Reparatur
Das Label steht nicht allein, sondern ist Teil einer Regelungskette. Seit 2021 verpflichtet die Ökodesign-Verordnung Hersteller, Ersatzteile langfristig vorzuhalten und Reparaturinformationen bereitzustellen. Seit Februar 2024 verlangt die EU-Batterieverordnung austauschbare Gerätebatterien. Im Juli 2024 kam die Richtlinie zum Recht auf Reparatur, die bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht zu überführen war – Deutschland hat das Umsetzungsgesetz im Juni 2026 beschlossen.
Wichtige Einschränkung
Die Reparaturpflicht außerhalb der Gewährleistung gilt nur für Produkte, die unter eigene Ökodesign-Verordnungen fallen. Smartphones und Tablets gehören dazu – viele andere Alltagsgeräte nicht. Für Ihr Handy greifen die Regeln also, für den Toaster daneben nicht.
So nutzen Sie das Label beim Kauf
- Zuerst auf Reparierbarkeit und Ladezyklen schauen Diese beiden Werte sagen am meisten über die tatsächliche Nutzungsdauer aus. Energieeffizienz ist beim Smartphone der am wenigsten aussagekräftige Wert, weil der Verbrauch ohnehin gering ist.
- Ersatzteilpreise selbst recherchieren Der Index sagt nichts darüber. Suchen Sie vor dem Kauf nach den Kosten für einen Displaytausch beim konkreten Modell – das ist der häufigste Reparaturfall.
- Mit der Update-Dauer zusammen betrachten Ein gut reparierbares Gerät ohne Softwareunterstützung nützt wenig. Beide Werte gemeinsam ergeben das Bild – die Übersicht steht unter Update-Garantie im Vergleich.
- Bei Gebrauchtgeräten selbst prüfen Für sie gilt das Label nicht. Recherchieren Sie Reparierbarkeit und verbleibende Update-Dauer des konkreten Modells manuell.
Fazit
Das EU-Energielabel macht seit Juni 2025 sichtbar, was den Wert eines Smartphones über die Jahre bestimmt: Reparierbarkeit, Akku-Haltbarkeit, Robustheit. Für die Kaufentscheidung sind Reparierbarkeitsklasse und Ladezyklen die beiden Werte, auf die es ankommt – deutlich mehr als Megapixel oder Prozessorgeneration.
Die Kritik am fehlenden Ersatzteilpreis ist berechtigt und lässt sich mit fünf Minuten Recherche ausgleichen. Zusammen mit der Update-Zusage des Herstellers haben Sie damit zwei harte Zahlen, die vor wenigen Jahren noch mühsame Kleinarbeit waren.
Langlebigkeit vor Datenblatt
Reparierbarkeit, Akku-Zyklen und Update-Dauer sagen mehr über den Wert eines Geräts als jede Ausstattungsliste.
Update-Garantien vergleichen Zu den Smartphone-MarkenHäufige Fragen zum EU-Energielabel
Seit wann gibt es das EU-Energielabel für Smartphones?
Seit dem 20. Juni 2025. Grundlage sind die Verordnungen (EU) 2023/1669 zur Energieverbrauchskennzeichnung und (EU) 2023/1670 zu den Ökodesign-Anforderungen, beide veröffentlicht am 31. August 2023. Das Label ist für alle Smartphones und Slate-Tablets verpflichtend, die ab diesem Datum erstmals in der EU in Verkehr gebracht werden.
Welche Angaben stehen auf dem Label?
Sechs Kategorien: die Energieeffizienzklasse auf der bekannten Skala von A bis G, die Akkulaufzeit pro Ladezyklus, die Zuverlässigkeitsklasse aus dem Falltest, die Akkulaufzeit in Ladezyklen bis 80 Prozent Restkapazität, die Reparierbarkeitsklasse von A bis E sowie den Eindringschutzgrad gegen Staub und Wasser.
Was bedeutet die Reparierbarkeitsklasse?
Sie bewertet auf einer Skala von A bis E, wie gut sich ein Gerät reparieren lässt. In die Bewertung fließen fünf Kriterien ein: die Zerlegungstiefe, die Art der Befestigungselemente, die benötigten Werkzeugtypen, die Ersatzteilverfügbarkeit und die Dauer der Software- und Informationsbereitstellung. Das Feld trägt ein Werkzeug-Symbol.
Berücksichtigt der Index die Reparaturkosten?
Nein, und das ist die meistgenannte Kritik. Ersatzteilpreise fließen nicht in die Bewertung ein. Eine Stichprobe von connect zeigt allerdings, dass sich die Kosten indirekt doch abbilden: Bei einem Modell mit Index C lag der Displaytausch bei 300 bis 400 Euro, bei einem Modell mit Index B desselben Herstellers bei 120 bis 150 Euro.
Was sagen die Ladezyklen aus?
Sie geben an, wie viele vollständige Ladevorgänge der Akku übersteht, bevor er unter 80 Prozent seiner Nennkapazität fällt. Die Ökodesign-Verordnung schreibt mindestens 800 Zyklen vor, was bei üblicher Nutzung grob zwei bis drei Jahren entspricht. Ein höherer Wert bedeutet, dass der Akku später schwächelt.
Welche Werte sind beim Kauf am wichtigsten?
Reparierbarkeitsklasse und Ladezyklen. Sie sagen am meisten über die tatsächliche Nutzungsdauer aus. Die Energieeffizienzklasse ist beim Smartphone der am wenigsten aussagekräftige Wert, weil der Stromverbrauch ohnehin gering ist. Betrachten Sie das Label zusätzlich zusammen mit der Update-Zusage des Herstellers.
Gilt das Label auch für Gebrauchtgeräte?
Nein. Es gilt nur für Geräte, die ab dem 20. Juni 2025 erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurden. Ältere Modelle und Gebrauchtgeräte sind ausgenommen – dort müssen Sie Reparierbarkeit und verbleibende Update-Dauer selbst recherchieren.
Was ist das Recht auf Reparatur?
Eine EU-Richtlinie von Juli 2024, die bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht zu überführen war; Deutschland hat das Umsetzungsgesetz im Juni 2026 beschlossen. Sie verpflichtet Verkäufer, Hersteller und Importeure zu Reparaturangeboten. Außerhalb der Gewährleistung gilt sie allerdings nur für Produkte mit eigener Ökodesign-Verordnung – Smartphones gehören dazu.
Muss der Akku austauschbar sein?
Die EU-Batterieverordnung von Februar 2024 verlangt austauschbare Gerätebatterien. In der Praxis heißt das nicht zwingend werkzeuglos wechselbar wie früher, sondern dass ein Austausch mit handelsüblichen Mitteln möglich sein muss. Wie aufwendig das im Einzelfall ist, spiegelt sich in der Reparierbarkeitsklasse.
Sind die Angaben auf dem Label geprüft?
Es handelt sich um Herstellerangaben nach standardisierten Prüfverfahren, die in die europäische Produktdatenbank EPREL eingetragen werden. Eine unabhängige Einzelprüfung jedes Modells findet nicht statt – Marktüberwachungsbehörden können aber stichprobenartig kontrollieren.
Quellen und Stand: Verordnung (EU) 2023/1669 (Energieverbrauchskennzeichnung von Smartphones und Slate-Tablets) und Verordnung (EU) 2023/1670 (Ökodesign-Anforderungen), beide veröffentlicht am 31.08.2023, gültig seit 20.06.2025 · Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zum Reparierbarkeitsindex · Verbraucherzentrale Hamburg zum Energielabel · EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur (Juli 2024), Umsetzungsfrist 31.07.2026 · EU-Batterieverordnung (Februar 2024) · Stichprobenerhebung von connect zu Reparaturkosten.
Die Angaben auf dem Label sind Herstellerangaben nach standardisierten Prüfverfahren. Der Reparierbarkeitsindex berücksichtigt nicht die Preise von Ersatzteilen – das ist die meistgenannte Kritik am Verfahren. Das Label gilt nur für Geräte, die ab dem 20.06.2025 erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurden. Stand dieser Seite: 22. Juli 2026.