Netze
Mobilfunk und Gesundheit: was Masten, 5G und Grenzwerte bedeuten
Nach Einschätzung des Bundesamts für Strahlenschutz schützen die geltenden Grenzwerte vor nachgewiesenen Gesundheitsrisiken, auch bei 5G. Für Sendeanlagen stehen sie in der 26. BImSchV; jede Anlage ab 10 Watt braucht vorab eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur mit Sicherheitsabstand. Die Krebsforschungsagentur der WHO stuft hochfrequente Felder seit 2011 als „möglicherweise krebserregend“ ein (Gruppe 2B) – bei eingehaltenen Grenzwerten erwartet das Bundesamt keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Wenn in der Nachbarschaft ein neuer Mast entsteht, kommen Fragen: Wie stark strahlt er, wer kontrolliert das, und was ist mit 5G? Die Antworten auf dieser Seite stammen von den zuständigen Behörden – vor allem vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und von der Bundesnetzagentur. Sie ersetzen keine ärztliche Beratung, ordnen aber ein, was gesichert ist und wo die Forschung noch läuft.
Die Grundaussage des BfS lautet: Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand reichen die international empfohlenen Grenzwerte aus, um vor nachgewiesenen Gesundheitsrisiken zu schützen. Zugleich nennt das Amt Möglichkeiten, die eigene Belastung zu senken – dazu am Ende mehr.
Die Grenzwerte für Sendeanlagen
Die Grenzwerte stehen in der Verordnung über elektromagnetische Felder, der 26. BImSchV. Sie beruhen auf Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) und der deutschen Strahlenschutzkommission. Für Hochfrequenzanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt gilt: Die Grenzwerte müssen überall eingehalten werden, wo sich Menschen dauerhaft oder vorübergehend aufhalten.
Der Grenzwert hängt von der Frequenz ab: Bei 700 MHz liegt er bei 37 Volt pro Meter elektrischer Feldstärke, ab 2.000 MHz bei 61 Volt pro Meter. Nutzt eine Anlage mehrere Dienste oder Frequenzen, werden die Felder gemeinsam bewertet. Für Handys gilt ein eigener Wert, die spezifische Absorptionsrate von 2 Watt pro Kilogramm am Kopf und am Rumpf – was sie aussagt, erklärt SAR-Wert. Welche Frequenzen in Deutschland genutzt werden, zeigt Frequenzen.
Wer einen Mast prüft, bevor er sendet
Bevor eine ortsfeste Funkanlage mit 10 Watt oder mehr in Betrieb geht, braucht sie eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur. Darin legt die Behörde einen standortbezogenen Sicherheitsabstand fest und berücksichtigt dabei auch Anlagen, die schon in der Nähe senden. Im Betrieb überwachen die Immissionsschutzbehörden der Länder, ob die Grenzwerte eingehalten werden. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, und die Behörden können den Betrieb einschränken oder untersagen.
Auch die Gemeinde redet mit. Bei Anlagen, die nach dem 22. August 2013 errichtet wurden, muss der Betreiber die Kommune bei der Standortwahl rechtzeitig anhören und ihre Stellungnahme berücksichtigen. Wer mitreden will, wendet sich deshalb am besten früh an das Rathaus. So prüfen Sie einen Mast in Ihrer Nähe selbst:
- EMF-Karte öffnen Die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur ist kostenlos und lässt sich nach Adresse durchsuchen.
- Standort anklicken Für bescheinigte Anlagen zeigt die Karte den Sicherheitsabstand, den die Behörde festgelegt hat.
- Messorte ansehen Die Karte enthält auch die Messorte aus den Messreihen der Bundesnetzagentur und angezeigte Kleinzellen unter 10 Watt.
- Nachfragen Bei Fragen zum Betrieb ist die Immissionsschutzbehörde zuständig, bei Fragen zur Planung die Gemeinde.
| Stelle | Aufgabe |
|---|---|
| Bundesnetzagentur | Standortbescheinigung mit Sicherheitsabstand, EMF-Datenbank, eigene Messreihen |
| Immissionsschutzbehörde | Überwachung im Betrieb, Anordnungen bis zur Untersagung |
| Gemeinde | wird bei der Standortwahl angehört, steuert über die Bauleitplanung mit |
| Bundesamt für Strahlenschutz | Bewertung der Forschung, Empfehlungen zur Vorsorge |
Auch kleine Anlagen fallen unter die Regeln. Sendeanlagen unter 10 Watt brauchen zwar keine Standortbescheinigung, unterliegen aber denselben Grenzwerten, wenn sie an einem Standort stehen, an dem die Anlagen zusammen 10 Watt oder mehr erreichen – ausgenommen sind nur Anlagen mit höchstens 100 Milliwatt. Kleinzellen in Innenstädten tauchen als angezeigte Anlagen ebenfalls in der EMF-Karte auf.
Ob das System funktioniert, prüft die Bundesnetzagentur mit eigenen Messreihen. Sie misst regelmäßig an ausgewählten Orten, um zu dokumentieren, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden; die Messorte stehen in der EMF-Datenbank. Gemessen wird gegen die frequenzabhängigen Grenzwerte, bei LTE 800 etwa 38,89 Volt pro Meter – in der Grafik oben gerundet 39.
Verbreiteter IrrtumWer neben einem Mast wohnt, ist stärker belastet als beim Telefonieren.
Was stimmtLaut Bundesamt für Strahlenschutz sind die Felder des Handys beim Telefonieren im Allgemeinen sehr viel stärker als die von Mobilfunkbasisstationen. Bei gutem Empfang senkt das Handy zudem seine Sendeleistung.
5G: neue Frequenzen, gleiche Regeln
Für 5G gelten dieselben Grenzwerte wie für ältere Netze. In Deutschland funkt 5G derzeit unter anderem bei 700 MHz, um 2.000 MHz und bei 3.600 MHz; die Grenzwerte liegen dort bei 37 und 61 Volt pro Meter. Das BfS hält fest, dass es innerhalb der gültigen Grenzwerte für Sendeanlagen und bei Einhaltung der Anforderungen an Handys keine bestätigten Belege für eine schädigende Wirkung gibt.
5G nutzt zunächst Frequenzen, die schon für Mobilfunk verwendet werden; künftig können höhere Bereiche wie 26 GHz hinzukommen. Was 5G technisch ausmacht, erklären 5G-Netz und 5G erklärt.
Zu diesen hohen Frequenzen sagt das BfS: Sie dringen nur sehr wenig in den Körper ein und wirken hauptsächlich auf die Haut, nicht auf innere Organe. Forschungsbedarf sieht das Amt hier noch, ebenso bei möglichen Langzeitwirkungen intensiver Handynutzung. Eine technische Neuerung von 5G kann die Belastung sogar senken: Mit Beamforming sendet die Antenne gezielter, sodass weniger Leistung ungerichtet in die Umgebung geht.
Was „möglicherweise krebserregend“ bedeutet
Am 31. Mai 2011 stufte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Einrichtung der WHO, hochfrequente elektromagnetische Felder in die Gruppe 2B ein: „möglicherweise krebserregend für den Menschen“. Grundlage waren begrenzte Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für Gliome, eine Form von Hirntumor, und für Akustikusneurinome bei Nutzern von Mobiltelefonen. Für andere Krebsarten hielt die Arbeitsgruppe die Datenlage für unzureichend.
Gruppe 2B ist die schwächste der Einstufungen, die einen Zusammenhang überhaupt für möglich halten. Laut BfS stehen darin fast 300 Substanzen, darunter auch saures Gemüse. Das Bundesamt kommt zu dem Schluss, dass nach dem wissenschaftlichen Kenntnisstand keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch hochfrequente Felder zu erwarten sind, wenn die Grenzwerte eingehalten werden. Vom BfS initiierte oder mitfinanzierte Studien bestätigten die Hinweise der IARC nicht.
Abgeschlossen ist die Frage damit nicht. Die WHO finanziert zehn systematische Übersichtsarbeiten zu möglichen Gesundheitseffekten, an denen das BfS teilweise beteiligt ist. Danach will die IARC hochfrequente Felder neu bewerten; die Neubewertung hat hohe Priorität. Die Angaben des BfS dazu haben den Stand August 2024.

Vorsorge: was das BfS empfiehlt
Warum empfiehlt eine Behörde Vorsorge, wenn die Grenzwerte schützen? Das BfS verweist auf einzelne Hinweise auf mögliche biologische Wirkungen bei geringen Feldstärken und auf verbleibende Unsicherheiten. Da sich die eigene Belastung mit wenig Aufwand senken lässt, rät es zu einfachen Maßnahmen. Sie betreffen fast alle das Handy, nicht den Mast:
- das Festnetz nutzen, wenn Sie die Wahl haben, und Gespräche kurz halten,
- nicht bei schlechtem Empfang telefonieren, etwa im Auto ohne Außenantenne,
- ein Headset verwenden, damit das Handy weiter vom Kopf entfernt ist,
- Textnachrichten statt Anrufe schicken,
- beim Kauf Modelle mit niedrigerem SAR-Wert vergleichen.
Für Menschen mit Herzschrittmacher oder Hörgerät sowie für den Gebrauch im Krankenhaus und im Flugzeug gibt das BfS eigene Hinweise; sie stehen auf seiner Seite zum Telefonieren mit dem Handy.
Der Punkt mit dem Empfang verbindet Gesundheit und Netz: Je besser die Versorgung, desto weniger Leistung braucht das Handy. Ein LTE-Gerät sendet laut BfS mit höchstens 200 Milliwatt und kann bei guter Verbindung theoretisch bis auf 0,1 Mikrowatt heruntergehen; mehr zur Technik steht unter LTE und 4G. Wer zu Hause schlechten Empfang hat, findet unter Funkloch Wege, das zu ändern, und unter Netzabdeckung, wie gut die Netze an der eigenen Adresse sind.
Was diese Seite leistet und was nicht
Sie gibt die Grenzwerte, Kontrollwege und Einschätzungen der zuständigen Behörden wieder. Sie bewertet keine individuellen Beschwerden und ersetzt keine ärztliche Beratung. Den aktuellen Forschungsstand bereitet das Bundesamt für Strahlenschutz ausführlich auf. Weitere Netzthemen bündelt die Übersicht Netzbetreiber.
Quellen und Stand
- Bundesamt für Strahlenschutz: Strahlenschutz beim Mobilfunk – Einschätzung der Grenzwerte
- Bundesamt für Strahlenschutz: Grenzwerte im Mobilfunk – Feldstärken je Frequenz, SAR-Grenzwert (Stand 19.02.2024)
- Bundesamt für Strahlenschutz: Behördliche Kontrolle von Mobilfunksendeanlagen – Standortbescheinigung, Immissionsschutzbehörden, Kommunen
- Bundesamt für Strahlenschutz: 5G – Frequenzen, Eindringtiefe, Beamforming, Forschungsbedarf
- Bundesamt für Strahlenschutz: Einstufung hochfrequenter elektromagnetischer Felder durch die IARC (Stand 14.08.2024)
- Bundesamt für Strahlenschutz: Weniger Strahlung beim Telefonieren mit dem Handy und Vorsorge
- Bundesamt für Strahlenschutz: LTE – Sendeleistung der Endgeräte
- Gesetze im Internet: § 2 26. BImSchV – Hochfrequenzanlagen, § 4 – Anforderungen zur Vorsorge und § 7a – Beteiligung der Kommunen
- Bundesnetzagentur: Elektromagnetische Felder – Standortbescheinigung, EMF-Datenbank, Messreihen
- IARC: Press Release N° 208: IARC classifies radiofrequency electromagnetic fields as possibly carcinogenic to humans (31. Mai 2011)
Geprüft am 4. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Darf ein Mobilfunkmast neben einer Schule oder Kita stehen?
Die 26. BImSchV schreibt für Mobilfunkanlagen keine festen Abstände zu Schulen oder Kitas vor. Die besonderen Vorsorgeregeln für solche Orte in § 4 gelten nur für Niederfrequenzanlagen wie Stromleitungen. Für Sendeanlagen gelten überall dieselben Grenzwerte, und die Gemeinde wird bei der Standortwahl angehört.
Strahlt ein 5G-Mast stärker als ein LTE-Mast?
Für beide gelten dieselben Grenzwerte, und beide brauchen ab 10 Watt eine Standortbescheinigung. Wie stark ein Standort sendet, hängt von Leistung und Antennen ab, nicht vom Namen der Mobilfunkgeneration. Den festgelegten Sicherheitsabstand eines Standorts zeigt die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur.
Muss der Netzbetreiber Anwohner informieren, bevor ein Mast gebaut wird?
Eine Pflicht, einzelne Anwohnerinnen und Anwohner zu informieren, sieht die 26. BImSchV nicht vor. Angehört wird die Gemeinde, in deren Gebiet die Anlage entstehen soll; sie kann Stellung nehmen, und der Betreiber muss das Ergebnis berücksichtigen. Nach laufenden Planungen fragen Sie deshalb am besten im Rathaus.
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