Tarife
klarmobil: Das Netz steht erst im Produktinformationsblatt
klarmobil ist eine Marke der freenet-Gruppe ohne eigenes Netz. Auf der Übersicht der Allnet Flats steht nur „5G im top D-Netz“; welches Netz dahintersteckt, nennt erst das Produktinformationsblatt – bei den aktuellen Allnet Flats Vodafone. Die Telefónica-Tarife sind schon auf ihrer Tarifseite benannt. Je nach Tarif sind 50 oder 100 Mbit/s möglich.

klarmobil verkauft Mobilfunk, betreibt aber kein Netz. Die klarmobil GmbH aus Büdelsdorf gehört zur freenet-Gruppe und kauft Kapazität bei mehreren Netzbetreibern ein. Ein klarmobil-Tarif läuft deshalb immer in genau einem Netz, aber nicht jeder im selben. Welches es ist, verrät die Werbung nur teilweise.
Verbreiteter IrrtumWo „beste D-Netz-Qualität“ steht, ist das Telekom-Netz gemeint.
Was stimmtAuf der Übersicht der Allnet Flats wirbt klarmobil mit „bester D-Netzqualität“ und „5G im top D-Netz“ – die Produktinformationsblätter dieser Tarife nennen das Vodafone-Netz. Verlässlich ist nur das PIB.
In vier Schritten zum Netz eines Tarifs
Die Formel „D-Netz“ grenzt nur ein: Gemeint sind die Netze von Telekom, früher D1, und Vodafone, früher D2. Die Namen stammen aus den frühen 1990er-Jahren, als diese beiden Netze als erste digitale Mobilfunknetze in Deutschland starteten; über die heutige Qualität sagen sie nichts. klarmobil schreibt selbst, es biete Tarife in beiden D-Netzen an, „je nach gewähltem Tarifmodell“. Erst im ersten Absatz des PIB steht der Satz, auf den es ankommt, etwa dieser: Der Tarif sei „ein Mobilfunktarif im Mobilfunknetz der Vodafone“.
Bei den Telefónica-Tarifen ist es einfacher. Dort steht schon auf der Tarifseite „5G Netz von Telefónica“; angeboten werden derzeit drei Allnet Flats mit 50 Mbit/s. Telekom-Tarife fanden wir bei der Prüfung am 4. Oktober 2026 auf den Übersichtsseiten nicht. Das Telekom-PIB aus unserer Quellenliste, für die Allnet Flat 30 GB 5G, nennt als Vermarktungsbeginn den 4. Juni 2025; denselben Tarif verkauft auch das Bestellportal crash-tarife.
Was im PIB stehen muss – und was nicht
Ein Produktinformationsblatt ist Pflicht für jedes Angebot an Verbraucher. Die TK-Transparenzverordnung legt mit dem Wort „ausschließlich“ fest, was hinein gehört: Produktname, Marktstart, Laufzeit, Verlängerung und Kündigung, Tempo, Drosselung, Preise und Anbieter (§ 1 Absatz 2). Der Netzbetreiber wird dort nicht ausdrücklich genannt. klarmobil nennt ihn trotzdem, und zwar gleich in der Produktbeschreibung.
Zwei weitere Angaben im PIB helfen bei der Einordnung. Das Datum „Vermarktung seit“ zeigt, ob Sie einen aktuellen Tarif vor sich haben. Und beim Tempo steht für Mobilfunk nur die geschätzte maximale Rate; einen Durchschnitt nennt klarmobil nicht, anders als etwa Blau auf seinen Tarifseiten.
Lesehilfe: die fünf Zeilen, auf die es ankommt
- Erster Absatz: die Produktbeschreibung mit dem Netz, etwa „im Mobilfunknetz der Vodafone“.
- Geschätzter Maximalwert: das höchste Tempo im Download und Upload, gemessen im Inland.
- Ab Verbrauch von … reduziert auf: die Drosselschwelle in Megabyte, bei der Allnet Flat 75 GB also 75.000 MB, danach 64 kbit/s.
- Vertragslaufzeiten: Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und was nach Ablauf gilt.
- Entgelt: der Listenpreis für die Monate 1 bis 24 und für die Zeit danach, ohne Rabatte und ohne Anschlusspreis.
Gleicher Download, anderer Upload
Die PIBs zeigen einen Unterschied, den die Tarifübersichten nicht zeigen: Bei gleichem Download-Tempo hängt der Upload vom Netz ab.
| Tarif | Netz laut PIB | Download (Mbit/s) | Upload (Mbit/s) | Vermarktung seit |
|---|---|---|---|---|
| Allnet Flat 75 GB | Vodafone | 50 | 25 | 7. April 2026 |
| Allnet Flat 200 GB | Vodafone | 100 | 25 | 7. April 2026 |
| Allnet Flat 45 GB | Telefónica | 50 | 32 | 25. November 2025 |
| Allnet Flat 30 GB 5G | Telekom | 50 | 10 | 4. Juni 2025 |
Ein Rechenbeispiel: 1 GB Urlaubsfotos entspricht 8.000 Megabit. Bei 10 Mbit/s dauert der Upload in die Cloud 800 Sekunden, gut 13 Minuten. Bei 25 Mbit/s sind es 320 Sekunden, bei 32 Mbit/s 250 Sekunden, also rund vier Minuten.
Wer Videos hochlädt, Fotos sichert oder per Videocall arbeitet, merkt diesen Unterschied. Für Surfen und Streaming zählt eher der Download. Wichtiger als beide Werte ist ohnehin, wie gut das Netz dort ist, wo Sie sich aufhalten; dazu mehr auf der Seite zur Netzabdeckung.
Tarifwechsel, Listenpreis und Rabatt
klarmobil erlaubt in den ersten 19 Monaten eines Laufzeitvertrags den Wechsel in einen anderen klarmobil-Tarif. Ob der Zieltarif im selben Netz läuft, steht wiederum in dessen PIB. Neben 24 Monaten muss jeder Anbieter auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten (§ 56 Absatz 1 TKG); bei klarmobil sind das die monatlich kündbaren Varianten.
Beim Preis lohnt ein zweiter Blick. Das PIB nennt den Listenpreis für die Monate 1 bis 24 und für die Zeit danach; bei der Allnet Flat 75 GB ist er in beiden Zeiträumen gleich.
Den Nachlass, mit dem die Tarifseite wirbt, enthält das PIB ausdrücklich nicht. Er steht in der Vertragszusammenfassung, die Ihnen jeder Anbieter vor der Bestellung kostenlos geben muss (§ 54 Absatz 3 TKG). Lesen Sie dort nach, für wie viele Monate der Nachlass gilt.
Endet ein befristeter Nachlass, gilt der Listenpreis. Setzen Sie sich deshalb eine Erinnerung vor das Ende der Mindestlaufzeit; was dann zu tun ist, beschreibt der Ratgeber zur Vertragsverlängerung.
Für einen fairen Vergleich zählt der Effektivpreis über die ganze Laufzeit, wie ihn die Seite Handytarife vergleichen vorrechnet. Die monatlich kündbaren Varianten haben einen einmaligen Anschlusspreis, die 24-Monats-Varianten derzeit nicht. Nach 24 Monaten läuft ein Vertrag unbefristet weiter und ist mit einem Monat Frist kündbar; wie das geht, steht im Ratgeber Handyvertrag kündigen.
Wer klarmobil verlässt, nimmt die Nummer mit, indem er die Mitnahme beim neuen Anbieter beantragt, auch noch bis zu einen Monat nach Vertragsende. Direkte Entgelte dafür sind nach § 59 TKG nicht erlaubt. Den Ablauf mit allen Fristen erklärt der Ratgeber zur Rufnummernmitnahme.
DR.SIM, crash-tarife und freenet
Zur klarmobil GmbH gehörte bis zum Sommer 2026 auch DR.SIM, eine Marke im Vodafone-Netz. Sie stellte die Vermarktung zum 31. Juli 2026 ein; seit dem 1. August leitet doktor-sim.de auf klarmobil.de weiter. Bestehende Verträge laufen laut WinFuture unverändert weiter, ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht.
Das Bestellportal crash-tarife verkauft ebenfalls Tarife der klarmobil GmbH, wie das PIB der dort angebotenen Allnet Flat 30 GB 5G zeigt; die Website selbst betreibt laut unserer Datenliste die vitrado GmbH. Wer dort bucht, schließt den Vertrag also mit der klarmobil GmbH; Rechnung, Service und Kündigung laufen über sie. Und die Schwester freenet, früher mobilcom-debitel, druckt dieselbe Büdelsdorfer Anschrift auf ihre PIBs. Was freenet anders macht, steht auf der Seite zu freenet; welche Marke zu welchem Netzbetreiber gehört, zeigt der Ratgeber Mobilfunkmarken.
eSIM, WLAN-Call und 5G
Die eSIM wählen Sie bei klarmobil im Warenkorb als SIM-Typ; ein späterer Wechsel von der Plastikkarte lässt sich online veranlassen. 5G steckt in allen aktuellen Allnet Flats; nutzen lässt es sich mit einem 5G-fähigen Smartphone, sonst surfen Sie im LTE-Netz mit derselben Tempo-Grenze. Ob WLAN-Call in Ihrem Tarif freigeschaltet ist, geht aus den aktuellen Tarifseiten und PIBs nicht hervor. Wer zu Hause schlechten Empfang hat und darauf angewiesen ist, sollte vor der Bestellung beim Kundenservice nachfragen.
Wenn Sie Ihr Netz schon kennen
Wer weiß, welches Netz an Wohnort und Arbeitsplatz trägt, kann auch eine Marke mit festem Netz wählen. Dann entfällt die Suche im PIB:
- Vodafone: otelo mit Laufzeit- und Flex-Tarifen, SIMon mobile ohne Mindestlaufzeit.
- Telefónica: Blau mit veröffentlichtem Durchschnittstempo, Tchibo Mobil mit Familienrabatt.
- Telekom: congstar mit mehreren Tempostufen, fraenk nur per App.
- 1&1: winSIM und die anderen Drillisch-Marken, mit Vodafone-Antennen dort, wo 1&1 noch keine eigenen hat.
Nächster Schritt
PIB öffnen, Netz notieren, Abdeckung am Wohnort prüfen – in dieser Reihenfolge. Danach lassen sich klarmobil und die Marken mit festem Netz fair vergleichen.
Quellen und Stand
- klarmobil: Allnet Flat: Günstige Angebote vergleichen – „5G im top D-Netz“, „bester D-Netzqualität“, Tempo, Anschlusspreis, 19 Monate Tarifwechsel
- klarmobil: D-Netz-Tarife: Surfen und telefonieren im besten Netz – Tarife im D1- und D2-Netz je nach Tarifmodell
- klarmobil: Telefónica Handyvertrag – drei Allnet Flats im „5G Netz von Telefónica“
- klarmobil GmbH: Produktinformationsblatt Allnet Flat 75 GB (Version 27. März 2026)
- klarmobil GmbH: Produktinformationsblatt Allnet Flat 200 GB (Version 1. April 2026)
- klarmobil GmbH: Produktinformationsblatt Allnet Flat 45 GB (Version 7. November 2025)
- klarmobil GmbH: Produktinformationsblatt Allnet Flat 30 GB 5G (Version 30. Mai 2025)
- klarmobil GmbH über crash-tarife: Produktinformationsblatt Allnet Flat 30 GB 5G (Version 10. Juli 2025)
- klarmobil: eSIM: Alle Informationen zur embedded SIM
- Bundesministerium der Justiz: § 1 TKTransparenzV – Produktinformationsblatt
- Bundesministerium der Justiz: § 54 TKG – Vertragsschluss und Vertragszusammenfassung
- Bundesministerium der Justiz: § 56 TKG – Vertragslaufzeit, Kündigung nach stillschweigender Vertragsverlängerung
- Bundesministerium der Justiz: § 59 TKG – Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme
- WinFuture: DR.SIM: Vermarktung wird eingestellt, das müssen Kunden wissen (16. Juli 2026)
Geprüft am 4. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Gehört klarmobil zu freenet?
Ja. Die klarmobil GmbH gehört zur freenet-Gruppe und nutzt dieselbe Anschrift in Büdelsdorf wie die freenet DLS GmbH, der Vertragspartner bei freenet. Beide Marken verkaufen Tarife in fremden Netzen, betreiben aber selbst keines.
Bleibt das Netz während der Vertragslaufzeit gleich?
Das Netz gehört zum gebuchten Tarif und steht in dessen PIB. Ändern kann es sich nur, wenn Sie in einen Tarif wechseln, der in einem anderen Netz läuft. Klären Sie vor einem solchen Wechsel mit dem Kundenservice, ob er zugelassen ist und was mit Rabatten passiert.
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