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Handyvertrag verlängern: Was Bestandskunden zusteht und was nicht

Verlängern lohnt sich, wenn das Angebot über die neue Laufzeit günstiger ist als ein Wechsel oder das Weiterlaufen. Pflicht ist es nicht: Nach der Mindestlaufzeit ist jeder Vertrag monatlich kündbar (§ 56 TKG). Bestandskunden steht kein Neukundenpreis zu, wohl aber mindestens einmal im Jahr eine Information über den besten Tarif. Eine Verlängerung darf laut Bundesgerichtshof höchstens 24 Monate ab dem Tag binden, an dem Sie zustimmen.

Von Geprüft am 7 Min. Lesezeit

Zwei umgedrehte Smartphones auf einem hellen Eichentisch, ein älteres und ein neues neben einem geöffneten weißen Karton
KI-generiert

Kurz vor dem Ende der Mindestlaufzeit melden sich viele Anbieter mit Verlängerungsangeboten, oft mit einem neuen Smartphone. Ob das ein gutes Geschäft ist, zeigt ein nüchterner Vergleich mit zwei Alternativen: den Vertrag einfach weiterlaufen lassen oder zu einem anderen Anbieter wechseln. Dieser Ratgeber erklärt, welche Rechte Sie als Bestandskunde haben, warum frühes Verlängern seit 2025 anders funktioniert und wie Sie die drei Wege durchrechnen.

Verbreiteter IrrtumWer früh verlängert, bekommt 24 Monate zusätzlich an das alte Vertragsende angehängt.

Was stimmtDer Bundesgerichtshof hat am 10. Juli 2025 entschieden: Auch bei einer Verlängerung zählt die Höchstlaufzeit ab dem Vertragsschluss. Mehr als 24 Monate Bindung ab dem Tag der Zustimmung sind unzulässig (III ZR 61/24).

Wann die Entscheidung fällig ist

Den wichtigsten Termin müssen Sie nicht suchen. Jede Rechnung muss das Datum des Vertragsbeginns, das aktuelle Ende der Mindestlaufzeit, die Kündigungsfrist und den letzten Kalendertag nennen, an dem eine Kündigung eingehen muss (§ 4 TK-Transparenzverordnung). Dieselben Angaben gehören in die Information über den besten Tarif. Ausgenommen sind nur Verträge mit einem Monat Laufzeit oder weniger.

Vom Vertragsschluss bis zur VerlängerungZeitleiste: Vertragsschluss – Höchstens 24 Monate: Vertragszusammenfassung vorab; auch 12 Monate Laufzeit müssen angeboten werden; jedes Jahr – Information zum besten Tarif: mindestens einmal jährlich, mit Blick auf das Datenvolumen im Vertrag; rechtzeitig vorher – Hinweis auf die Verlängerung: auf einem dauerhaften Datenträger, mit Hinweis auf die Kündigung; letzter Kündigungstag – Steht auf der Rechnung: meist ein Monat vor dem Ende der Mindestlaufzeit; Ende der Laufzeit – Monatlich kündbar: ohne Kündigung läuft der Vertrag weiter, Frist ein Monat; jederzeit – Verlängerung: bindet höchstens 24 Monate ab dem Tag der ZustimmungVom Vertragsschluss bis zur VerlängerungPflichten des Anbieters und Ihre Fristen nach dem TelekommunikationsgesetzVertragsschlussHöchstens 24MonateVertragszusammenfassungvorab; auch 12Monate Laufzeitmüssen angebotenwerdenjedes JahrInformation zumbesten Tarifmindestens einmaljährlich, mitBlick auf dasDatenvolumen imVertragrechtzeitig vorherHinweis auf dieVerlängerungauf einemdauerhaftenDatenträger, mitHinweis auf dieKündigungletzter KündigungstagSteht auf derRechnungmeist ein Monatvor dem Ende derMindestlaufzeitEnde der LaufzeitMonatlich kündbarohne Kündigungläuft der Vertragweiter, Frist einMonatjederzeitVerlängerungbindet höchstens24 Monate ab demTag derZustimmungQuellen: §§ 54, 56, 57 TKG, § 4 TK-Transparenzverordnung, BGH III ZR 61/24; Stand Oktober 2026
Die entscheidenden Daten stehen auf jeder Rechnung. Eine Verlängerung bindet nie länger als 24 Monate ab dem Tag Ihrer Zustimmung.

Vor dem Ende der Mindestlaufzeit muss der Anbieter Sie außerdem rechtzeitig auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per Brief oder E-Mail, auf drei Dinge hinweisen: dass sich der Vertrag stillschweigend verlängert, dass Sie das durch rechtzeitige Kündigung verhindern können, und dass ein verlängerter Vertrag jederzeit mit einem Monat Frist kündbar ist (§ 56 Abs. 3 TKG). Diese Nachricht ist der natürliche Anlass, die Lage zu prüfen. Eine Kündigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit darf Sie nichts kosten (§ 56 Abs. 4 TKG).

Was Bestandskunden zusteht – und was nicht

Treue wird im Mobilfunk selten automatisch belohnt. Einen Anspruch auf den Preis, den Neukunden bekommen, gibt es nicht, ebenso wenig auf einen Wechselbonus oder ein neues Gerät. Das Telekommunikationsgesetz gibt Bestandskunden aber einige klare Rechte:

Rechte rund um die Vertragsverlängerung, eigene Zusammenstellung, Stand Oktober 2026
RechtWas es bedeutetGrundlage
Hinweis vor der Verlängerungrechtzeitig und auf einem dauerhaften Datenträger§ 56 Abs. 3 TKG
monatlich kündbar danachohne Kündigung läuft der Vertrag weiter und ist mit einem Monat Frist kostenlos kündbar§ 56 Abs. 3 und 4 TKG
Beratung zum besten Tarifmindestens einmal im Jahr, mit Blick auf das Datenvolumen, das Sie nutzen§ 57 Abs. 3 TKG
Vertragszusammenfassungvor Ihrer Zustimmung und kostenlos, mit Preisen und Laufzeit; auch eine Verlängerung ist ein Vertragsschluss§ 54 Abs. 3 TKG
keine Verlängerung durch Zubucheneine neue Option, etwa eine MultiSIM für den Smartwatch-Tarif, oder ein Gerät verlängert die Laufzeit nur mit ausdrücklicher Zustimmung§ 66 Abs. 3 TKG
höchstens 24 Monate Bindunggezählt ab dem Tag, an dem Sie der Verlängerung zustimmenBGH, Urteil vom 10. Juli 2025, III ZR 61/24
nicht geschuldetNeukundenpreis, Wechselbonus, neues Smartphone – solche Angebote sind freiwillig–

Die Information zum besten Tarif ist das unterschätzte Werkzeug. Der Anbieter muss Sie beraten, welcher seiner Tarife für Sie der beste ist, und dabei vor allem das Datenvolumen berücksichtigen, das in Ihrem Vertrag steckt. Wer seit Jahren einen großen Tarif bezahlt und nur einen Bruchteil verbraucht, findet hier oft die schnellste Ersparnis, ohne den Anbieter zu wechseln.

Verlängerung am Telefon, online oder im Shop

Viele Verlängerungen werden am Telefon angeboten. Hier schützt Sie das Gesetz besonders: Kann der Anbieter die Vertragszusammenfassung nicht vor Ihrer Zusage schicken, wird der Vertrag erst wirksam, wenn Sie ihn nach Erhalt der Zusammenfassung in Textform genehmigen, etwa per E-Mail (§ 54 Abs. 3 TKG). Ohne diese Genehmigung kommt die Verlängerung nicht zustande. Für Verträge am Telefon oder online gilt außerdem in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, im Shop dagegen meist nicht, so die Bundesnetzagentur.

Für Kundentreue werben Anbieter gern mit einem Cashback. Die Verbraucherzentrale NRW rät, auch dann kritisch zu prüfen, ob der verlängerte Vertrag noch die besten Konditionen enthält. Eine Prämie gleicht einen zu teuren Monatspreis über 24 Monate selten aus; die Rechnung weiter unten zeigt, wie Sie das prüfen.

Früh verlängern: die neue 24-Monats-Rechnung

Früher war es verbreitet, schon Monate vor dem Ende zu verlängern und die neue Laufzeit an das alte Vertragsende anzuhängen. Der Fall vor dem Bundesgerichtshof zeigt, wie weit das gehen konnte: Der Anbieter Primacall hatte Kunden wenige Tage nach Vertragsschluss eine Prämie für eine Verlängerung um weitere 24 Monate angeboten. Der BGH entschied, dass auch bei Folgeverträgen der Tag des Vertragsschlusses über den Beginn der Laufzeit entscheidet. In einem Urteil vom 8. Januar 2026 hat das Gericht diese Linie für Erstverträge bestätigt.

Für Sie heißt das: Jede Verlängerung darf Sie ab dem Tag Ihrer Zustimmung höchstens 24 Monate binden. Je früher Sie verlängern, desto weniger Monate bleiben nach dem alten Vertragsende übrig.

Höchste zulässige Bindung bei vorzeitiger Verlängerung, eigene Rechnung nach BGH III ZR 61/24
Verlängerung vereinbartBindung ab Zustimmung höchstensdavon nach dem alten Vertragsendewenn 24 Monate angehängt würden
1 Monat vor Ende24 Monate23 Monate25 Monate, unzulässig
3 Monate vor Ende24 Monate21 Monate27 Monate, unzulässig
6 Monate vor Ende24 Monate18 Monate30 Monate, unzulässig

Die Anbieter haben ihre Praxis angepasst. Die Telekom erklärte im September 2025 in ihrer Hilfe-Community, eine Verlängerung sei einen Monat vor Ende der Mindestlaufzeit möglich. Bietet Ihnen ein Anbieter eine Verlängerung an, die Sie länger als 24 Monate ab heute binden würde, sprechen Sie ihn darauf an. Bei Streit helfen die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur.

Verlängern, weiterlaufen lassen oder wechseln

Weiterlaufen lassen

Kein Aufwand, jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Sie zahlen den regulären Preis, Aktionsrabatte sind meist ausgelaufen. Passt, wenn ein Umzug ansteht oder Sie auf ein besseres Angebot warten.

Verlängern

Gleicher Anbieter, gleiche Rufnummer, oft neue Konditionen oder ein Gerät. Dafür wieder bis zu 24 Monate Bindung. Passt, wenn Netz und Service stimmen und das Angebot über die Laufzeit günstig ist.

Wechseln

Neukundenpreise und Wechselprämien; die Rufnummer nehmen Sie kostenlos mit (§ 59 TKG). Passt, wenn ein anderes Netz an Ihren Orten genauso gut funkt.

Welcher Weg günstiger ist, zeigt eine Rechnung über 24 Monate. Damit sie ohne Tarifpreise auskommt, rechnen wir in Monatspreisen Ihres bisherigen Tarifs: Der bisherige Preis entspricht 100 Prozent. Die Werte für Verlängerung und Wechsel sind angenommen; setzen Sie Ihre eigenen ein.

Rechenbeispiel über 24 Monate mit angenommenen Preisen, gerechnet in Monatspreisen des bisherigen Tarifs
WegMonatspreiseinmalige KostenSumme über 24 Monate
weiterlaufen lassen100 %keine24,0 Monatspreise
verlängern80 %keine19,2 Monatspreise
wechseln60 %Anschlusspreis von einem Monatspreis15,4 Monatspreise

Der Rechenweg: Monatspreis mal 24 plus einmalige Kosten. Im Beispiel spart die Verlängerung 4,8 Monatspreise, der Wechsel 8,6. Ein Wechselbonus käme beim Wechsel noch hinzu, aber nur, wenn er sicher ist. Wer ein neues Smartphone im Vertrag möchte, rechnet zusätzlich den Gerätepreis heraus, wie es der Ratgeber Handy mit oder ohne Vertrag zeigt. Für den Effektivpreis mit Gratismonaten und Boni gibt es den Rechner auf der Seite Handytarife vergleichen.

Älteres Paar am Küchentisch vergleicht zwei Blätter ohne lesbare Schrift, zwischen ihnen liegt ein umgedrehtes Smartphone
Erst rechnen, dann entscheiden: Verlängern, Weiterlaufen und Wechsel lassen sich in Monatspreisen vergleichen. KI-generiert

So gehen Sie vor

  1. Termin ablesen Ende der Mindestlaufzeit und letzten Kündigungstag finden Sie auf der Rechnung oder im Kundenportal.
  2. Verbrauch prüfen Schauen Sie in den Einstellungen des Handys nach, wie viel Datenvolumen Sie in den letzten Monaten genutzt haben. Den passenden Umfang schätzt der Datenvolumen-Rechner.
  3. Besten Tarif erfragen Bitten Sie Ihren Anbieter um die Information zum besten Tarif; dazu ist er mindestens einmal im Jahr verpflichtet.
  4. Angebote vergleichen Holen Sie das Verlängerungsangebot mit Vertragszusammenfassung ein und stellen Sie es Wechselangeboten gegenüber. Achten Sie auf Optionen, die bei der Verlängerung kostenpflichtig werden; o2 berechnet etwa die Connect-Option für zusätzliche Karten dann neu, wie die Seite zum o2-Handyvertrag erklärt.
  5. Entscheiden und belegen Speichern Sie Vertragszusammenfassung und Bestätigung. Wechseln Sie, beantragen Sie die Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter, wie der Ratgeber Rufnummer mitnehmen zeigt.

Manche Änderung geht auch ohne Verlängerung. Die Telekom etwa erlaubt den Wechsel in einen höherwertigen Tarif jederzeit, in einen kleineren in der Regel nach zwölf Monaten. Kündigen Sie aus anderen Gründen, etwa nach einer Preiserhöhung, gelten eigene Fristen; sie erklärt der Ratgeber Preiserhöhung und Sonderkündigung.

Nächster Schritt

Rechnung zur Hand nehmen, Enddatum notieren und die drei Wege durchrechnen.

Quellen und Stand

Geprüft am 4. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie früh kann ich meinen Handyvertrag verlängern?

Den frühesten Termin legt der Anbieter fest, die Grenze setzt das Gesetz: Ab dem Tag der Verlängerung dürfen Sie höchstens 24 Monate gebunden sein. Viele Anbieter bieten Verlängerungen deshalb erst kurz vor dem Ende der Mindestlaufzeit an; die Telekom nannte im September 2025 einen Monat vorher.

Muss ich kündigen, wenn ich nicht verlängern will?

Nein. Läuft die Mindestlaufzeit ohne Kündigung ab, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist danach jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Kündigen müssen Sie nur, wenn Sie den Anbieter verlassen wollen.

Habe ich bei der Verlängerung Anspruch auf ein neues Handy?

Nein, ein Anspruch besteht nicht; viele Anbieter bieten Verlängerungen mit Smartphone aber freiwillig an. Der Gerätepreis steckt dann im Monatspreis. Ob sich das rechnet, zeigt der Vergleich mit einem Tarif ohne Gerät plus dem Kaufpreis im Handel.

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