Tarife

Vergleichsportale: Wer sie bezahlt und was die Reihenfolge bestimmt

Vergleichsportale leben überwiegend von Provisionen der Anbieter, laut Bundeskartellamt rund 90 Prozent ihrer Einnahmen. Handytarife sortieren die großen Portale nach einem Effektivpreis über 24 Monate, in den auch Boni und Cashbacks einfließen; Tarife mit hohen Einmalzahlungen rücken dadurch nach oben. Seit dem 28. Mai 2022 müssen Portale die Hauptkriterien ihres Rankings offenlegen und bezahlte Platzierungen kennzeichnen.

Von Geprüft am 9 Min. Lesezeit

Junge Frau im Schneidersitz auf dem Sofa, auf den Knien ein Laptop mit abgewandtem Bildschirm, neben ihr ein umgedrehtes Smartphone
KI-generiert

Ein Vergleichsportal bündelt in Sekunden, wofür man selbst Stunden bräuchte. Es ist aber kein Schiedsrichter, sondern ein Vermittler, den die Anbieter bezahlen. Das ist legitim und finanziert den Dienst.

Wer die Mechanik kennt, liest eine Rangliste anders: als Rechenergebnis mit bestimmten Annahmen, nicht als Urteil. Diese Seite erklärt die Mechanik anhand der Untersuchung des Bundeskartellamts und der Pflichten aus dem Wettbewerbsrecht; einzelne Portale bewertet sie nicht.

Wovon Vergleichsportale leben

Das Bundeskartellamt hat ab Oktober 2017 Vergleichsportale für Energie, Telekommunikation, Versicherungen, Finanzen und Reisen untersucht. Für DSL- und Mobilfunktarife lagen Antworten von 26 Portalen vor, vier davon wurden ausführlich befragt.

Der Bericht vom April 2019 ist bis heute die gründlichste behördliche Auswertung. Seine wichtigste Zahl: Provisionen der Anbieter machten branchenübergreifend rund 90 Prozent der Einnahmen aus, nur im Flugbereich war es anders. Über die befragten Telekommunikationsportale wurden zwischen November 2016 und Oktober 2017 rund 600.000 Verträge vermittelt.

Erlösquellen von Tarifvergleichsportalen laut Bundeskartellamt, Bericht April 2019
ErlösquelleWie sie funktioniertWas sie für Sie bedeutet
Provision je VertragDer Anbieter zahlt bei einem vermittelten Abschluss, bei Handy- und DSL-Tarifen je nach Vertrag von wenigen Euro bis zu mehreren hundert EuroDas Portal verdient am Abschluss, nicht an der Beratung
Provision per CookieDie Provision fließt auch, wenn Sie sich im Portal nur informieren und danach direkt beim Anbieter abschließenAuch der Blick ins Portal kann bezahlt werden
WerbekostenzuschüsseAnbieter zahlen zusätzlich für Werbung auf dem PortalSichtbarkeit ist teilweise gekauft
Position 0Ein oder zwei Tarife stehen hervorgehoben vor dem eigentlichen Ranking, im Telekommunikationsbereich überwiegend gegen zusätzliches EntgeltDer erste Tarif auf der Seite ist nicht der erste im Ranking

Für die Reihenfolge der Tarife spielte die Höhe der Provision im Telekommunikationsbereich laut Bericht keine Rolle; anders als bei Hotelportalen sortierten die Tarifportale nach dem Preis. Beeinflussen lässt sich das Ranking trotzdem, und zwar über den Preis selbst.

Wie die Reihenfolge bei Handytarifen entsteht

Alle vier Telekommunikationsportale, die das Bundeskartellamt genauer befragt hat, sortierten nach einem selbst berechneten Effektivpreis über 24 Monate. Darin stecken die monatliche Grundgebühr mit Aktionsrabatten, einmalige Gebühren und Gutschriften des Anbieters. Je nach Portal kommen Wechselboni, Rabatte für die Rufnummernmitnahme und Gutschriften dazu, die das Portal selbst zahlt. Genau dort liegt der Hebel: Ein Portal kann einen Tarif mit einem eigenen Bonus im Effektivpreis billiger machen und damit nach oben schieben.

Die Behörde nennt eine zweite Verzerrung, die aus der Rechenmethode folgt. Weil nur 24 Monate zählen, stehen Tarife mit hohen Einmalzahlungen oder Rabatten in den ersten zwei Jahren vor Tarifen, die auf Dauer günstig sind. Für Menschen, die regelmäßig wechseln, ist das richtig gerechnet. Wer länger bleibt, zahlt ab dem dritten Jahr den vollen Preis, und jeder neue Wechsel bringt dem Portal eine neue Provision.

Vom Suchergebnis zur ProvisionAblauf in 5 Schritten: Schritt 1 – Vorauswahl durch Filter: Voreingestellte Filter bestimmen, welche Tarife in der ersten Ergebnisliste erscheinen.; Schritt 2 – Position 0 vor dem Ranking: Ein oder zwei hervorgehobene Tarife, im Telekom-Bereich überwiegend gegen Zahlung.; Schritt 3 – Ranking nach Effektivpreis: Gerechnet über 24 Monate, mit Boni und Cashbacks, teils vom Portal selbst bezahlt.; Schritt 4 – Abschluss über den Link: Der Anbieter zahlt Provision, per Cookie auch beim späteren Abschluss beim Anbieter.; Schritt 5 – Cashback einlösen – oder nicht: Weniger als ein Drittel der Kunden löst ihn wahrscheinlich ein, sonst steigt der Preis.Vom Suchergebnis zur ProvisionWie ein Vergleich von Handytarifen nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts aufgebaut ist12345Schritt 1Vorauswahl durch FilterVoreingestellte Filter bestimmen, welche Tarife in der ersten Ergebnisliste erscheinen.Schritt 2Position 0 vor dem RankingEin oder zwei hervorgehobene Tarife, im Telekom-Bereich überwiegend gegen Zahlung.Schritt 3Ranking nach EffektivpreisGerechnet über 24 Monate, mit Boni und Cashbacks, teils vom Portal selbst bezahlt.Schritt 4Abschluss über den LinkDer Anbieter zahlt Provision, per Cookie auch beim späteren Abschluss beim Anbieter.Schritt 5Cashback einlösen – oder nichtWeniger als ein Drittel der Kunden löst ihn wahrscheinlich ein, sonst steigt der Preis.Quelle: Bundeskartellamt, Sektoruntersuchung Vergleichsportale, Bericht April 2019
An drei Stellen prägt das Portal die Reihenfolge: bei der Vorauswahl, bei der Position 0 und mit eigenen Boni im Effektivpreis.

Vor dem Ranking steht oft die Position 0: ein oder zwei hervorgehobene Tarife mit Bannern wie „Tipp“ oder „Top Leistung“. Sie tauchen im Ranking meist weiter vorn auf, aber nicht ganz oben. Rund ein Viertel der Kunden, die in den Bereichen Energie, Telekommunikation und Versicherung über ein Portal abschließen, wählt ein solches Angebot. Ob dafür bezahlt wurde, sehen Sie nur, wenn der Platz als „Anzeige“ oder „Werbung“ gekennzeichnet ist.

Verbreiteter IrrtumPlatz eins im Vergleichsportal ist der günstigste Tarif.

Was stimmtPlatz eins hat den niedrigsten Effektivpreis nach der Rechnung des Portals, oft mit eingerechnetem Bonus. Ohne den Bonus rutschte ein Tarif in einem Beispiel des Bundeskartellamts von Platz eins auf Platz 10 bis 12.

Cashback und andere Versprechen mit Bedingungen

Eine Besonderheit der Telekommunikation sind Vorteile, für die Sie selbst tätig werden müssen, etwa indem Sie Ihre erste Rechnung innerhalb einer Frist beim Portal hochladen. Solche Cashbacks sind im angezeigten Effektivpreis meist schon abgezogen. Aus den Angaben der Portale schloss das Bundeskartellamt, dass im Durchschnitt weniger als die Hälfte, höchstwahrscheinlich weniger als ein Drittel der Kunden den Cashback tatsächlich einlöst.

Wie stark das wirkt, zeigt eine einfache Rechnung. Deckt der eingerechnete Cashback ein Viertel der Gesamtkosten, steigt der Preis ohne ihn um ein Drittel. In einem Beispiel aus dem DSL-Vergleich erhöhte ein nicht eingelöster Cashback den Preis laut Bericht um rund 50 Prozent. Teilweise lässt sich die Einrechnung von Boni in den Einstellungen ausschalten; die Verbraucherzentrale rät ausdrücklich, diese Voreinstellungen zu prüfen.

Ähnlich verhält es sich mit Bestpreis-Garantien, bei denen das Portal eine Preisdifferenz erstattet. Sie werden nicht in den Preis eingerechnet. Nach den Angaben der beiden großen Portale griffen sie im ganzen Jahr 2017 aber nur in einer niedrigen zweistelligen Zahl von Fällen.

Auch Hinweise auf „exklusive“ Angebote sind mit Vorsicht zu lesen. Das Bundeskartellamt fand, dass solche Angebote häufig in gleicher oder sehr ähnlicher Form auf anderen Portalen erhältlich waren. Die exklusive Komponente konnte etwa ein eigener Cashback des Portals sein.

Hinweise auf knappe Angebote oder steigende Preise beobachtete die Behörde vor allem bei Reiseportalen. Sie rät, sich davon nicht unter Druck setzen zu lassen.

Was Portale seit Mai 2022 offenlegen müssen

Nach der Untersuchung hat der Gesetzgeber nachgeschärft. Seit dem 28. Mai 2022 gelten im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Regeln, die Sie auf jedem Portal selbst prüfen können.

Pflichten von Vergleichsportalen und wo sie geregelt sind, Stand Oktober 2026
PflichtFundstelleWoran Sie es erkennen
Hauptkriterien des Rankings und ihre Gewichtung nennen§ 5b Absatz 2 UWGHinweis wie „So sortieren wir“, direkt von der Ergebnisliste aus erreichbar
Bezahlte Platzierungen eindeutig offenlegenAnhang Nr. 11a UWG„Anzeige“ oder „Werbung“ am hervorgehobenen Tarif
Erklären, ob und wie Bewertungen geprüft werden§ 5b Absatz 3 UWG, Anhang Nr. 23b UWGHinweis bei den Sternen, etwa „nur Kunden mit Vertragsabschluss“
Keine gefälschten oder gekauften BewertungenAnhang Nr. 23c UWGvon außen nicht prüfbar, aber stets verboten
Hinweis, wenn nur zahlende Anbieter gelistet sindBGH, Urteil vom 27. April 2017, I ZR 55/16Angabe zur Auswahl der Anbieter bei den Ergebnissen, nicht nur im Händlerbereich

Das Urteil des Bundesgerichtshofs betraf ein Preisportal für Bestattungen, das nur Anbieter listete, die eine Provision zahlten. Diese Einschränkung sei eine wesentliche Information, die das Portal den Nutzern deutlich mitteilen müsse.

Eine andere Pflicht gibt es dagegen nicht: Kein Portal muss den ganzen Markt zeigen. Bei Handy- und DSL-Tarifen war die Abdeckung der großen Portale nach deren Angaben trotzdem hoch. Sie zeigten rund 90 bis 95 Prozent der online verfügbaren Tarife, darunter auch Angebote von Anbietern, die keine Provision zahlen.

Drei Fragen, drei Fundstellen Ablauf in 5 Schritten: Frage 1 – Wonach wird sortiert?: Suchen Sie nach der Ranking-Erklärung, oft im Fußbereich oder neben der Liste; Frage 2 – Welche Einträge sind bezahlt?: Gekennzeichnete Anzeigen und hervorgehobene Partner müssen erkennbar sein; Frage 3 – Woher stammen die Bewertungen?: Es muss stehen, ob und wie die Echtheit sichergestellt wird; Zusätzlich – Wie viele Anbieter sind überhaupt gelistet?: Manche Portale nennen die Zahl der Partner – das ist ein gutes Zeichen; Zum Schluss – Gegenprobe bei einem zweiten Portal: Weichen die Ergebnisse stark ab, liegt es meist am Vertragsbestand. Drei Fragen, drei Fundstellen Alle drei Antworten müssen auf der Seite selbst stehen 1 Frage 1 Wonach wird sortiert? Suchen Sie nach der Ranking-Erklärung, oft im Fußbereich oder neben der Liste 2 Frage 2 Welche Einträge sind bezahlt? Gekennzeichnete Anzeigen und hervorgehobene Partner müssen erkennbar sein 3 Frage 3 Woher stammen die Bewertungen? Es muss stehen, ob und wie die Echtheit sichergestellt wird 4 Zusätzlich Wie viele Anbieter sind überhaupt gelistet? Manche Portale nennen die Zahl der Partner – das ist ein gutes Zeichen 5 Zum Schluss Gegenprobe bei einem zweiten Portal Weichen die Ergebnisse stark ab, liegt es meist am Vertragsbestand
Wer diese drei Fundstellen nicht findet, hat die wichtigste Information über das Portal bereits erhalten.

Zwei Portale, ein Rechner

Wer zwei Portale vergleicht, holt nicht automatisch eine zweite Meinung ein. Von den 26 Telekommunikationsportalen in der Untersuchung hatten rund drei Viertel keine oder nur teilweise eigene Daten oder einen eigenen Tarifrechner. Die meisten griffen auf den Rechner eines großen Portals zurück, teils innerhalb desselben Konzerns.

Fast die Hälfte der Besuche entfiel auf solche nicht eigenständigen Seiten. Das Bundeskartellamt rät deshalb, auf mehreren Portalen zu vergleichen, die unabhängig voneinander rechnen; eine Übersicht der Verflechtungen steht im Anhang seines Berichts.

Gleiche Ergebnisse auf zwei Seiten belegen also nicht, dass ein Tarif wirklich der günstigste ist. Für eine echte Gegenprobe taugen ein unabhängig rechnendes Portal, die Tarifseite des Anbieters und vor allem dessen Produktinformationsblatt, in dem Tempo, Laufzeit und Preise verbindlich stehen. Bei Bewertungen gilt Ähnliches: Auf den untersuchten Tarifportalen konnten nur Kunden bewerten, die dort abgeschlossen hatten, und bewertet wurde der Anbieter, nicht der Tarif.

Wofür Vergleichsportale taugen

Nichts davon spricht gegen die Nutzung. Ein Portal zeigt in Sekunden, welche Tarife es mit einem bestimmten Volumen in einem bestimmten Netz überhaupt gibt und in welcher Preisspanne sie liegen. Gute Filter nach Netz, Tempo und Laufzeit ersparen das Durchklicken Dutzender Anbieterseiten. Die beiden großen Portale boten nach dem Bericht zudem an, rechtzeitig vor dem Ablauf der Kündigungsfrist daran zu erinnern.

Die Schwächen liegen woanders: Ein Portal rechnet mit seinen eigenen Annahmen und kennt Ihre Orte, Ihr Tempo-Bedürfnis und Ihre Geduld mit Bonusanträgen nicht. Wer das Ergebnis als Marktüberblick nimmt und die Auswahl selbst nachrechnet, nutzt die Stärken und umgeht die Schwächen.

So nutzen Sie ein Portal, ohne sich lenken zu lassen

  1. Bedarf vorher festlegen Netz, Mindesttempo und Datenvolumen bestimmen, bevor Sie suchen. Welches Netz an Ihrem Wohnort trägt, zeigt die Seite Netzabdeckung, welche Marke wie schnell sein darf, die Übersicht der Mobilfunkmarken.
  2. Voreinstellungen ändern Boni und Cashbacks aus dem Preis herausnehmen, nach dem Preis über die Laufzeit sortieren, Filter für Netz und Tempo setzen.
  3. Position 0 getrennt betrachten Hervorgehobene Tarife oberhalb der Liste sind nicht Teil der Reihenfolge.
  4. Ranking-Erklärung lesen Steht dort etwas anderes als der Preis, etwa Beliebtheit, ist die Reihenfolge kein Preisurteil.
  5. Selbst nachrechnen Die besten zwei oder drei Tarife mit dem Effektivpreis-Rechner prüfen, einmal mit und einmal ohne Bonus.
  6. Beim Anbieter gegenprüfen Produktinformationsblatt lesen und die Konditionen auf der Anbieterseite vergleichen. Wer die Rufnummer mitnimmt, klärt vorher den Ablauf, beschrieben unter Rufnummer mitnehmen.

Für Gerätepreise gibt es eigene Preissuchmaschinen, die das Bundeskartellamt in dieser Untersuchung ausgeklammert hat. Auch für sie gelten die Ranking-Pflichten des UWG. Wie man dort den Preisverlauf liest und Rabatte einordnet, erklärt der Ratgeber bester Kaufzeitpunkt.

Wie handy.rocks es hält

Wir vermitteln keine Verträge und erhalten keine Provisionen. Die Seite finanziert sich über gekennzeichnete Werbeanzeigen. Unsere Tabellen nennen ihr Sortierkriterium, etwa die Dauer der Update-Zusage oder das zugesicherte Tempo. Wie wir arbeiten, steht unter Über uns und in der Methodik.

Drei geschlossene braune Umschläge und eine Lupe auf einem dunklen Holztisch, daneben ein umgedrehtes Smartphone
Ein Portal zeigt, was es rechnet. Was in die Rechnung eingeflossen ist, steht in der Ranking-Erklärung. KI-generiert

Nächster Schritt

Mit eigenem Rechenweg statt fremder Rangliste: Der Effektivpreis-Rechner zeigt, was ein Tarif über die Laufzeit kostet, mit und ohne Bonus.

Quellen und Stand

Geprüft am 5. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Sind Vergleichsportale kostenlos?

Für die Nutzung zahlen Sie in der Regel nichts. Die Portale werden von den Anbietern bezahlt, vor allem über Provisionen für vermittelte Verträge. Indirekt zahlen Kunden mit, weil solche Vertriebskosten in die Preise der Anbieter eingehen, worauf auch die Verbraucherzentrale hinweist.

Warum zeigen zwei Vergleichsportale unterschiedliche Ergebnisse?

Weil sie verschiedene Anbieter listen, Boni unterschiedlich einrechnen und andere Voreinstellungen nutzen. Umgekehrt beweisen gleiche Ergebnisse wenig, denn viele kleinere Portale arbeiten mit dem Rechner eines großen. Die verbindlichen Daten stehen im Produktinformationsblatt des Anbieters.

Ist der Abschluss über ein Portal teurer als beim Anbieter?

Nicht unbedingt, manche Portale geben sogar einen eigenen Bonus dazu. Entscheidend ist, ob Sie dessen Bedingungen erfüllen und ob es derselbe Tarif ist. Vertragspartner wird in jedem Fall der Anbieter, nicht das Portal.

Was bedeutet „Tipp“ über einem Tarif im Vergleichsportal?

Meist handelt es sich um eine hervorgehobene Platzierung vor dem eigentlichen Ranking, die sogenannte Position 0. Im Telekommunikationsbereich erhielten Portale dafür laut Bundeskartellamt überwiegend zusätzliche Zahlungen. Ist der Platz bezahlt, muss er eindeutig als Werbung gekennzeichnet sein.

Passt dazu

  • Tarife 1&1 Handyvertrag

    Eigenes Netz für gut ein Drittel der Haushalte, überall sonst funken Kunden über Vodafone.

  • Tarife Aldi Talk

    Tarif S, M, L mit 50 bis 150 Mbit/s; ohne Aufladung zwölf Monate aktiv, dann zwei passiv.

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    Die Flat endet an der Grenze: Anrufe in EU-Länder kosten bis 19 Cent netto, Sonderrufnummern extra.

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