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Vergleichsportale: Vermittler, keine Schiedsrichter

Von Alexander Müller Aktualisiert am 25. Juli 2026 Geprüft gegen Gesetzestext 6 Minuten Lesezeit

Kurzantwort

Vergleichsportale sind nützlich, aber sie sind keine neutrale Instanz: Die meisten verdienen an Abschlüssen oder Klicks, und wer bezahlt, kann in manchen Ranglisten weiter oben stehen. Genau deshalb gibt es dazu seit dem 28. Mai 2022 eine Rechtspflicht: Nach § 5b Abs. 2 UWG muss jedes Portal die Hauptparameter seiner Sortierung und deren Gewichtung offenlegen, leicht zugänglich und verständlich. Bezahlte Besserplatzierungen müssen eindeutig als Werbung gekennzeichnet sein, und bei Nutzerbewertungen muss stehen, ob und wie deren Echtheit geprüft wird. Die Wettbewerbszentrale hat 2022 dutzende Portale untersucht und vielfach genau diese Angaben vermisst. Für Sie heißt das: Suchen Sie die Ranking-Erklärung. Finden Sie keine, ist das Portal entweder nachlässig oder es hat einen Grund.

Ein Vergleichsportal steht zwischen Ihnen und dem Anbieter, und es wird in aller Regel von der Anbieterseite bezahlt. Das ist kein Vorwurf – es ist das Geschäftsmodell, und es finanziert einen Dienst, den es sonst nicht gäbe. Man sollte es nur wissen, bevor man eine Rangliste für ein Urteil hält.

Wovon Vergleichsportale leben

Die üblichen Erlösmodelle. Sie schließen einander nicht aus, und mehrere davon beeinflussen, welche Angebote überhaupt erscheinen.
ModellWie es funktioniertWelche Wirkung es hat
Provision je AbschlussDas Portal erhält einen Anteil, wenn ein Vertrag zustande kommtAnbieter ohne Provisionsvertrag fehlen unter Umständen ganz
Vergütung je KlickBezahlt wird die Weiterleitung, nicht der Abschlussbegünstigt Angebote mit hoher Klickrate
Gekaufte PlatzierungAnbieter zahlen für eine Position oder Hervorhebungmuss als Werbung gekennzeichnet sein – ist es oft nicht
Werbeflächenklassische Anzeigen neben den Ergebnissenam ehesten erkennbar, geringster Einfluss auf die Liste

Die wichtigste Folge steht in der ersten Zeile rechts: Ein Portal zeigt nicht den Markt, sondern seinen Vertragsbestand. Anbieter, die keine Provision zahlen, tauchen in vielen Vergleichen gar nicht auf – unabhängig davon, wie gut ihr Angebot ist. Das erklärt, warum dasselbe Suchergebnis auf zwei Portalen völlig unterschiedlich aussehen kann.

Was das Gesetz seit Mai 2022 verlangt

Die Reform des Wettbewerbsrechts hat drei Pflichten eingeführt, die sich unmittelbar prüfen lassen. Sie gelten für alle Anbieter, die Verbrauchern eine Suche über Angebote verschiedener Unternehmen ermöglichen.

Drei Pflichten und drei verbreitete Annahmen Gegenüberstellung: hilft: Die Hauptparameter des Rankings müssen offenstehen – Einschließlich ihrer Gewichtung, leicht zugänglich und verständlich; hilft: Bezahlte Platzierungen müssen gekennzeichnet sein – Eindeutig als Werbung – eine unauffällige Fußnote genügt nicht; hilft: Bei Bewertungen muss die Prüfung erklärt werden – Ob und wie sichergestellt wird, dass sie von echten Nutzern stammen; schadet: Portale müssen den ganzen Markt abbilden – Eine Pflicht zur Vollständigkeit gibt es nicht; schadet: Die Reihenfolge ist immer der beste Preis – Sortiert wird nach den Parametern des Portals, nicht nach Ihrem Vorteil; schadet: Wer nichts kennzeichnet, hat nichts zu verbergen – Die Wettbewerbszentrale fand 2022 vielfach fehlende Angaben. Drei Pflichten und drei verbreitete Annahmen Nach der seit dem 28.05.2022 geltenden Fassung des Wettbewerbsrechts Die Hauptparameter des Rankings müssen offenstehen Einschließlich ihrer Gewichtung, leicht zugänglich und verständlich Bezahlte Platzierungen müssen gekennzeichnet sein Eindeutig als Werbung – eine unauffällige Fußnote genügt nicht Bei Bewertungen muss die Prüfung erklärt werden Ob und wie sichergestellt wird, dass sie von echten Nutzern stammen × Portale müssen den ganzen Markt abbilden Eine Pflicht zur Vollständigkeit gibt es nicht × Die Reihenfolge ist immer der beste Preis Sortiert wird nach den Parametern des Portals, nicht nach Ihrem Vorteil × Wer nichts kennzeichnet, hat nichts zu verbergen Die Wettbewerbszentrale fand 2022 vielfach fehlende Angaben
Die drei linken Punkte sind einklagbare Pflichten. Die drei rechten sind das, was Nutzer stillschweigend voraussetzen.

Der vierte Punkt ist der, der am meisten überrascht: Es gibt keine Pflicht, den gesamten Markt abzubilden. Ein Portal darf zeigen, was es zeigen will, solange es offenlegt, wonach es sortiert, und bezahlte Positionen kennzeichnet. Vollständigkeit ist ein Qualitätsmerkmal, keine Rechtspflicht.

Wie Sie ein Portal in drei Minuten prüfen

Drei Fragen, drei Fundstellen Ablauf in 5 Schritten: Frage 1 – Wonach wird sortiert?: Suchen Sie nach der Ranking-Erklärung, oft im Fußbereich oder neben der Liste; Frage 2 – Welche Einträge sind bezahlt?: Gekennzeichnete Anzeigen und hervorgehobene Partner müssen erkennbar sein; Frage 3 – Woher stammen die Bewertungen?: Es muss stehen, ob und wie die Echtheit sichergestellt wird; Zusätzlich – Wie viele Anbieter sind überhaupt gelistet?: Manche Portale nennen die Zahl der Partner – das ist ein gutes Zeichen; Zum Schluss – Gegenprobe bei einem zweiten Portal: Weichen die Ergebnisse stark ab, liegt es meist am Vertragsbestand. Drei Fragen, drei Fundstellen Alle drei Antworten müssen auf der Seite selbst stehen 1 Frage 1 Wonach wird sortiert? Suchen Sie nach der Ranking-Erklärung, oft im Fußbereich oder neben der Liste 2 Frage 2 Welche Einträge sind bezahlt? Gekennzeichnete Anzeigen und hervorgehobene Partner müssen erkennbar sein 3 Frage 3 Woher stammen die Bewertungen? Es muss stehen, ob und wie die Echtheit sichergestellt wird 4 Zusätzlich Wie viele Anbieter sind überhaupt gelistet? Manche Portale nennen die Zahl der Partner – das ist ein gutes Zeichen 5 Zum Schluss Gegenprobe bei einem zweiten Portal Weichen die Ergebnisse stark ab, liegt es meist am Vertragsbestand
Wer diese drei Fundstellen nicht findet, hat die wichtigste Information über das Portal bereits erhalten.

Dieselben drei Fragen an uns selbst

Wonach sortieren wir? Nach dem jeweils genannten Kriterium – bei den Markenseiten etwa nach der Dauer der Update-Zusage, bei Tarifen nach der zugesicherten Geschwindigkeit. Das Kriterium steht immer über der Tabelle. Sind Ranglisten käuflich? Nein. Kein Anbieter kann sich eine Position in einer Tabelle oder eine Hervorhebung kaufen. Verdienen wir an Abschlüssen? Nein, wir vermitteln keine Verträge. Gibt es bezahlte Links? Ja, einzelne externe Links sind bezahlt. Auf die Ranglisten und Bewertungen in unseren Tabellen wirken sie sich nicht aus. Wer die Seite betreibt und wie sie entsteht, steht unter Über uns.

Wofür Portale trotzdem taugen

Nichts davon spricht gegen die Nutzung. Vergleichsportale leisten etwas, das man selbst kaum hinbekommt: Sie bündeln viele Angebote in einer Ansicht und machen Preisunterschiede sichtbar. Sinnvoll ist ein anderer Umgang damit:

  • Als Marktüberblick nutzen, nicht als Urteil. Die Liste zeigt, was möglich ist – nicht, was für Sie das Beste ist.
  • Immer zwei Portale vergleichen. Unterschiede in den Ergebnissen sind der schnellste Hinweis auf Lücken im Angebot.
  • Den Abschluss beim Anbieter gegenprüfen. Konditionen und Aktionen unterscheiden sich manchmal zwischen Portal und Anbieterseite.
  • Auf die vertraglichen Angaben achten, nicht auf die Werbezeile. Bei Tarifen ist das die zugesicherte Geschwindigkeit, nicht die beworbene – siehe Mobilfunkmarken.

Für den Tarifvergleich stehen die aufbereiteten Übersichten unter Tarifvergleiche und im Tarif-Bereich bereit, für Geräte die Methode unter Handy-Preise vergleichen.

Suchen Sie die Ranking-Erklärung

Sie muss seit Mai 2022 auf jedem Portal stehen. Ob sie da ist und wie konkret sie ausfällt, sagt mehr über das Portal als jede Rangliste.

Aufbereitete Tarifvergleiche Wie diese Seite arbeitet

Häufige Fragen zu Vergleichsportalen

Wie verdienen Vergleichsportale Geld?

Meist über eine Provision je Abschluss oder eine Vergütung je Weiterleitung, teils über bezahlte Platzierungen und Werbeflächen. Das ist das übliche Geschäftsmodell und finanziert den Dienst. Wichtig ist nur zu wissen, dass die Anbieterseite zahlt und nicht Sie.

Zeigen Portale den ganzen Markt?

Nein, und dazu sind sie auch nicht verpflichtet. Ein Portal zeigt in der Regel seinen Vertragsbestand: Anbieter ohne Vereinbarung tauchen häufig gar nicht auf. Das erklärt, warum dieselbe Suche auf zwei Portalen sehr unterschiedlich aussehen kann.

Was muss ein Portal seit Mai 2022 offenlegen?

Die Hauptparameter, nach denen es sortiert, und deren Gewichtung – leicht zugänglich und verständlich. Außerdem müssen bezahlte Platzierungen eindeutig als Werbung gekennzeichnet sein, und bei Nutzerbewertungen muss angegeben werden, ob und wie deren Echtheit geprüft wird.

Woran erkenne ich bezahlte Platzierungen?

An einer eindeutigen Kennzeichnung als Werbung oder Anzeige. Begriffe wie geprüfter Partner oder Empfehlung sind keine ausreichende Kennzeichnung, wenn dahinter eine Zahlung steht. Fehlt die Kennzeichnung ganz, ist das ein Warnzeichen.

Sind die Bewertungen auf Portalen echt?

Das müssen die Portale selbst erklären. Seit 2022 sind sie verpflichtet anzugeben, ob und wie sie sicherstellen, dass Bewertungen von Menschen stammen, die das Produkt tatsächlich genutzt haben. Wo diese Angabe fehlt, sollte man die Bewertungen nicht überbewerten.

Ist der erste Treffer das beste Angebot?

Nicht notwendigerweise. Sortiert wird nach den Parametern des Portals, und die müssen nicht mit Ihrem Vorteil übereinstimmen. Lesen Sie die Ranking-Erklärung: Steht dort etwa Beliebtheit oder Partnerstatus, ist die Reihenfolge kein Preisurteil.

Sollte ich mehrere Portale nutzen?

Ja, das ist der wirksamste einzelne Rat. Weichen die Ergebnisse stark voneinander ab, liegt das meist am unterschiedlichen Vertragsbestand. Ein zweites Portal deckt Lücken auf, die auf dem ersten nicht sichtbar sind.

Lohnt sich der Abschluss über ein Portal?

Häufig ja, gelegentlich gibt es dort sogar eigene Konditionen. Prüfen Sie trotzdem die Anbieterseite gegen, denn Aktionen unterscheiden sich manchmal. Maßgeblich sind in jedem Fall die vertraglichen Angaben, nicht die Werbezeile im Vergleich.

Was tue ich bei einem intransparenten Portal?

Es nicht nutzen ist die einfachste Antwort. Wer einen Verstoß melden möchte, kann sich an die Verbraucherzentralen oder an die Wettbewerbszentrale wenden; letztere hat in der Vergangenheit dutzende Portale überprüft und Unterlassungsansprüche geltend gemacht.

Wie hält es diese Seite selbst?

Wir sortieren nach dem jeweils genannten Kriterium, das immer über der Tabelle steht, etwa nach der Dauer der Update-Zusage. Ranglisten sind nicht käuflich, und wir vermitteln keine Verträge. Einzelne externe Links sind bezahlt; auf die Ranglisten und Bewertungen in unseren Tabellen wirken sie sich nicht aus.

Quellen und Stand: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der seit dem 28.05.2022 geltenden Fassung, insbesondere die Informationspflichten zum Ranking und zu Verbraucherbewertungen · Veröffentlichungen der Wettbewerbszentrale zu ihrer Untersuchung von Vergleichs- und Vermittlungsportalen · eigene Einordnung. Stand dieser Seite: 25. Juli 2026.

Diese Seite bewertet keine einzelnen Portale und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie beschreibt die Pflichten und die Prüfschritte, mit denen Sie ein Portal selbst einordnen können.