Tarife
Handyvertrag für Kinder: Sperren setzen, Tarif passend wählen
Für Minderjährige schließen die Eltern den Handyvertrag ab und haften damit für jede Rechnung. Teuer wird es selten durch den Grundpreis, sondern durch Abos von Drittanbietern, Sonderrufnummern, nachgebuchtes Datenvolumen, Käufe in Apps und Nutzung außerhalb der EU. Drittanbieter und Sonderrufnummern sperrt der Anbieter auf Verlangen kostenlos (§ 61 TKG), den Rest stellen Sie im Tarif und auf dem Gerät ab. Für den Einstieg passen monatlich kündbare Kindertarife oder Zusatzkarten mit eingebauter Kostenbremse.

Beim ersten eigenen Handy wird meist über das Gerät und den Monatspreis gesprochen. Beides ist schnell entschieden. Die Rechnungen, über die sich Eltern später ärgern, entstehen woanders: bei Abos, die über die Mobilfunkrechnung laufen, bei teuren Servicenummern, bei nachgebuchtem Datenvolumen, bei Käufen in Apps und auf Reisen außerhalb der EU. Diese Seite zeigt, welche Kostenfallen der Tarif schließt, welche das Gerät schließen muss und welche Kindertarife Kostenschutz schon mitbringen.
Wer den Vertrag schließt und wer haftet
Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig (§ 104 BGB). Ältere Minderjährige sind beschränkt geschäftsfähig: Für Verträge, die ihnen nicht nur einen rechtlichen Vorteil bringen, brauchen sie die Einwilligung der Eltern (§§ 106 und 107 BGB). Ein Mobilfunkvertrag mit monatlichen Zahlungen gehört dazu. Schließt ein Kind ihn ohne Einwilligung, hängt seine Wirksamkeit von der Genehmigung der Eltern ab (§ 108 BGB).
Der Taschengeldparagraf ändert daran nichts. § 110 BGB macht nur Verträge wirksam, die das Kind mit überlassenem Geld vollständig bezahlt, und ein Vertrag mit Zahlungen über Monate gehört nicht dazu. In der Praxis buchen deshalb die Eltern. Vodafone schreibt zu seinen Young-Tarifen, dass bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten buchen und Vertragspartner werden; o2 schließt seinen Kindertarif nur mit einer volljährigen Person ab.
Damit landet jede Rechnung bei Ihnen, auch die für ein Abo, das Ihr Kind mit einem Fingertipp ausgelöst hat. Kostenkontrolle ist deshalb vor allem Ihre Aufgabe als Vertragspartner – und sie beginnt vor der ersten Nutzung.
Verbreiteter IrrtumPrepaid schützt automatisch vor Abofallen
Was stimmtAuch Prepaid-Guthaben lässt sich über Drittanbieter belasten, wie die Verbraucherzentralen erklären. Die Drittanbietersperre ist kostenlos und wirkt bei Prepaid genauso wie beim Vertrag.
Fünf Kostenfallen und wo Sie sie abstellen
Die typischen Überraschungen stecken nicht im Grundpreis. Deshalb hilft ein günstigerer Tarif nicht gegen sie. Jede der fünf Fallen hat eine eigene Stelle, an der sie sich schließen lässt: vier beim Anbieter, eine auf dem Gerät.
| Kostenfalle | Wie sie entsteht | Wo Sie sie abstellen |
|---|---|---|
| Abos von Drittanbietern | Schon ein Tipp auf eine Werbeanzeige kann ein Abo starten, das über die Handyrechnung abgerechnet wird | Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter, unentgeltlich nach § 61 Abs. 2 TKG |
| Sonderrufnummern und Kurzwahldienste | Anrufe bei 0900- oder 0137-Nummern, kostenpflichtige SMS an Kurzwahlen | Sperre dieser Rufnummernbereiche beim Anbieter, unentgeltlich nach § 61 Abs. 1 TKG |
| Nachgebuchtes Datenvolumen | Datenautomatik oder Nachbuchen per SMS-Link, sobald das Inklusivvolumen verbraucht ist | Tarif ohne Nachbuchung wählen oder die Automatik im Kundenkonto abschalten |
| Nutzung außerhalb der EU | Klassenfahrt oder Urlaub in einem Land, für das die EU-Roaming-Regeln nicht gelten | Auslandssperre beim Anbieter, zusätzlich Datenroaming im Gerät ausschalten |
| Käufe in Apps | In-App-Käufe über das Konto bei Google oder Apple | Familienverwaltung des Systems, jeder Kauf nur mit Ihrer Bestätigung |
Die Sperren nach § 61 TKG kosten nichts, sind bei vielen Anbietern aber nicht von selbst aktiv. Es gibt Ausnahmen: fraenk sperrt nach eigener Auskunft Drittanbieterdienste, Sonderrufnummern und kostenpflichtige SMS standardmäßig. Prüfen Sie im Kundenkonto, was gesetzt ist, und beauftragen Sie den Rest in der App, per E-Mail oder per Brief. Für ein Kinderhandy ist die vollständige Sperre einfacher als eine Teilsperre nach Kategorien; wie das je Netz geht, steht auf der Seite zur Drittanbietersperre.
Im EU-Ausland telefoniert und surft Ihr Kind zu den Inlandskonditionen. Die Schweiz gehört nicht automatisch dazu, manche Tarife berechnen dort eigene Preise, siehe Roaming in der Schweiz. Für Fähren und Kreuzfahrtschiffe gelten eigene Regeln, die unter Kreuzfahrt und Fähre stehen.
Rechenbeispiel: was ein übersehenes Abo kostet
Die Verbraucherzentralen berichten von ungewollten Abos mit bis zu 9,99 Euro pro Woche. Auf ein Jahr gerechnet sind das 52 mal 9,99, also 519,48 Euro. Weil auf der Rechnung oft nur der Name einer Abrechnungsfirma steht, fallen solche Posten nicht sofort auf. Eine Sperre, die nichts kostet, steht also gegen ein Risiko von mehreren Hundert Euro im Jahr.
Ist es schon passiert, beanstanden Sie den Posten beim Mobilfunkanbieter und beim Drittanbieter zugleich – dazu raten die Verbraucherzentralen. Für Einwände gegen eine Rechnung haben Sie acht Wochen Zeit (§ 67 Abs. 2 TKG). Die unstrittigen Beträge zahlen Sie weiter, damit keine Sperre wegen Zahlungsverzugs droht.
So gewichten Sie die Kriterien beim Tarifvergleich
Für ein Kinderhandy zählt anderes als für den eigenen Vertrag. Die Gewichtung ist eine redaktionelle Einschätzung für Kinder bis etwa 14 Jahre. Bei Jugendlichen rücken Datenvolumen und Netz nach oben, der eingebaute Kostenschutz nach unten.
| Kriterium | Gewicht | Woran Sie es erkennen |
|---|---|---|
| Kostenschutz ab Werk | 30 % | Sperren gesetzt oder im Kundenkonto setzbar, keine Datenautomatik, kein Nachbuchen per SMS-Link |
| Kündbarkeit | 20 % | keine Mindestlaufzeit oder Zusatzkarte ohne eigene Bindung |
| Verwaltung durch die Eltern | 20 % | Verbrauch, Rechnung und Sperren im Kundenkonto der Eltern |
| Netz am Wohnort und auf dem Schulweg | 15 % | Versorgungskarte der Bundesnetzagentur, Erfahrungen im Umfeld |
| Passendes Datenvolumen | 15 % | nach dem tatsächlichen Verbrauch, Drosselung statt Nachbuchung |
Dazu kommen Ausschlussgründe. Ein Tarif scheidet aus, wenn
- sich die Datenautomatik nicht abschalten lässt oder Ihr Kind selbst Volumen nachbuchen kann,
- der Anbieter für die Drittanbieter- oder Rufnummernsperre Geld verlangt, obwohl § 61 TKG sie unentgeltlich vorschreibt,
- ein Grundschulkind 24 Monate gebunden würde, obwohl sich der Bedarf mit dem Schulwechsel ändert,
- sich die Nutzung im Ausland nicht sperren lässt.
Das Netz prüfen Sie wie bei jedem anderen Vertrag; die Grundlagen stehen unter Netzabdeckung.
Kindertarife mit eingebauter Kostenbremse
Einige Anbieter haben eigene Angebote für Kinder, die Kostenschutz mitbringen. Die Beispiele beschreiben den Stand vom 4. Oktober 2026. Sie sind weder Empfehlung noch Rangliste, und Preise nennt handy.rocks bewusst nicht.
| Angebot | Netz | Bindung | Besonderheit laut Anbieter |
|---|---|---|---|
| o2 Mobile Starter Flex | o2 | keine Mindestlaufzeit | Sperren für Drittanbieter, Premiumnummern und Auslandsverbindungen, keine Datenpakete buchbar, mehrere Kinderkarten zentral in einem Kundenkonto |
| yourfone Kids-Tarif | 1&1 | ein Monat | Verbindungen im Ausland ab der Aktivierung gesperrt, keine Datenautomatik |
| Telekom PlusKarte Kids & Teens | Telekom | Zusatzkarte zu einem MagentaMobil-Vertrag | für alle unter 18 Jahren, verwaltet über den Vertrag der Eltern |
| Vodafone GigaMobil Young | Vodafone | 24 Monate | nutzbar ab 10 Jahren, die Eltern buchen; besonderen Kostenschutz nennt die Tarifseite nicht |
Daneben gibt es zwei klassische Wege. Eine Zusatzkarte im Familienvertrag hält die Kosten fest und läuft über Ihr Kundenkonto; was MultiSIM und Family-Card unterscheidet, steht unter MultiSIM und Family-Cards. Prepaid setzt mit dem Guthaben eine natürliche Obergrenze, allerdings nur, solange keine automatische Aufladung per Lastschrift läuft. Wie Guthaben, Aufladung und Erstattung funktionieren, erklärt die Seite zu Prepaid-Karten.
Was der Tarif nicht regelt: Einstellungen auf dem Gerät
Käufe in Apps laufen über das Konto bei Google oder Apple, nicht über den Mobilfunkvertrag. Ist dort die Handyrechnung als Zahlungsart hinterlegt, landen sie trotzdem auf Ihrer Rechnung. Ob die Drittanbietersperre auch diesen Weg blockiert, regeln die Anbieter unterschiedlich. Sicherer ist es, im Konto Ihres Kindes keine Zahlungsart zu hinterlegen und Käufe an Ihre Bestätigung zu binden.
Das gelingt über die Familienverwaltung des Systems: ein eigenes Kinderkonto, Altersfreigaben, Kaufanfragen und Nutzungszeiten. Schritt für Schritt beschreibt das der Ratgeber Kindersicherung; wie viel Bildschirmzeit unauffällig ist, ordnet der Ratgeber Bildschirmzeit ein. Die Grafik fasst zusammen, was vor der Übergabe des Geräts erledigt sein sollte.

Welcher Tarif zu welchem Alter passt
Ob ein Kind überhaupt ein eigenes Smartphone braucht, ist keine Tariffrage. Empfehlungen von Fachstellen sammelt der Ratgeber Handy ab welchem Alter. Für die Tarifwahl hilft eine grobe Stufung:
- Grundschule: Erreichbarkeit zählt, Datenvolumen kaum. o2 hält für Grundschulkinder oft 1 bis 3 GB im Monat für ausreichend. Eine Zusatzkarte oder ein monatlich kündbarer Kindertarif genügt; manche Familien starten mit einer Kinder-Smartwatch.
- Weiterführende Schule: Messenger, Musik und Videos treiben den Verbrauch, o2 nennt dann 5 bis 10 GB als sinnvoll. Drosselung statt Nachbuchung bleibt die wichtigste Einstellung. Welches Gerät passt, steht unter Kinderhandy.
- Ab etwa 16: Jugendliche wollen mitentscheiden, der Vertrag läuft trotzdem bis zum 18. Geburtstag auf die Eltern. Danach hilft der Ratgeber Handyvertrag für junge Leute.
In der Schule gilt oft eine eigene Regel. Ob das Handy dort ausgeschaltet bleiben muss, legt jedes Land selbst fest, siehe Handyverbot an Schulen.
Zwei Aufträge an den Anbieter, eine Einstellung im Store
Drittanbieter- und Rufnummernsperre beauftragen, Datenautomatik prüfen, Käufe an Ihre Bestätigung binden: Damit sind die teuren Fallen geschlossen.
Quellen und Stand
- Gesetze im Internet: § 104 BGB – Geschäftsunfähigkeit, § 106 BGB – Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger, § 107 BGB – Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, § 108 BGB – Vertragsschluss ohne Einwilligung, § 110 BGB – Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
- Gesetze im Internet: § 61 TKG – Selektive Sperre zum Schutz vor Kosten, § 67 TKG – Beanstandungen, § 4 Notrufverordnung – Notrufverbindungen
- Verbraucherzentrale: Drittanbietersperre: Schutz vor ungewollten Abos – Abofallen, Redirect, Prepaid, Beanstandung bei beiden Stellen
- o2: Handyvertrag für Kinder: sicher & flexibel – Mobile Starter Flex, Sperren, Datenvolumen nach Alter, volljähriger Vertragspartner
- yourfone: yourfone Kids-Tarif und Produktinformationsblatt Allnet Flat 5 GB monatlich kündbar (Vermarktung seit 4. Mai 2026)
- Vodafone: Handyvertrag mit 5G-Highspeed für junge Leute – Nutzung ab 10 Jahren, Buchung durch die Erziehungsberechtigten
- Telekom: MagentaMobil XL – PlusKarte Kids und Teens für alle unter 18 Jahren
- fraenk: FAQ zum Handyvertrag – Drittanbieter, Sonderrufnummern und kostenpflichtige SMS standardmäßig gesperrt
Geprüft am 4. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Darf der Anbieter für die Drittanbietersperre Geld verlangen?
Nein. Die Sperre von Drittanbietern und von bestimmten Rufnummernbereichen muss der Anbieter unentgeltlich einrichten. Kosten darf nach § 61 Abs. 1 TKG höchstens die spätere Freischaltung gesperrter Rufnummernbereiche verursachen. Steht trotzdem ein Entgelt für die Sperre auf der Rechnung, beanstanden Sie es.
Ist mein Kind mit leerem Prepaid-Guthaben noch erreichbar?
Angerufen werden kann es im Inland in der Regel weiterhin, selbst anrufen meist nicht mehr. Den Notruf 110 oder 112 kann es auch ohne Guthaben wählen, solange die Karte aktiv ist (§ 4 Notrufverordnung). Eine automatische Aufladung schließt die Lücke, hebt aber die Kostengrenze des Guthabens auf.
Kann die Nummer meines Kindes später in seinen eigenen Vertrag umziehen?
Ja. Mit 18 kann Ihr Kind einen eigenen Vertrag abschließen und die Nummer dorthin mitnehmen, die Mitnahme selbst ist kostenlos. Weil die Nummer bis dahin zu Ihrem Vertrag gehört, klären Sie den Ablauf vorher mit dem neuen Anbieter.
Passt dazu
-
Tarife Handyvertrag für SeniorenKeiner der drei Netzbetreiber führt einen Seniorentarif – es zählen Netz, Service vor Ort und 4G vor 2028.
-
Tarife Für junge Leuteo2 rabattiert bis 29, otelo über den 30. Geburtstag hinaus, congstar die ganze Vertragslaufzeit.
-
Tarife Handyvertrag kündigenHöchstens ein Monat Frist zum Laufzeitende, danach jederzeit ein Monat – mit Rechner, Vorlage und Messweg.
-
Hilfe Mobile Daten gehen nichtNetz da, Internet weg: meist Datenschalter, Drosselung oder ein fehlender Zugangspunkt.