Tarife

Handyvertrag für Kinder: Sperren setzen, Tarif passend wählen

Für Minderjährige schließen die Eltern den Handyvertrag ab und haften damit für jede Rechnung. Teuer wird es selten durch den Grundpreis, sondern durch Abos von Drittanbietern, Sonderrufnummern, nachgebuchtes Datenvolumen, Käufe in Apps und Nutzung außerhalb der EU. Drittanbieter und Sonderrufnummern sperrt der Anbieter auf Verlangen kostenlos (§ 61 TKG), den Rest stellen Sie im Tarif und auf dem Gerät ab. Für den Einstieg passen monatlich kündbare Kindertarife oder Zusatzkarten mit eingebauter Kostenbremse.

Von Geprüft am 7 Min. Lesezeit

Junger Mensch von hinten auf dem Schulweg in einer ruhigen Wohnstraße im Herbst, im Hintergrund winkt ein Elternteil am Gartentor
KI-generiert

Beim ersten eigenen Handy wird meist über das Gerät und den Monatspreis gesprochen. Beides ist schnell entschieden. Die Rechnungen, über die sich Eltern später ärgern, entstehen woanders: bei Abos, die über die Mobilfunkrechnung laufen, bei teuren Servicenummern, bei nachgebuchtem Datenvolumen, bei Käufen in Apps und auf Reisen außerhalb der EU. Diese Seite zeigt, welche Kostenfallen der Tarif schließt, welche das Gerät schließen muss und welche Kindertarife Kostenschutz schon mitbringen.

Wer den Vertrag schließt und wer haftet

Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig (§ 104 BGB). Ältere Minderjährige sind beschränkt geschäftsfähig: Für Verträge, die ihnen nicht nur einen rechtlichen Vorteil bringen, brauchen sie die Einwilligung der Eltern (§§ 106 und 107 BGB). Ein Mobilfunkvertrag mit monatlichen Zahlungen gehört dazu. Schließt ein Kind ihn ohne Einwilligung, hängt seine Wirksamkeit von der Genehmigung der Eltern ab (§ 108 BGB).

Der Taschengeldparagraf ändert daran nichts. § 110 BGB macht nur Verträge wirksam, die das Kind mit überlassenem Geld vollständig bezahlt, und ein Vertrag mit Zahlungen über Monate gehört nicht dazu. In der Praxis buchen deshalb die Eltern. Vodafone schreibt zu seinen Young-Tarifen, dass bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten buchen und Vertragspartner werden; o2 schließt seinen Kindertarif nur mit einer volljährigen Person ab.

Damit landet jede Rechnung bei Ihnen, auch die für ein Abo, das Ihr Kind mit einem Fingertipp ausgelöst hat. Kostenkontrolle ist deshalb vor allem Ihre Aufgabe als Vertragspartner – und sie beginnt vor der ersten Nutzung.

Verbreiteter IrrtumPrepaid schützt automatisch vor Abofallen

Was stimmtAuch Prepaid-Guthaben lässt sich über Drittanbieter belasten, wie die Verbraucherzentralen erklären. Die Drittanbietersperre ist kostenlos und wirkt bei Prepaid genauso wie beim Vertrag.

Fünf Kostenfallen und wo Sie sie abstellen

Die typischen Überraschungen stecken nicht im Grundpreis. Deshalb hilft ein günstigerer Tarif nicht gegen sie. Jede der fünf Fallen hat eine eigene Stelle, an der sie sich schließen lässt: vier beim Anbieter, eine auf dem Gerät.

Kostenfallen beim Kinderhandy und der passende Schutz, eigene Zusammenstellung, Stand Oktober 2026
KostenfalleWie sie entstehtWo Sie sie abstellen
Abos von DrittanbieternSchon ein Tipp auf eine Werbeanzeige kann ein Abo starten, das über die Handyrechnung abgerechnet wirdDrittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter, unentgeltlich nach § 61 Abs. 2 TKG
Sonderrufnummern und KurzwahldiensteAnrufe bei 0900- oder 0137-Nummern, kostenpflichtige SMS an KurzwahlenSperre dieser Rufnummernbereiche beim Anbieter, unentgeltlich nach § 61 Abs. 1 TKG
Nachgebuchtes DatenvolumenDatenautomatik oder Nachbuchen per SMS-Link, sobald das Inklusivvolumen verbraucht istTarif ohne Nachbuchung wählen oder die Automatik im Kundenkonto abschalten
Nutzung außerhalb der EUKlassenfahrt oder Urlaub in einem Land, für das die EU-Roaming-Regeln nicht geltenAuslandssperre beim Anbieter, zusätzlich Datenroaming im Gerät ausschalten
Käufe in AppsIn-App-Käufe über das Konto bei Google oder AppleFamilienverwaltung des Systems, jeder Kauf nur mit Ihrer Bestätigung

Die Sperren nach § 61 TKG kosten nichts, sind bei vielen Anbietern aber nicht von selbst aktiv. Es gibt Ausnahmen: fraenk sperrt nach eigener Auskunft Drittanbieterdienste, Sonderrufnummern und kostenpflichtige SMS standardmäßig. Prüfen Sie im Kundenkonto, was gesetzt ist, und beauftragen Sie den Rest in der App, per E-Mail oder per Brief. Für ein Kinderhandy ist die vollständige Sperre einfacher als eine Teilsperre nach Kategorien; wie das je Netz geht, steht auf der Seite zur Drittanbietersperre.

Im EU-Ausland telefoniert und surft Ihr Kind zu den Inlandskonditionen. Die Schweiz gehört nicht automatisch dazu, manche Tarife berechnen dort eigene Preise, siehe Roaming in der Schweiz. Für Fähren und Kreuzfahrtschiffe gelten eigene Regeln, die unter Kreuzfahrt und Fähre stehen.

Rechenbeispiel: was ein übersehenes Abo kostet

Die Verbraucherzentralen berichten von ungewollten Abos mit bis zu 9,99 Euro pro Woche. Auf ein Jahr gerechnet sind das 52 mal 9,99, also 519,48 Euro. Weil auf der Rechnung oft nur der Name einer Abrechnungsfirma steht, fallen solche Posten nicht sofort auf. Eine Sperre, die nichts kostet, steht also gegen ein Risiko von mehreren Hundert Euro im Jahr.

Ist es schon passiert, beanstanden Sie den Posten beim Mobilfunkanbieter und beim Drittanbieter zugleich – dazu raten die Verbraucherzentralen. Für Einwände gegen eine Rechnung haben Sie acht Wochen Zeit (§ 67 Abs. 2 TKG). Die unstrittigen Beträge zahlen Sie weiter, damit keine Sperre wegen Zahlungsverzugs droht.

So gewichten Sie die Kriterien beim Tarifvergleich

Für ein Kinderhandy zählt anderes als für den eigenen Vertrag. Die Gewichtung ist eine redaktionelle Einschätzung für Kinder bis etwa 14 Jahre. Bei Jugendlichen rücken Datenvolumen und Netz nach oben, der eingebaute Kostenschutz nach unten.

Kriterien für einen Kindertarif mit Gewicht, eigene Einschätzung, Stand Oktober 2026
KriteriumGewichtWoran Sie es erkennen
Kostenschutz ab Werk30 %Sperren gesetzt oder im Kundenkonto setzbar, keine Datenautomatik, kein Nachbuchen per SMS-Link
Kündbarkeit20 %keine Mindestlaufzeit oder Zusatzkarte ohne eigene Bindung
Verwaltung durch die Eltern20 %Verbrauch, Rechnung und Sperren im Kundenkonto der Eltern
Netz am Wohnort und auf dem Schulweg15 %Versorgungskarte der Bundesnetzagentur, Erfahrungen im Umfeld
Passendes Datenvolumen15 %nach dem tatsächlichen Verbrauch, Drosselung statt Nachbuchung

Dazu kommen Ausschlussgründe. Ein Tarif scheidet aus, wenn

  • sich die Datenautomatik nicht abschalten lässt oder Ihr Kind selbst Volumen nachbuchen kann,
  • der Anbieter für die Drittanbieter- oder Rufnummernsperre Geld verlangt, obwohl § 61 TKG sie unentgeltlich vorschreibt,
  • ein Grundschulkind 24 Monate gebunden würde, obwohl sich der Bedarf mit dem Schulwechsel ändert,
  • sich die Nutzung im Ausland nicht sperren lässt.

Das Netz prüfen Sie wie bei jedem anderen Vertrag; die Grundlagen stehen unter Netzabdeckung.

Kindertarife mit eingebauter Kostenbremse

Einige Anbieter haben eigene Angebote für Kinder, die Kostenschutz mitbringen. Die Beispiele beschreiben den Stand vom 4. Oktober 2026. Sie sind weder Empfehlung noch Rangliste, und Preise nennt handy.rocks bewusst nicht.

Beispiele für Tarife und Zusatzkarten für Kinder laut Anbieterangaben, Stand 4. Oktober 2026
AngebotNetzBindungBesonderheit laut Anbieter
o2 Mobile Starter Flexo2keine MindestlaufzeitSperren für Drittanbieter, Premiumnummern und Auslandsverbindungen, keine Datenpakete buchbar, mehrere Kinderkarten zentral in einem Kundenkonto
yourfone Kids-Tarif1&1ein MonatVerbindungen im Ausland ab der Aktivierung gesperrt, keine Datenautomatik
Telekom PlusKarte Kids & TeensTelekomZusatzkarte zu einem MagentaMobil-Vertragfür alle unter 18 Jahren, verwaltet über den Vertrag der Eltern
Vodafone GigaMobil YoungVodafone24 Monatenutzbar ab 10 Jahren, die Eltern buchen; besonderen Kostenschutz nennt die Tarifseite nicht

Daneben gibt es zwei klassische Wege. Eine Zusatzkarte im Familienvertrag hält die Kosten fest und läuft über Ihr Kundenkonto; was MultiSIM und Family-Card unterscheidet, steht unter MultiSIM und Family-Cards. Prepaid setzt mit dem Guthaben eine natürliche Obergrenze, allerdings nur, solange keine automatische Aufladung per Lastschrift läuft. Wie Guthaben, Aufladung und Erstattung funktionieren, erklärt die Seite zu Prepaid-Karten.

Was der Tarif nicht regelt: Einstellungen auf dem Gerät

Käufe in Apps laufen über das Konto bei Google oder Apple, nicht über den Mobilfunkvertrag. Ist dort die Handyrechnung als Zahlungsart hinterlegt, landen sie trotzdem auf Ihrer Rechnung. Ob die Drittanbietersperre auch diesen Weg blockiert, regeln die Anbieter unterschiedlich. Sicherer ist es, im Konto Ihres Kindes keine Zahlungsart zu hinterlegen und Käufe an Ihre Bestätigung zu binden.

Das gelingt über die Familienverwaltung des Systems: ein eigenes Kinderkonto, Altersfreigaben, Kaufanfragen und Nutzungszeiten. Schritt für Schritt beschreibt das der Ratgeber Kindersicherung; wie viel Bildschirmzeit unauffällig ist, ordnet der Ratgeber Bildschirmzeit ein. Die Grafik fasst zusammen, was vor der Übergabe des Geräts erledigt sein sollte.

Vor der Übergabe des Geräts Ablauf in 7 Schritten: Im Tarif – Drittanbietersperre anfordern: Kostenlos, muss aber ausdrücklich beauftragt werden; Im Tarif – Datenautomatik abschalten: Sonst wird kostenpflichtig nachgebucht statt gedrosselt; Im Tarif – Sonderrufnummern sperren lassen: Teure Servicenummern sind eine der klassischen Kostenquellen; Im Tarif – Roaming-Einstellungen prüfen: Innerhalb der EU unkritisch, außerhalb schnell teuer; Auf dem Gerät – Kinderkonto und Familienverwaltung einrichten: Nicht das Erwachsenenkonto mitbenutzen; Auf dem Gerät – Käufe an eine Bestätigung binden: Der einzige wirksame Schutz gegen Käufe in Apps; Gemeinsam – Regeln zu Zeiten und Inhalten besprechen: Vereinbart wirkt besser als verhängt – die Technik setzt es dann um. Vor der Übergabe des Geräts Vier Punkte im Tarif, drei auf dem Gerät 1 Im Tarif Drittanbietersperre anfordern Kostenlos, muss aber ausdrücklich beauftragt werden 2 Im Tarif Datenautomatik abschalten Sonst wird kostenpflichtig nachgebucht statt gedrosselt 3 Im Tarif Sonderrufnummern sperren lassen Teure Servicenummern sind eine der klassischen Kostenquellen 4 Im Tarif Roaming-Einstellungen prüfen Innerhalb der EU unkritisch, außerhalb schnell teuer 5 Auf dem Gerät Kinderkonto und Familienverwaltung einrichten Nicht das Erwachsenenkonto mitbenutzen 6 Auf dem Gerät Käufe an eine Bestätigung binden Der einzige wirksame Schutz gegen Käufe in Apps 7 Gemeinsam Regeln zu Zeiten und Inhalten besprechen Vereinbart wirkt besser als verhängt – die Technik setzt es dann um
Die ersten vier Punkte erledigt der Anbieter, die nächsten beiden das Gerät. Der letzte entscheidet darüber, ob die anderen halten.
Hände eines Erwachsenen und eines jungen Menschen richten am Küchentisch gemeinsam ein Smartphone ein
Sperren im Kundenkonto, Kaufbestätigung auf dem Gerät: Das Einrichten dauert einen Abend und erspart später Ärger. KI-generiert

Welcher Tarif zu welchem Alter passt

Ob ein Kind überhaupt ein eigenes Smartphone braucht, ist keine Tariffrage. Empfehlungen von Fachstellen sammelt der Ratgeber Handy ab welchem Alter. Für die Tarifwahl hilft eine grobe Stufung:

  • Grundschule: Erreichbarkeit zählt, Datenvolumen kaum. o2 hält für Grundschulkinder oft 1 bis 3 GB im Monat für ausreichend. Eine Zusatzkarte oder ein monatlich kündbarer Kindertarif genügt; manche Familien starten mit einer Kinder-Smartwatch.
  • Weiterführende Schule: Messenger, Musik und Videos treiben den Verbrauch, o2 nennt dann 5 bis 10 GB als sinnvoll. Drosselung statt Nachbuchung bleibt die wichtigste Einstellung. Welches Gerät passt, steht unter Kinderhandy.
  • Ab etwa 16: Jugendliche wollen mitentscheiden, der Vertrag läuft trotzdem bis zum 18. Geburtstag auf die Eltern. Danach hilft der Ratgeber Handyvertrag für junge Leute.

In der Schule gilt oft eine eigene Regel. Ob das Handy dort ausgeschaltet bleiben muss, legt jedes Land selbst fest, siehe Handyverbot an Schulen.

Zwei Aufträge an den Anbieter, eine Einstellung im Store

Drittanbieter- und Rufnummernsperre beauftragen, Datenautomatik prüfen, Käufe an Ihre Bestätigung binden: Damit sind die teuren Fallen geschlossen.

Quellen und Stand

Geprüft am 4. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Darf der Anbieter für die Drittanbietersperre Geld verlangen?

Nein. Die Sperre von Drittanbietern und von bestimmten Rufnummernbereichen muss der Anbieter unentgeltlich einrichten. Kosten darf nach § 61 Abs. 1 TKG höchstens die spätere Freischaltung gesperrter Rufnummernbereiche verursachen. Steht trotzdem ein Entgelt für die Sperre auf der Rechnung, beanstanden Sie es.

Ist mein Kind mit leerem Prepaid-Guthaben noch erreichbar?

Angerufen werden kann es im Inland in der Regel weiterhin, selbst anrufen meist nicht mehr. Den Notruf 110 oder 112 kann es auch ohne Guthaben wählen, solange die Karte aktiv ist (§ 4 Notrufverordnung). Eine automatische Aufladung schließt die Lücke, hebt aber die Kostengrenze des Guthabens auf.

Kann die Nummer meines Kindes später in seinen eigenen Vertrag umziehen?

Ja. Mit 18 kann Ihr Kind einen eigenen Vertrag abschließen und die Nummer dorthin mitnehmen, die Mitnahme selbst ist kostenlos. Weil die Nummer bis dahin zu Ihrem Vertrag gehört, klären Sie den Ablauf vorher mit dem neuen Anbieter.

Passt dazu

  • Tarife Handyvertrag für Senioren

    Keiner der drei Netzbetreiber führt einen Seniorentarif – es zählen Netz, Service vor Ort und 4G vor 2028.

  • Tarife Für junge Leute

    o2 rabattiert bis 29, otelo über den 30. Geburtstag hinaus, congstar die ganze Vertragslaufzeit.

  • Tarife Handyvertrag kündigen

    Höchstens ein Monat Frist zum Laufzeitende, danach jederzeit ein Monat – mit Rechner, Vorlage und Messweg.

  • Hilfe Mobile Daten gehen nicht

    Netz da, Internet weg: meist Datenschalter, Drosselung oder ein fehlender Zugangspunkt.