Tarife
Handytarife vergleichen: Was ein Tarif über die Laufzeit kostet
Vergleichen Sie Handytarife über den Effektivpreis: alle Abbuchungen der geplanten Laufzeit plus Anschlusspreis und Gerätezuzahlung, abzüglich nur der Gutschriften, die Ihnen sicher zustehen, geteilt durch die Zahl der Monate. Vorher legen Sie Netz, Tempo und Datenvolumen fest, denn nur Tarife mit gleicher Leistung lassen sich so vergleichen. Wer alle 28 Tage zahlt, zahlt in zwei Jahren 26-mal statt 24-mal.

Der niedrigste Werbepreis führt selten zum günstigsten Tarif. Aktionspreise laufen nach einigen Monaten aus, der Anschlusspreis steht neben dem Monatspreis, und ein Bonus fließt nur unter Bedingungen. Erst der Effektivpreis fasst alles zu einer Zahl zusammen, mit der sich zwei Angebote fair vergleichen lassen. Der Rechner nimmt Ihnen die Arbeit ab, der Rechenweg steht darunter.
Effektivpreis-Rechner
Was kostet der Tarif wirklich pro Monat?
Tragen Sie die Angaben aus dem Angebot ein. Gerechnet wird im Browser, nichts wird übertragen.
–Euro pro Monat (effektiv)
Effektivpreis = (alle Abbuchungen + einmalige Kosten − Bonus) ÷ Monate. Aktionen, die erst nach Einreichen von Unterlagen gezahlt werden, nur eintragen, wenn sie sicher sind.
Tragen Sie die Angaben aus dem Angebot ein: den Grundpreis je Abbuchung, den Abrechnungstakt, die Laufzeit, einen Aktionspreis mit seiner Dauer sowie Anschlusspreis, Gerätezuzahlung und Bonus. Der Rechner zeigt den Effektivpreis pro Monat, die Gesamtkosten und die Zahl der Abbuchungen. Bei Abrechnung alle 28 Tage nennt er zusätzlich den Aufschlag, den der kürzere Takt verursacht. Gerechnet wird im Browser, Ihre Eingaben verlassen das Gerät nicht.
Die Formel hinter dem Rechner
Der Effektivpreis ist eine Durchschnittsrechnung über die Laufzeit. Er verteilt einmalige Kosten und Gutschriften gleichmäßig auf alle Monate:
Effektivpreis = (alle Abbuchungen + Anschlusspreis + Gerätezuzahlung − Bonus) ÷ Monate der Laufzeit
Die Abbuchungen setzen sich aus zwei Teilen zusammen: Aktionspreis mal Zahl der Aktionsabbuchungen plus regulärer Preis mal restliche Abbuchungen. Bei monatlicher Abrechnung entspricht jede Abbuchung einem Monat. Bei Abrechnung alle 28 Tage rechnet der Rechner mit 365,25 Tagen im Jahr geteilt durch 28, also mit gut 13 Abbuchungen pro Jahr. Das Ergebnis rundet er auf ganze Abbuchungen.
Als Laufzeit tragen Sie bei Verträgen mit Mindestlaufzeit in der Regel 24 Monate ein, denn länger dürfen Anbieter Verbraucher nach § 56 Telekommunikationsgesetz anfangs nicht binden. Bei Tarifen ohne Laufzeit und bei Prepaid setzen Sie die Zeit an, die Sie den Tarif voraussichtlich behalten. Wichtig ist nur, dass beide Angebote über denselben Zeitraum gerechnet werden.
Rechenbeispiel: drei Angebote, drei Reihenfolgen
Die Preise im Beispiel sind angenommen und beschreiben keine echten Angebote. Alle drei Tarife sollen im selben Netz dasselbe Tempo und Datenvolumen bieten. Gerechnet wird über 24 Monate.
| Posten | Tarif A: 24 Monate | Tarif B: Prepaid | Tarif C: monatlich kündbar |
|---|---|---|---|
| Beworbener Preis | 10,00 je Monat | 15,00 je 4 Wochen | 17,00 je Monat |
| Preis nach der Aktion | 20,00 ab Monat 7 | – | – |
| Abbuchungen in 24 Monaten | 24 | 26 | 24 |
| Summe der Abbuchungen | 420,00 | 390,00 | 408,00 |
| Anschlusspreis | 40,00 | 0,00 | 0,00 |
| Bonus für die Rufnummernmitnahme | −80,00 | 0,00 | 0,00 |
| Effektivpreis je Monat mit Bonus | 15,83 | 16,25 | 17,00 |
| Effektivpreis je Monat ohne Bonus | 19,17 | 16,25 | 17,00 |
Nach dem Werbepreis liegt Tarif A vorn und Tarif C hinten. Über die Laufzeit gerechnet ist A nur dann am günstigsten, wenn der Bonus tatsächlich ausgezahlt wird. Ohne Bonus wird A zum teuersten Angebot, weil ab dem siebten Monat der doppelte Preis gilt und der Anschlusspreis dazukommt.
Tarif B wirkt mit seinem Preis je vier Wochen günstiger, als er ist. In zwei Jahren fallen 26 Abbuchungen an. Effektiv zahlen Sie deshalb gut 8 Prozent mehr als den beworbenen Betrag.
Der Rechner nennt beim 28-Tage-Takt einen Aufschlag von 8,7 Prozent. Das ist der Durchschnitt über viele Jahre: 365,25 Tage geteilt durch 28 ergeben 13,04 Abbuchungen im Jahr statt zwölf. Über genau 24 Monate zählt er 26 ganze Abbuchungen, das sind 8,3 Prozent mehr als 24. Beide Werte stimmen, sie beziehen sich nur auf verschiedene Zeiträume.
Verbreiteter IrrtumEin Preis je vier Wochen entspricht einem Monatspreis.
Was stimmtWer alle 28 Tage zahlt, zahlt 13-mal im Jahr und in zwei Jahren 26-mal. Für den Vergleich mit einem Monatspreis wird der Preis je vier Wochen mal 13 genommen und durch 12 geteilt.
Bonus und Cashback: nur einrechnen, was sicher ist
Wechselbonus, Cashback und Gutschriften für die Rufnummernmitnahme senken den Effektivpreis oft stärker als jeder Rabatt auf den Grundpreis. Viele dieser Vorteile fließen aber nur, wenn Sie selbst etwas tun: die Nummer tatsächlich mitnehmen, einen Antrag stellen oder die erste Rechnung fristgerecht hochladen. Das Bundeskartellamt hat das in seiner Untersuchung der Vergleichsportale ausgewertet. Sein Schluss: Im Durchschnitt löst weniger als die Hälfte der Kunden solche Cashbacks ein, höchstwahrscheinlich sogar weniger als ein Drittel.
Die Behörde hat die Folge an einem Beispiel aus dem DSL-Vergleich durchgerechnet. Ein Tarif, der mit eingerechnetem Cashback auf Platz eins stand, wäre ohne ihn auf den Plätzen 10 bis 12 gelandet.
Tragen Sie einen Bonus deshalb nur ein, wenn Sie die Bedingungen sicher erfüllen. Im Zweifel rechnen Sie zweimal, mit und ohne Bonus, wie in der Tabelle oben. Liegt ein Tarif auch ohne Bonus vorn, ist die Wahl einfach.
Was in die Rechnung gehört und was nicht
| Posten | Einrechnen? | Wo er steht |
|---|---|---|
| Grundpreis und Aktionspreis | ja, mit der Dauer der Aktion | Angebot, Vertragszusammenfassung, Produktinformationsblatt |
| Anschluss- oder Bereitstellungspreis | ja | Angebot, Preisliste |
| Zuzahlung für ein Gerät | ja; für den Vergleich mit einem Kauf getrennt rechnen | Angebot |
| Bonus, Cashback, Gutschrift | nur, wenn sicher | Aktionsbedingungen |
| Versand, SIM-Karte, eSIM-Profil | ja, falls berechnet | Preisliste |
| Kosten nach der Mindestlaufzeit | nein, eigene Rechnung | Vertragszusammenfassung |
| Zugaben wie Streaming-Abos | nur, wenn Sie sie ohnehin kaufen würden | Aktionsbedingungen |
Zwei Dokumente helfen beim Heraussuchen. Die Vertragszusammenfassung muss der Anbieter Ihnen nach § 54 Telekommunikationsgesetz vor Ihrer Vertragserklärung kostenlos geben. Das Produktinformationsblatt nennt nach § 1 TK-Transparenzverordnung unter anderem Laufzeit, Kündigungsbedingungen, Datenübertragungsraten, die Drosselung und die Preise. Nebenkosten wie Ersatz-SIM, Ersatz-eSIM oder Rücklastschrift stehen dagegen in der Preisliste, bei otelo etwa in der Preistabelle für Laufzeittarife.
Ein Posten taucht in keinem Angebot auf: Abos von Drittanbietern, die über die Handyrechnung abgebucht werden. Eine kostenlose Sperre verhindert sie, wie die Seite zur Drittanbietersperre zeigt. Wer ein Handy mitkauft, trennt Gerät und Tarif besser in zwei Rechnungen. Das übernimmt der Rechner „Vertrag oder Kauf“ auf der Seite Handy mit oder ohne Vertrag.
Vor dem Rechnen: gleiche Leistung herstellen
Ein Effektivpreis sagt nur etwas, wenn die Tarife dasselbe leisten. Drei Merkmale unterscheiden Angebote oft stärker als ein paar Euro im Monat: das Netz, das zugesicherte Tempo und das Datenvolumen. Klären Sie sie in dieser Reihenfolge, bevor Sie Preise eintragen.
- Netz an Ihren Orten prüfen Wohnung, Arbeitsplatz und Pendelstrecke getrennt ansehen. Wie man die Versorgungskarten liest, steht unter Netzabdeckung.
- Tempo-Deckel vergleichen Viele Discounter begrenzen auf 25, 50 oder 100 Mbit/s, die Netzbetreiber selbst erlauben bis zu 300 Mbit/s. Welche Marke wie schnell sein darf, zeigt die Übersicht der Mobilfunkmarken.
- Datenvolumen messen statt schätzen Android und iPhone zeigen den Verbrauch der letzten Monate. Rechnen Sie mit dem höchsten Monat plus Puffer oder mit dem Datenvolumen-Rechner.
- Vertragsform festlegen 24 Monate Bindung, monatlich kündbar oder Prepaid. Was die Flexibilität kostet, rechnet der Ratgeber Handyvertrag ohne Laufzeit vor.
Erst danach lohnt der Blick auf den Preis. Ein Tarif mit 50 Mbit/s und einer mit 300 Mbit/s im selben Netz sind zwei verschiedene Produkte, auch wenn beide gleich viel Datenvolumen haben. Für Reisen in der EU zählt außerdem die Fair-Use-Grenze, die bei großen Volumen unter dem Inlandsvolumen liegen kann. Wie sie berechnet wird, steht unter Fair Use.
Prepaid, Flex und 24 Monate fair nebeneinanderstellen
Verschiedene Vertragsformen lassen sich mit demselben Rechner vergleichen, wenn Sie die Laufzeit richtig wählen. Für einen Vertrag mit 24 Monaten ist das die Mindestlaufzeit. Für eine monatlich kündbare Variante und für Prepaid ist es die Zeit, die Sie realistisch bleiben wollen. Wer ohnehin zwei Jahre bleibt, vergleicht also 24 Monate mit 24 Monaten.
Prepaid-Pakete laufen oft 28 Tage, Verträge meist einen Kalendermonat. Die Preisliste von o2 Prepaid nennt für die Data Packs eine Laufzeit von 28 Tagen, viele Supermarkt- und Discountmarken rechnen ebenso im Vier-Wochen-Takt ab. Jahrespakete werden dagegen einmal bezahlt und gelten 365 Tage; ihr Preis wird mit 13 Vier-Wochen-Paketen verglichen, nicht mit zwölf. Welche Marke in welchem Takt abrechnet, listet die Bereichsseite Preisvergleich.
Ein zweiter Unterschied steckt im Kleingedruckten. Bei Prepaid kostet einmalig meist nur das Starterpaket, und es enthält oft ein Startguthaben. Monatlich kündbare Varianten haben bei manchen Marken einen höheren Grundpreis oder weniger Volumen als die 24-Monats-Variante desselben Tarifs. Beides gehört nicht in den Effektivpreis, sondern in die Leistungsprüfung davor.
Zwei Sonderfälle folgen eigenen Regeln. Für Tablet, Laptop oder Router zählt, ob eine Zusatzkarte zum Handyvertrag oder ein eigener Datentarif günstiger ist. Für eine selten genutzte Notfallkarte zählt weniger der Preis als die Frist, nach der sie ohne Aufladung abgeschaltet wird; das vergleicht der Ratgeber Zweitkarte.
Nach der Mindestlaufzeit: die zweite Rechnung
Die Rechnung über 24 Monate endet mit der Mindestlaufzeit, der Vertrag meist nicht. Ohne Kündigung läuft er weiter, und es gilt der reguläre Preis ohne Aktion. Kündigen können Sie dann laut § 56 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz jederzeit mit einem Monat Frist. Den spätesten Kündigungstag rechnet der Kündigungsrechner im Ratgeber Handyvertrag kündigen aus.
Zwei Pflichten der Anbieter helfen beim Nachrechnen. Mindestens einmal im Jahr müssen sie Sie nach § 57 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz über den besten Tarif für Ihre Nutzung informieren.
Ändern sie den Vertrag einseitig zu Ihrem Nachteil, etwa mit einer Preiserhöhung, dürfen Sie ohne Kosten kündigen. Dafür haben Sie drei Monate ab der Mitteilung Zeit; Einzelheiten stehen unter Preiserhöhung und Sonderkündigung. Die Rufnummer nehmen Sie beim Wechsel mit, direkte Entgelte dürfen dafür nach § 59 Telekommunikationsgesetz nicht berechnet werden.

Wo die Rechnung an Grenzen stößt
Der Effektivpreis ist ein Durchschnitt. Er zeigt nicht, wann Sie wie viel zahlen: Bei einem hohen Anschlusspreis und einem späteren Bonus strecken Sie Geld vor. Er bewertet keine Leistung, die sich während der Laufzeit ändert, etwa ein Datenvolumen, das jedes Jahr wächst. Und er setzt voraus, dass Sie Tarife mit gleicher Leistung vergleichen.
Gerätepreise gehören nicht hinein, wenn Sie wissen wollen, ob ein Bündel aus Handy und Tarif günstiger ist als ein Kauf. Wie Sie ein Smartphone selbst über seine Nutzungsjahre bewerten, zeigt die Seite Handy-Preise vergleichen. Vergleichsportale rechnen ihren Effektivpreis ähnlich, aber mit eigenen Boni; worauf Sie dort achten sollten, steht unter Vergleichsportale.
Nächster Schritt
Erst das Netz, dann die Marke, dann der Preis: Die Tarif-Übersicht zeigt alle Marken mit Tempo-Deckel und Vertragsform.
Quellen und Stand
- Bundeskartellamt: Sektoruntersuchung Vergleichsportale, Bericht April 2019 – Effektivpreis über 24 Monate, Einlösequote von Cashbacks, Beispiel Platz 1 zu Platz 10 bis 12 (Kapitel E.5.4.2 und E.6.4.2)
- Bundesministerium der Justiz: § 56 TKG – höchstens 24 Monate anfängliche Laufzeit, Angebot mit höchstens zwölf Monaten, danach Kündigung mit einem Monat Frist
- Bundesministerium der Justiz: § 57 TKG – Kündigung bei einseitiger Vertragsänderung, jährliche Information über den besten Tarif
- Bundesministerium der Justiz: § 54 TKG – Vertragszusammenfassung vor der Vertragserklärung
- Bundesministerium der Justiz: § 1 TK-Transparenzverordnung – Inhalt des Produktinformationsblatts
- Bundesministerium der Justiz: § 59 TKG – keine direkten Entgelte für die Rufnummernmitnahme
- Telefónica Germany: Preisliste o2 Prepaid – Data Packs mit 28 Tagen Laufzeit
- otelo (Vodafone): Preistabelle Laufzeittarife, Stand 29. September 2026 – Ersatz-SIM, Ersatz-eSIM und Rücklastschrift als Nebenkosten
- Verbraucherzentrale: Vergleichsportale richtig nutzen: So finden Sie das beste Angebot – Kosten über die gesamte Erst-Vertragslaufzeit, Boni in den Voreinstellungen
Geprüft am 5. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Wie rechne ich einen Preis je vier Wochen in einen Monatspreis um?
Nehmen Sie den Preis je vier Wochen mal 13 und teilen Sie das Ergebnis durch 12. Der Monatspreis liegt damit um ein Zwölftel über dem Preis je vier Wochen. Über viele Jahre gerechnet sind es sogar 13,04 Abbuchungen im Jahr, weil die Jahre im Schnitt 365,25 Tage haben.
Muss ein Anbieter auch einen Vertrag mit kürzerer Laufzeit anbieten?
Ja. Nach § 56 Telekommunikationsgesetz muss er Verbrauchern vor Vertragsschluss auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten. Ob er teurer ist als die Variante mit 24 Monaten, zeigt der Effektivpreis über denselben Zeitraum.
Lohnt sich ein Wechsel für wenige Euro Ersparnis im Monat?
Rechnen Sie die Ersparnis über die ganze Laufzeit und ziehen Sie einmalige Kosten wie den Anschlusspreis ab. Bleibt ein Plus, lohnt der Wechsel, sobald der alte Vertrag ohnehin kündbar ist. Die Rufnummer nehmen Sie ohne direkte Entgelte mit.
Warum stehen auf dieser Seite keine Tarifpreise?
Tarifpreise ändern sich oft wöchentlich und laufen häufig über befristete Aktionen. Eine Preisliste wäre schnell veraltet und würde eine Genauigkeit vortäuschen, die es nicht gibt. Den aktuellen Preis entnehmen Sie dem Angebot oder dem Produktinformationsblatt des Anbieters und tragen ihn in den Rechner ein.
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