Quellenverzeichnis: die Primärquellen hinter Handy.Rocks

Handy.Rocks stützt sich zuerst auf Primärquellen: Gesetze und Verordnungen, Angaben der Bundesnetzagentur und des Bundesamts für Strahlenschutz, Rechtsakte der EU sowie Produktinformationsblätter und Preislisten der Anbieter. Dieses Verzeichnis ordnet die wichtigsten nach Herausgeber und nennt zu jeder, wofür wir sie nutzen. Alle Links wurden am 4. Oktober 2026 aufgerufen; die Belege einzelner Zahlen stehen im Quellenkasten jeder Seite.

Von Geprüft am

Klare Quelle sprudelt zwischen bemoosten Steinen in einem Buchenwald, Sonnenlicht fällt durch frisches grünes Laub
KI-generiert

Eine Primärquelle ist die Stelle, die eine Regel setzt oder eine Leistung anbietet: der Gesetzgeber, die zuständige Behörde, der Anbieter eines Tarifs, der Hersteller eines Geräts. Solche Quellen haben auf Handy.Rocks Vorrang vor Fachpresse, Vergleichsportalen und Foren. Nach welcher Rangfolge wir sie gewichten, beschreibt die Methodik.

Die Liste nennt die Quellen, auf die sich viele Seiten stützen. Welche Quelle eine einzelne Zahl belegt, steht im Quellenkasten am Ende der jeweiligen Seite. Fachpresse nutzen wir als Hinweis und Zweitquelle; sie steht hier nicht.

Die 65 Primärquellen dieser Seite nach Herausgeber, aufgerufen am 4. Oktober 2026
HerausgeberQuellenWofür vor allem
Bundesnetzagentur11Netzabdeckung, Messverfahren, Roaming-Entgelte, Frequenzen, Schlichtung
Bundesamt für Strahlenschutz5SAR-Werte, Grenzwerte, Vorsorge
Weitere Behörden und Verbraucherschutz4Kontoschutz, Warnungen, Ausbau, Reparatur
Europäische Union12Roaming, Ökodesign, Energielabel, Reparatur, Akkus, Ladeanschluss
Gesetze und Verordnungen in Deutschland14Vertragsrechte, Fristen, Notruf, Gewährleistung
Anbieter9Tempo, Laufzeit, Regeln bei leerem Guthaben
Hersteller4Sicherheitsupdates, Speicherangaben
Normen und Branchengremien6IMEI, Codes, 5G, eSIM, Powerbanks im Flugzeug

Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur reguliert die Telekommunikation in Deutschland. Von ihr stammen Versorgungsdaten, Messverfahren und viele Regeln, an die sich Anbieter halten müssen.

Bundesamt für Strahlenschutz

Für alle Fragen zu Strahlung und Gesundheit ist das Bundesamt für Strahlenschutz unsere erste Quelle.

Weitere Behörden und Verbraucherschutz

Europäische Union

Viele Regeln für Handy und Mobilfunk kommen aus Brüssel und gelten in allen EU-Staaten unmittelbar.

Gesetze und Verordnungen in Deutschland

Alle Paragrafen verlinken auf Gesetze im Internet, das Angebot des Bundesministeriums der Justiz mit der jeweils geltenden Fassung.

  • Telekommunikationsgesetz (TKG) – die zentrale Rechtsgrundlage für Mobilfunkverträge; daraus vor allem die folgenden vier Paragrafen.
  • § 54 TKG – Vertragszusammenfassung vor dem Abschluss.
  • § 56 TKG – anfängliche Laufzeit höchstens 24 Monate, nach stillschweigender Verlängerung jederzeit mit einem Monat Frist kündbar; Grundlage des Kündigungsrechners auf der Seite Handyvertrag kündigen.
  • § 57 TKG – Vertragsänderung, Sonderkündigung und Minderung bei zu wenig Tempo.
  • § 59 TKG – Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme.
  • § 1 TK-Transparenzverordnung – Pflichtangaben im Produktinformationsblatt, etwa die geschätzte maximale Geschwindigkeit.
  • Notrufverordnung (NotrufV) – technische Regeln für Notrufe, etwa die Weiterleitung an die örtlich zuständige Leitstelle; Grundlage der Seite Notruf.
  • § 312k BGB – Kündigungsschaltfläche für Verträge, die sich online abschließen lassen.
  • § 188 BGB – Berechnung des Fristendes, genutzt im Kündigungsrechner.
  • § 438 BGB und § 477 BGB – Verjährung der Mängelansprüche und Beweislast beim Kauf.
  • § 479b BGB – Reparaturverpflichtung des Herstellers.
  • § 23 StVO – Regeln für elektronische Geräte am Steuer.
  • § 12 UStG – Steuersatz, mit dem der Fair-Use-Rechner den Nettopreis bildet.

Unterlagen der Anbieter

Für jede Tarifmarke liegen Produktinformationsblätter, Preislisten und Leistungsbeschreibungen in der Datenliste Tarifmarken mit 301 Belegen; die Liste füttert den Marken-Finder auf der Seite Mobilfunkmarken. Einige Beispiele aus allen vier Netzen:

Hersteller

Normen und Branchengremien

So prüfen Sie selbst nach

Vier Wege, mit denen Sie Angaben ohne Umweg über uns kontrollieren können:

  • Gesetze: Gesetze im Internet zeigt jeden Paragrafen in der geltenden Fassung. Für EU-Recht bietet EUR-Lex zu vielen Verordnungen eine konsolidierte Fassung mit allen Änderungen.
  • Tarife: Das Produktinformationsblatt muss für jedes Angebot bereitstehen, meist auf der Tarifseite oder im Kundenkonto. Achten Sie auf Versionsstand und Datum.
  • Netz: Die Karte des Mobilfunk-Monitorings zeigt die Versorgung für Ihre Adresse, getrennt nach Netz und Technik.
  • Geräte: Der QR-Code auf dem EU-Energielabel führt zum Datenblatt in EPREL, mit Reparierbarkeitsklasse und Ladezyklen.

Stand dieser Liste

Alle Adressen auf dieser Seite wurden am 4. Oktober 2026 aufgerufen. Funktioniert ein Link nicht mehr, freuen wir uns über einen Hinweis an 301@seo-manager.info. Für eigene Recherchen eignen sich die beiden amtlichen Verzeichnisse:

  • Bundesministerium der Justiz: Gesetze im Internet – Bundesrecht in der geltenden Fassung
  • Europäische Union: EUR-Lex – Zugang zum EU-Recht

Geprüft am 4. Oktober 2026.

Passt dazu

  • Glossar

    Fachbegriffe von APN bis WLAN-Call in ein bis zwei Sätzen, im Text per Antippen erklärt.

  • Über uns

    Ein Betreiber, eine Einnahmequelle: Werbung statt Provision – und ein Korrekturweg per E-Mail.

  • Methodik

    Gesetz und Behörde vor Anbieterunterlage vor Herstellerangabe vor Fachpresse – und keine Preise.

  • Ratgeber Schnellladen

    Die EU prüft Akkus mit voller Ladeleistung: Wärme und lange Zeit bei 100 Prozent schaden mehr als Watt.