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Netzbetreiber · GrundlagenNational Roaming: der Mechanismus hinter dem vierten Netz
Kurzantwort
National Roaming bedeutet, dass ein Netzbetreiber seine Kunden dort versorgt, wo sein eigenes Netz noch nicht reicht – über das Netz eines Wettbewerbers im selben Land. In Deutschland betrifft das 1&1 als vierten Netzbetreiber: Das eigene Netz startete Ende 2023, den Rest übernahm zunächst Telefónica, seit Ende August 2024 Vodafone. Die entscheidende Zahl ist dabei nicht die Zahl der eigenen Antennen, sondern der Anteil der Verbindungen, die über den Partner laufen – und der lag nach Messungen zuletzt bei rund neun von zehn. Wichtig für die Erwartungshaltung: Ein allgemeines nationales Roaming gegen Funklöcher gibt es in Deutschland nicht. Wer im Funkloch steht, wechselt nicht automatisch ins Netz eines anderen Anbieters – das ist eine wiederkehrende Forderung, aber keine geltende Regel.
Der Begriff taucht seit dem Markteintritt des vierten Netzbetreibers regelmäßig auf und wird dabei mit zwei anderen Dingen verwechselt: mit dem Roaming im Ausland und mit der Idee, dass Handys im Funkloch einfach ein fremdes Netz nutzen könnten. Beides trifft nicht zu.
Was National Roaming ist und was nicht
| Begriff | Was gemeint ist | Gilt in Deutschland |
|---|---|---|
| National Roaming | ein Betreiber nutzt vertraglich das Netz eines anderen im selben Land | ja – zwischen 1&1 und Vodafone |
| Internationales Roaming | Nutzung fremder Netze im Ausland | ja, aber ein anderes Thema |
| Allgemeines Roaming im Funkloch | jedes Handy nutzt im Notfall jedes verfügbare Netz | nein – wird gefordert, gilt aber nicht |
Die dritte Zeile ist die wichtigste, weil sie die häufigste Erwartung enttäuscht. Ein allgemeines nationales Roaming würde bedeuten, dass Ihr Gerät bei fehlender Versorgung im eigenen Netz automatisch auf ein anderes ausweicht. Das ist in Deutschland nicht vorgesehen. Die einzige Ausnahme ist der Notruf: Er funktioniert über jedes verfügbare Netz, unabhängig vom Vertrag.
Wie es zur Vereinbarung mit Vodafone kam
1&1 hatte bei der Frequenzauktion 2019 eigene Frequenzen ersteigert und damit die Auflage übernommen, ein eigenständiges Netz aufzubauen. Ein Netz entsteht aber nicht über Nacht: Der Betrieb startete am 8. Dezember 2023 mit einer Handvoll Funkzellen. Für die Fläche brauchte es einen Partner – zunächst Telefónica, seit Ende August 2024 Vodafone.
Die Migration im November 2025 war ein regulatorischer Meilenstein: Sie erfüllte die Auflage, ein wettbewerblich unabhängiges Netz zu betreiben, vorzeitig. Am Roaming ändert sie zunächst wenig – die Kunden hängen seither am eigenen Kernnetz, für die Funkabdeckung bleibt Vodafone in weiten Teilen zuständig.
Was die Bundesnetzagentur vorgibt
Im März 2025 hat die Bundesnetzagentur die Nutzungsrechte für mehrere Frequenzbereiche um fünf Jahre bis 2030 verlängert, statt sie neu zu versteigern. Verbunden ist das mit Auflagen, die zwei Ziele verfolgen: bessere Versorgung und mehr Wettbewerb.
Der Unterschied zwischen einem Verhandlungsgebot und einer Verpflichtung ist der Kern der Kritik an dieser Entscheidung. Ein Gebot verlangt, ernsthaft zu verhandeln – es garantiert kein Ergebnis. Für den Fall, dass 1&1 kein National Roaming mehr gewährt würde, hat sich die Behörde allerdings vorbehalten, es anzuordnen.
Was das für Kunden bedeutet
Wer einen Tarif im 1&1-Netz nutzt, funkt in der Praxis überwiegend über Vodafone. Das ist kein Nachteil – Vodafone gehört zu den etablierten Netzen – aber es hat drei Folgen, die vor dem Abschluss zählen:
- Die Netzqualität am eigenen Ort richtet sich vorerst nach Vodafone. Prüfen Sie deshalb die Vodafone-Abdeckung an Wohn- und Arbeitsort, nicht die von 1&1.
- Der Wechsel zwischen den Netzen läuft automatisch, kann aber zu kurzen Aussetzern führen, wenn das Gerät zwischen beiden pendelt.
- Ältere Geräte können Probleme machen, wenn sie die nötigen Frequenzbänder oder Betriebsarten nicht beherrschen – Einzelheiten im Ratgeber 5G am eigenen Handy.
Wie sich das Netz insgesamt schlägt und für wen es passt, steht auf der Seite zum 1&1-Netz. Welche Marken darin funken, zeigt die Übersicht der Mobilfunkmarken – bei einigen davon greift dieselbe Rückfallregelung.
Warum kein allgemeines Roaming kommt
Die Forderung taucht regelmäßig auf, meist nach Berichten über Funklöcher: Warum darf ein Handy im unversorgten Gebiet nicht einfach ein anderes Netz nutzen? Die Gegenargumente der Behörde laufen darauf hinaus, dass ein allgemeines Roaming den Anreiz zum eigenen Ausbau senken würde – wer die Fläche des Wettbewerbers mitnutzen darf, baut sie nicht selbst. Stattdessen setzt die Regulierung auf Versorgungsauflagen mit Fristen. Ob dieser Weg trägt, wird sich an den Zielen für 2029 und 2030 zeigen; die aktuellen Messwerte stehen im Netztest 2026 und im Netzvergleich.
Prüfen Sie das Netz, das Sie tatsächlich nutzen
Bei einem Tarif im 1&1-Netz ist das derzeit überwiegend Vodafone. Die Abdeckung am eigenen Ort entscheidet.
Abdeckung am Wohnort prüfen Das 1&1-Netz im ProfilHäufige Fragen zu National Roaming
Was ist National Roaming?
Die vertraglich vereinbarte Mitnutzung eines fremden Mobilfunknetzes im selben Land. In Deutschland betrifft das 1&1 als vierten Netzbetreiber: Wo das eigene Netz noch nicht reicht, übernimmt der Partner. Das ist etwas anderes als Roaming im Ausland.
Über welches Netz funken 1&1-Kunden?
Über beide. Das eigene Netz startete Ende 2023 und wächst, für die Fläche sorgt der Roaming-Partner. Nach Messungen liefen zuletzt rund neun von zehn Verbindungen über das Partnernetz. Der Anteil sinkt mit dem eigenen Ausbau.
Wer ist der Roaming-Partner von 1&1?
Seit Ende August 2024 Vodafone. Davor war es Telefónica. Die Bundesnetzagentur hat die Gewährung von National Roaming zugunsten von 1&1 zusätzlich durch eine Auflage abgesichert und sich vorbehalten, es anzuordnen, falls es nicht mehr gewährt würde.
Wechselt mein Handy im Funkloch automatisch das Netz?
Nein. Ein allgemeines nationales Roaming gibt es in Deutschland nicht. Ihr Gerät bleibt im Netz Ihres Anbieters, auch wenn ein anderes verfügbar wäre. Die einzige Ausnahme ist der Notruf, der über jedes verfügbare Netz funktioniert.
Warum gibt es kein allgemeines Roaming gegen Funklöcher?
Weil es nach Einschätzung der Regulierung den Anreiz zum eigenen Netzausbau senken würde: Wer die Fläche des Wettbewerbers mitnutzen darf, baut sie nicht selbst. Stattdessen setzt die Bundesnetzagentur auf Versorgungsauflagen mit festen Fristen.
Was hat die Bundesnetzagentur 2025 entschieden?
Sie hat die Ende 2025 auslaufenden Frequenznutzungsrechte um fünf Jahre bis 2030 verlängert statt sie neu zu versteigern, verbunden mit Versorgungsauflagen und mit Verhandlungsgeboten zugunsten des vierten Betreibers und der Anbieter ohne eigenes Netz.
Was ist der Unterschied zwischen Verhandlungsgebot und Pflicht?
Ein Verhandlungsgebot verlangt, ernsthaft über Zugang zu verhandeln, garantiert aber kein Ergebnis. Eine harte Verpflichtung zur Netzöffnung hat die Behörde bewusst nicht ausgesprochen. Das ist der Kern der Kritik an der Entscheidung.
Merke ich den Netzwechsel als Kunde?
In der Regel nicht, der Wechsel läuft automatisch. In Randlagen, wo beide Netze schwach sind, kann das Gerät zwischen ihnen pendeln, was zu kurzen Aussetzern führt. Ältere Geräte machen dabei häufiger Probleme als aktuelle.
Welche Abdeckung sollte ich vor einem Vertrag prüfen?
Die des Netzes, über das Sie tatsächlich funken werden. Bei einem Tarif im 1&1-Netz ist das derzeit überwiegend Vodafone. Prüfen Sie die Abdeckung an Wohn- und Arbeitsort sowie auf den täglichen Wegen, nicht die bundesweite Statistik.
Wird das Roaming irgendwann enden?
Es soll mit dem eigenen Ausbau schrittweise an Bedeutung verlieren. Ein Enddatum gibt es nicht; maßgeblich sind die Versorgungsziele aus der Frequenzentscheidung. Solange das eigene Netz die Fläche nicht trägt, bleibt der Partner Teil des Betriebsmodells.
Quellen und Stand: Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 24.03.2025 zur Verlängerung der Mobilfunkfrequenzen samt Versorgungsauflagen und Verhandlungsgeboten sowie deren FAQ zum National Roaming · Angaben von 1&1 zum Netzstart, zur Kundenmigration und zur Haushaltsabdeckung · Messwerte aus Netztests zum Anteil der über das Partnernetz geführten Verbindungen · eigene Einordnung. Stand dieser Seite: 25. Juli 2026.
Der Anteil der über das Partnernetz geführten Verbindungen verschiebt sich mit dem eigenen Ausbau. Die genannten Größenordnungen sind Momentaufnahmen und keine dauerhaften Werte.