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SIM-Karte freischalten: Vier Wege durch die Identitätsprüfung
Eine Prepaid-Karte darf der Anbieter erst freischalten, wenn er Name, Anschrift und Geburtsdatum anhand eines Ausweises geprüft hat (§ 172 Abs. 2 TKG). Dafür gibt es vier Wege: den Videochat mit einer Prüferin oder einem Prüfer, die automatische Prüfung per App, den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Handy und die Filiale. Am schnellsten ist meist der Online-Ausweis. Bei Laufzeitverträgen wird die Identität schon beim Abschluss geprüft.

Eine neue Prepaid-Karte funktioniert erst, wenn der Anbieter weiß, wem sie gehört. Das Telekommunikationsgesetz verlangt, dass er vor der Freischaltung Name, Anschrift und Geburtsdatum erhebt und bei Prepaid anhand eines Ausweisdokuments prüft (§ 172 TKG). Für diese Prüfung gibt es vier Wege: den Videochat, die automatische Prüfung per App, den Online-Ausweis und die Filiale. Hier steht, was Sie für jeden Weg brauchen, welcher am schnellsten ist und was bei Vertrags- und Ersatzkarten anders läuft.
Verbreiteter IrrtumZum Freischalten reicht auch der Führerschein.
Was stimmtDer Führerschein fehlt in der Liste des § 172 Abs. 2 TKG. Zulässig sind unter anderem Personalausweis, Pass, Aufenthaltstitel und Ankunftsnachweis.
Was das Gesetz verlangt
Die Pflicht steht in § 172 des Telekommunikationsgesetzes. Absatz 1 gilt für jeden Anschluss: Vor der Freischaltung speichert der Anbieter Rufnummer, Name und Anschrift, bei Privatpersonen das Geburtsdatum und das Datum, an dem er die Nummer vergeben hat. Die Daten dienen den Auskunftsverfahren nach §§ 173 und 174 TKG, über die Behörden wie Gerichte und Polizei erfahren können, wem eine Rufnummer gehört. Absatz 2 verlangt bei Prepaid zusätzlich, dass der Anbieter die Angaben vor der Freischaltung an einem Dokument prüft. Verpflichtend ist das laut congstar für jede Prepaid-Karte seit dem 1. Juli 2017.
Welche Dokumente zählen, steht als feste Liste im Gesetz. Andere Verfahren wie Video-Ident muss die Bundesnetzagentur zulassen, und auch sie müssen eines dieser Dokumente nutzen. Wer ein solches Verfahren einsetzt, muss zudem von einer akkreditierten Prüfstelle bestätigen lassen, dass es den Vorgaben entspricht; die Bestätigung darf höchstens 24 Monate alt sein.
| Dokument | Stelle im Gesetz | Hinweis |
|---|---|---|
| Personalausweis | Nr. 1 | auch als Online-Ausweis mit PIN |
| Reisepass | Nr. 2 | ohne Anschrift; die Telekom verlangt beim Vertrag gegebenenfalls eine Meldebescheinigung |
| ausländischer Pass oder Ausweis | Nr. 3 | wenn er die Pass- und Ausweispflicht in Deutschland erfüllt |
| Aufenthaltstitel | Nr. 4 | der elektronische Aufenthaltstitel auch online |
| Ankunftsnachweis oder Aufenthaltsgestattung | Nr. 5 | für Menschen im Asylverfahren |
| Duldung | Nr. 6 | Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung |
| Registerauszug | Nr. 7 | für Firmen und andere juristische Personen |
| Führerschein | – | nicht zulässig |
Für den Videochat und die automatische Prüfung gilt eine Einschränkung. Die Verfügung der Bundesnetzagentur lässt dort nur Dokumente mit kameratauglichen Sicherheitsmerkmalen und maschinenlesbarer Zone zu, wie sie Personalausweis und Pass haben. Wer nur andere Papiere besitzt, geht am besten in eine Filiale oder einen Shop. Die Telekom nimmt nach eigenen Angaben keine vorläufigen Ausweise an und verlangt, dass der Ausweis während der gesamten Vertragslaufzeit gültig ist.
Die vier Wege im Vergleich
Welche Wege Sie haben, entscheidet der Anbieter. Viele arbeiten mit Dienstleistern wie der Deutschen Post (POSTIDENT) oder Nect zusammen. Vodafone nennt für CallYa die eID, einen Video-Anruf, ein Selfie per AutoID und die Postfiliale. congstar leitet zu den vier POSTIDENT-Varianten weiter, und im Fachhandel wie expert oder EURONICS kann man sich dort schon beim Kauf ausweisen. Die Telekom bietet beim Vertrag Selfie-Ident über die Nect Wallet App, Video-Ident und den Telekom Shop an.
| Weg | Was Sie brauchen | Wann | Gut zu wissen |
|---|---|---|---|
| Video-Ident | Ausweis im Original, Kamera, Mikrofon, stabile Internetverbindung | POSTIDENT: täglich 8 bis 22 Uhr | Eine Prüferin oder ein Prüfer sieht den Ausweis live; Wartezeit möglich |
| Automatisch per App (AutoID, Selfie-Ident) | Ausweis, Smartphone oder Computer mit Kamera | POSTIDENT: rund um die Uhr | Software prüft Ausweis und Gesicht; geschultes Personal kontrolliert Stichproben |
| Online-Ausweis (eID) | Ausweis mit Online-Funktion, sechsstellige PIN, Smartphone mit NFC | ohne Wartezeit auf Personal | POSTIDENT: ungefähr 2 Minuten; bei Vodafone ist die Karte danach sofort nutzbar |
| Filiale oder Shop | Ausweis und POSTIDENT-Coupon, ausgedruckt oder auf dem Handy | zu den Öffnungszeiten | in über 8.500 Postfilialen; im Fachhandel teils direkt beim Kauf |
Planen Sie für die Online-Wege WLAN oder ein zweites Gerät ein: Vor der Freischaltung bringt die neue Karte noch keine mobilen Daten. Die Telekom nennt als Voraussetzung einen Laptop, ein Tablet oder ein Smartphone mit Kamera und Internetverbindung, dazu die Karten- oder Profilnummer und die Rufnummer der neuen Karte. Die automatische Video-Identifikation hat die Bundesnetzagentur erstmals in ihrer Verfügung zugelassen, die seit dem 1. Dezember 2021 gilt. Bei congstar ist die Identifikation laut FAQ kostenlos.
Online-Ausweis: der kürzeste Weg
Der Online-Ausweis ist der Chip in Personalausweis, eID-Karte oder elektronischem Aufenthaltstitel. Laut Bundesnetzagentur hat der Gesetzgeber das Ausweisen damit der Vorlage des Ausweises gleichgestellt, das Telekommunikationsgesetz nennt den elektronischen Identitätsnachweis ausdrücklich (§ 172 Abs. 2 TKG). Sie brauchen Ihre selbst gewählte sechsstellige PIN und ein Smartphone mit NFC. Beim Ausweisen legen Sie das Handy auf den Ausweis. Die App zeigt vorher, wer welche Daten abfragt, und erst mit Ihrer PIN werden sie verschlüsselt übertragen.
Vodafone leitet dafür in die Ident-App von AUTHADA oder der Deutschen Post weiter; laut Personalausweisportal ist die Karte danach sofort aktiviert. congstar nutzt die POSTIDENT-App. Haben Sie die PIN vergessen, den PIN-Brief verloren oder ist der Online-Ausweis deaktiviert, hilft laut Personalausweisportal das Bürgeramt kostenlos. Welche Handys den Ausweis lesen können, erklärt der Ratgeber Ausweis auf dem Handy.
Video-Ident: so klappt der Videochat
Beim Videochat prüft ein Mensch Ihren Ausweis in Echtzeit. Die Verfügung der Bundesnetzagentur schreibt vor, was dabei geschehen muss, und daraus ergibt sich der Ablauf:
- Ort wählen Hell, ruhig und ohne Gegenlicht. Die Verfügung verlangt eine Übertragung ohne Unterbrechung und eine Bildqualität, die eine zweifelsfreie Prüfung erlaubt; bricht die Verbindung ab, beginnt der Chat von vorn.
- Ausweis bereitlegen Gültig, unbeschädigt und im Original. Eine Kopie oder ein Foto reicht nicht, weil Sicherheitsmerkmale geprüft werden.
- Anlass bestätigen Sie werden gefragt, wofür Sie sich identifizieren. Die Bestätigung ist Pflicht, damit Ihnen klar ist, wofür Sie sich ausweisen.
- Ausweis zeigen und kippen Geprüft werden Sicherheitsmerkmale wie Hologramme, Kippbilder und Mikroschrift. Deshalb sollen Sie den Ausweis langsam bewegen und nah an die Kamera halten.
- Freischaltung abwarten Danach gleicht der Anbieter die Daten ab und schaltet die Karte frei. Bei der Telekom kommt zum Schluss eine E-Mail, deren Link Sie anklicken müssen.

Vertragskarte, Ersatzkarte und eSIM
Nicht jede neue Karte braucht ein Ident-Verfahren. Bei Laufzeitverträgen prüft der Anbieter die Identität schon beim Abschluss, und bei einer Ersatzkarte kennt er Sie bereits.
Bei der Telekom wird ein neuer Vertrag in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Karte automatisch aktiviert. Nehmen Sie Ihre bisherige Nummer mit, hängt der Start vom Wechseltermin ab; wie die Portierung abläuft, steht unter Rufnummer mitnehmen.
Eine Ersatzkarte, etwa nach Verlust oder für ein anderes Format, aktivieren Sie bei der Telekom im Kundencenter: Unter „SIM Verwaltung“ und „Meine SIMs“ bestätigen Sie einen SMS-Code und geben die Daten aus dem Begleitbrief ein. Wer keine SMS empfangen kann, nutzt das Online-Formular mit Rufnummer sowie alter und neuer Karten- oder Profilnummer. Die neue Karte bringt eine neue PIN und einen neuen PUK mit; was bei Fehleingaben passiert, zeigt die Seite SIM-PIN und PUK.
Bei der eSIM ersetzt ein QR-Code oder Aktivierungscode die Plastikkarte. Bei Vodafone etwa kommt die eSIM nach der Identifizierung per E-Mail, die Plastikkarte per Post. Welche Anbieter die eSIM wie liefern, vergleicht die Seite eSIM-Tarife. Eine Uhr mit eigener eSIM bekommt ihr Profil meist über den Handyvertrag, siehe Smartwatch-Tarif.
Nie für andere identifizieren
Ident nur für die eigene Karte
Die Verbraucherzentrale beschreibt gefälschte Stellenanzeigen, in denen Bewerber ihre Identität bei einer angeblichen Partnerbank per Video-Ident bestätigen sollen. Das so eröffnete Konto nutzen Kriminelle danach etwa für Geldwäsche. Dasselbe Muster funktioniert mit SIM-Karten: Wer für Fremde eine Karte freischaltet, steht als Anschlussinhaber in den Daten nach § 172 TKG.
Warnzeichen sind laut Verbraucherzentrale eine ungewöhnlich schnelle Zusage, Anfragen nach persönlichen Daten per Chat oder Messenger, hohe Gehaltsversprechen für wenig Aufwand und kein persönlicher Kontakt. Brechen Sie jede Identifizierung ab, deren Anlass nicht zu dem passt, was Sie selbst vorhaben. Ist es schon passiert, raten die Verbraucherschützer zur Anzeige bei der Polizei und dazu, Konten und Dokumente sperren zu lassen; eine Karte auf Ihren Namen sperrt der Mobilfunkanbieter. Den umgekehrten Fall, bei dem Betrüger Ihre Nummer auf eine fremde Karte holen, beschreibt der Ratgeber SIM-Swapping.
Nach der Freischaltung
- Drittanbietersperre setzen: Sie ist kostenlos (§ 61 Abs. 2 TKG) und verhindert Abos über die Handyrechnung oder das Guthaben, siehe Drittanbietersperre.
- Prepaid-Regeln kennen: Wann ein Paket verlängert wird und was mit Restguthaben passiert, steht unter Prepaid.
- Karte wird nicht erkannt: Liegt es nicht an der Freischaltung, helfen die Prüfschritte unter SIM-Karte nicht erkannt.
Eine Bonitätsprüfung gehört bei Prepaid nicht dazu, geprüft wird nur die Identität. Warum ein Vertrag an der Schufa scheitern kann und Prepaid dann der Ausweg ist, erklärt der Ratgeber Handyvertrag ohne Schufa.
Nächster Schritt
Ausweis bereitlegen, PIN des Online-Ausweises prüfen und dann den Weg wählen, den Ihr Anbieter anbietet.
Quellen und Stand
- Bundesministerium der Justiz: § 172 Telekommunikationsgesetz – Datenerhebung vor der Freischaltung, Prüfung bei Prepaid, zulässige Dokumente, Konformitätsbewertung, Löschung; § 61 TKG – kostenlose Sperre
- Bundesnetzagentur: Verfügung zur Festlegung von Verfahren zur Überprüfung von Anschlussinhaberdaten, Stand Dezember 2021 – Vor-Ort-Prüfung, klassische und automatisierte Video-Identifikation, Anforderungen an Dokumente
- Deutsche Post: POSTIDENT – Filiale, Videochat von 8 bis 22 Uhr, eID in ungefähr 2 Minuten, AutoID rund um die Uhr
- Bundesministerium des Innern, Personalausweisportal: Der Online-Ausweis und SIM-Karten aktivieren mit dem Online-Ausweis
- Telekom Hilfe: Identität nachweisen, Ausweisdokumente und SIM-Karte aktivieren
- Vodafone: CallYa – Identifizierung per eID, Video-Anruf, Selfie per AutoID oder in der Postfiliale
- congstar: Prepaid-Karte aktivieren – Pflicht seit 1. Juli 2017, POSTIDENT-Varianten, Fachhandel, kostenlose Identifikation
- Verbraucherzentrale: Gefälschte Stellenanzeigen: Was ist Job-Scamming? (Stand 31. August 2026)
Geprüft am 4. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Kann ich eine Prepaid-Karte ohne Ausweis aktivieren?
Nein. Das Telekommunikationsgesetz verlangt die Prüfung vor der Freischaltung, und auch Video-Ident und Selfie-Verfahren müssen dafür ein zulässiges Dokument wie Personalausweis, Pass oder Aufenthaltstitel nutzen (§ 172 Abs. 2 TKG). Ohne abgeschlossene Prüfung bleibt die Karte gesperrt.
Wie lange dauert die Aktivierung?
Mit dem Online-Ausweis ist die Prüfung laut Deutscher Post in ungefähr zwei Minuten erledigt; bei Vodafone ist die Karte danach sofort nutzbar. Im Videochat kommt die Wartezeit hinzu. Bei der Telekom bestätigen Sie die Freischaltung einer Prepaid-Karte zum Schluss über einen Link in einer E-Mail.
Reicht ein Reisepass zur Identifizierung?
Ja, der Pass ist ein zulässiges Dokument (§ 172 Abs. 2 Nr. 2 TKG). Weil darin keine Anschrift steht, verlangt die Telekom beim Vertrag gegebenenfalls zusätzlich einen Adressnachweis, etwa eine aktuelle Meldebescheinigung.
Was speichert der Anbieter von meinem Ausweis?
Name, Anschrift und Geburtsdatum, die Art des Prüfverfahrens und bei einer Prüfung mit Ausweis dessen Art, Nummer und ausstellende Stelle (§ 172 Abs. 1 und 2 TKG). Gelöscht werden die Daten mit Ablauf des Kalenderjahres, das auf das Vertragsende folgt (§ 172 Abs. 6 TKG).
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