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National Roaming: was 1&1 mit Vodafone verbindet

National Roaming heißt: Wo 1&1 keine eigenen Antennen hat, funken seine Kunden automatisch über das Vodafone-Netz – seit dem 29. August 2024 für Neukunden, seit dem Abschluss der Migration im November 2025 für alle. Der Datenverkehr läuft dabei über Vodafone-Antennen in das Kernnetz von 1&1. Das gilt auch für winSIM, PremiumSIM und die anderen Drillisch-Marken; ein Roaming im Funkloch für Kunden anderer Netze gibt es in Deutschland nicht.

Von Geprüft am 8 Min. Lesezeit

Zwei unterschiedliche Mobilfunkmasten am Rand einer Kleinstadt, dazwischen eine Autobahnbrücke unter bewölktem Abendhimmel
KI-generiert

Seit dem 8. Dezember 2023 betreibt 1&1 ein eigenes Mobilfunknetz, das vierte in Deutschland. Es wächst vor allem in Städten. Nach dem Halbjahresbericht 2026 erreicht es mehr als 34 Prozent der Haushalte, laut Mobilfunk-Monitoring der Bundesnetzagentur aber nur 3,0 Prozent der Fläche mit 4G. Überall sonst springt Vodafone ein.

Wie das technisch funktioniert, was die Bundesnetzagentur vorgibt und was Kundinnen und Kunden vor dem Abschluss prüfen sollten, steht in den folgenden Abschnitten.

Verbreiteter IrrtumIm Funkloch bucht sich jedes Handy automatisch in ein anderes Netz ein

Was stimmtNational Roaming gibt es in Deutschland nur zwischen 1&1 und Vodafone. Wer bei Telekom, Vodafone oder o2 ist, bleibt im eigenen Netz – nur Notrufe über die 112 laufen auch über fremde Netze.

So funktioniert der Wechsel zwischen 1&1 und Vodafone

Ein Handy mit 1&1-Tarif bucht sich zuerst in das eigene 1&1-Netz ein. Fehlt dort eine eigene Antenne, nutzt es automatisch die Antennen von Vodafone. Der Datenverkehr läuft dabei nach Angaben von 1&1 vollständig in das eigene Kernnetz, also die Steuerzentrale des Netzes. Die Rufnummer, der Tarif und die Abrechnung bleiben gleich, der Wechsel soll für Nutzer nicht wahrnehmbar sein.

Technisch umfasst die Vereinbarung auch 5G. Vodafone hat sie im August 2023 als langfristige Partnerschaft auf bis zu 18 Jahre angekündigt. Das frühere Roaming im o2-Netz galt nach Berichten von teltarif nur für 4G.

Abgerechnet wird nach Kapazität: 1&1 bezahlt den Anteil an den Kosten des Vodafone-Netzes, der dem Anteil seiner Kunden am dortigen Datenverkehr entspricht. Weil dieser Anteil höher ausfiel als erwartet, stiegen die Roamingkosten von 1&1 im ersten Halbjahr 2026.

Vom o2-Netz zu Vodafone: die Stationen

Vom o2-Roaming zum eigenen KernnetzZeitleiste: August 2023 – Vertrag mit Vodafone: National Roaming einschließlich 5G, auf bis zu 18 Jahre angelegt; Dezember 2023 – Eigenes Netz startet: erste eigene Antennen, die Fläche kommt noch aus dem o2-Netz; 29.08.2024 – Vodafone übernimmt: Neukunden funken außerhalb des 1&1-Netzes über Vodafone; 24.03.2025 – Regeln bis 2030: Verhandlungsgebote für Roaming und für Frequenzen unter 1 GHz; November 2025 – Migration beendet: alle Mobilfunkkunden im 1&1-Netz, Roaming nur noch über Vodafone; 17.02.2026 – Anhörung: Bundesnetzagentur erwägt, die Mitnutzung unter 1 GHz anzuordnenVom o2-Roaming zum eigenen KernnetzStationen des 1&1-Netzes und des National RoamingsAugust 2023Vertrag mitVodafoneNational Roamingeinschließlich5G, auf bis zu 18Jahre angelegtDezember 2023Eigenes Netzstarteterste eigeneAntennen, dieFläche kommt nochaus dem o2-Netz29.08.2024VodafoneübernimmtNeukunden funkenaußerhalb des1&1-Netzes überVodafone24.03.2025Regeln bis 2030Verhandlungsgebotefür Roaming undfür Frequenzenunter 1 GHzNovember 2025Migration beendetalleMobilfunkkundenim 1&1-Netz,Roaming nur nochüber Vodafone17.02.2026AnhörungBundesnetzagenturerwägt, dieMitnutzung unter1 GHz anzuordnenQuellen: Vodafone (03.08.2023), 1&1 (23.08.2024), Bundesnetzagentur (24.03.2025 und 17.02.2026), 1&1-Halbjahresbericht 2026
Seit Ende 2025 hängen alle 1&1-Kunden am eigenen Kernnetz – die Antennen in der Fläche stellt weiterhin Vodafone.

Neukunden funken seit dem 29. August 2024 außerhalb des eigenen Netzes über Vodafone. Die übrigen Kundinnen und Kunden – nach Angaben von 1&1 mehr als zwölf Millionen – wurden im Lauf des Jahres 2025 schrittweise auf das eigene Netz umgestellt. Im November 2025 war die Migration abgeschlossen. Seitdem bezieht 1&1 Roamingleistungen nur noch von Vodafone.

Wo 1&1 schon im eigenen Netz funkt

Das eigene Netz funkt ausschließlich auf Frequenzen oberhalb von 1 GHz: bei 2 GHz und 3,6 GHz aus der Auktion 2019 sowie bei 2,6 GHz mit Frequenzen, die Telefónica überlassen muss. Die 2-GHz-Frequenzen sind erst seit Januar 2026 nutzbar. Solche Frequenzen tragen weniger weit als die Bänder unter 1 GHz, die Telekom, Vodafone und o2 für die Fläche nutzen; entsprechend konzentriert sich der Ausbau auf Städte.

Technisch geht 1&1 einen eigenen Weg. Das Netz läuft vollständig virtualisiert als Software in einer privaten Cloud, verteilt auf dezentrale Rechenzentren: Mehr als 500 sind errichtet, rund 350 davon in Betrieb. Alle Antennenstandorte werden an Glasfaser angeschlossen. Die Bauweise heißt Open RAN, weil Funktechnik verschiedener Hersteller über offene Schnittstellen zusammenarbeitet.

Wo das eigene 1&1-Netz schon Fläche abdecktBalkendiagramm: Bremen: 72,5 %; Berlin: 51,5 %; Hamburg: 34,9 %; Nordrhein-Westfalen: 7,6 %; Sachsen: 4,1 %; Deutschland: 3,0 %; Bayern: 1,2 %Wo das eigene 1&1-Netz schon Fläche abdecktAnteil der Fläche mit 4G im eigenen 1&1-Netz, ohne Roaming, Datenstand Juni 2026Bremen72,5 %Berlin51,5 %Hamburg34,9 %Nordrhein-Westfalen7,6 %Sachsen4,1 %Deutschland3,0 %Bayern1,2 %Quelle: Bundesnetzagentur, Mobilfunk-Monitoring (Mobilfunkstatistik bis Gemeinde)
In den Stadtstaaten trägt das eigene Netz schon große Teile der Fläche, in den Flächenländern funken 1&1-Kunden fast überall über Vodafone.

Auch an den Verkehrswegen ist das eigene Netz noch dünn: Es versorgt 12,7 Prozent der Autobahnen und 15,0 Prozent der Schienenwege mit 4G. Für Kundinnen und Kunden heißt das: Auf dem Land, an den meisten Straßen und in vielen Kleinstädten entscheidet die Versorgung von Vodafone. In der Karte der Bundesnetzagentur lässt sich das genau prüfen: Dort ist das Vodafone-Netz für 1&1 seit März 2025 schraffiert eingezeichnet. Wie Sie die Karte lesen, steht unter Netzabdeckung.

In den Ausbaugebieten selbst funken 1&1-Kunden über das eigene Netz. Gerade dort will die Bundesnetzagentur die Versorgung verbessern, ausdrücklich auch in Gebäuden – mit der Mitnutzung von Frequenzen unter 1 GHz, um die es im nächsten Abschnitt geht.

Was die Bundesnetzagentur vorgibt

Am 24. März 2025 hat die Bundesnetzagentur die Frequenzen bei 800, 1.800 und 2.600 MHz bis Ende 2030 verlängert, statt sie neu zu versteigern. Weil 1&1 damit vorerst keine Chance auf eigene Frequenzen unter 1 GHz hat, enthält die Entscheidung mehrere Auflagen zu seinen Gunsten:

  • National Roaming: Jeder der drei etablierten Netzbetreiber muss auf Nachfrage mit 1&1 darüber verhandeln. Solange einer Roaming gewährt – derzeit Vodafone –, gilt die Pflicht als erfüllt; sonst behält sich die Behörde vor, Roaming anzuordnen.
  • Frequenzen unter 1 GHz: Die Inhaber der 800-MHz-Frequenzen müssen über eine gemeinsame Nutzung von mindestens 2 × 5 MHz in den Ausbaugebieten von 1&1 verhandeln.
  • 2,6 GHz: Telefónica muss 1&1 auf Nachfrage weiterhin 2 × 10 MHz bei 2.600 MHz überlassen.
  • Diensteanbieter: Mit Anbietern ohne eigenes Netz müssen die Netzbetreiber über Kapazitäten verhandeln, eine Pflicht zur Netzöffnung gibt es nicht.
Die Auflagen im Überblick Gegenüberstellung: hilft: Versorgungsauflagen für die Fläche – Ziele für Flächenabdeckung, dünn besiedelte Regionen und Kreisstraßen; hilft: Verhandlungsgebot für National Roaming – Es sichert den Zugang des vierten Betreibers zum Gesamtmarkt ab; hilft: Verhandlungsgebot gegenüber Diensteanbietern – Die Betreiber müssen mit Anbietern ohne eigenes Netz verhandeln; schadet: Eine harte Pflicht zur Netzöffnung – Die Behörde hat sich dagegen entschieden – es bleibt beim Verhandeln; schadet: Ein allgemeines Roaming gegen Funklöcher – Nicht Teil der Entscheidung; stattdessen gelten Ausbauziele; schadet: Eine Neuauktion der Frequenzen – Sie wurde durch die befristete Verlängerung ersetzt. Die Auflagen im Überblick Aus der Entscheidung zur Verlängerung der Frequenznutzungsrechte ✓ Versorgungsauflagen für die Fläche Ziele für Flächenabdeckung, dünn besiedelte Regionen und Kreisstraßen ✓ Verhandlungsgebot für National Roaming Es sichert den Zugang des vierten Betreibers zum Gesamtmarkt ab ✓ Verhandlungsgebot gegenüber Diensteanbietern Die Betreiber müssen mit Anbietern ohne eigenes Netz verhandeln × Eine harte Pflicht zur Netzöffnung Die Behörde hat sich dagegen entschieden – es bleibt beim Verhandeln × Ein allgemeines Roaming gegen Funklöcher Nicht Teil der Entscheidung; stattdessen gelten Ausbauziele × Eine Neuauktion der Frequenzen Sie wurde durch die befristete Verlängerung ersetzt
Drei Auflagen greifen, drei verbreitete Erwartungen erfüllt die Entscheidung nicht. Der Unterschied liegt im Wort „verhandeln“.

Bei den Frequenzen unter 1 GHz kam bis Ende 2025 keine Einigung zustande. Am 17. Februar 2026 startete die Bundesnetzagentur deshalb eine Anhörung zu einer Anordnung. Erwogen wird, die drei Netzbetreiber zur Mitnutzung zu verpflichten. Als Umsetzung soll National Roaming in den Ausbaugebieten genügen, mit Ausgleichszahlungen an 1&1 und einem Eigenanteil des Unternehmens.

Laut 1&1 stand die Entscheidung im Sommer 2026 noch aus, und auch die Bundesnetzagentur hatte bis Anfang Oktober 2026 nur die Anhörung veröffentlicht.

Drei Wege zur Mitnutzung – und wie die Behörde sie bewertet

Wege zur Mitnutzung von Frequenzen unter 1 GHz nach dem Anhörungspapier der Bundesnetzagentur vom Februar 2026
WegWas er bedeutetEinschätzung der Bundesnetzagentur
Überlassung1&1 erhält regional Frequenzen eines Wettbewerbers zur eigenen Nutzungfür 1&1 technisch am besten, aber nötige Pufferzonen würden Frequenzen großflächig unbrauchbar machen – eher ungeeignet
Gemeinsames Funknetz (MOCN)mehrere Netzbetreiber senden ihre Kennungen über dieselben Antennen und Frequenzenhohe technische Hürden, der Aufwand übersteigt den Nutzen bis 2030 – eher ungeeignet
National Roaming1&1-Kunden nutzen auch in den Ausbaugebieten das Netz eines Partnerstechnisch geeignet, Zugriff auf alle Frequenzen des Partners; Mehrkosten sollen fair geteilt werden

Würde die Anordnung so umgesetzt, könnten 1&1-Kunden auch in den Städten auf das Partnernetz ausweichen, wo das eigene Netz etwa in Gebäuden schwach ist. Aus Kundensicht, schreibt die Behörde, dürfte unerheblich sein, auf welchem technischen Weg die bessere Versorgung zustande kommt.

Eigene Ausbaupflichten hat 1&1 aus der Auktion 2019, in der das Unternehmen seine Frequenzen bei 2 GHz und 3,6 GHz ersteigert hat. Verlangt waren 25 Prozent der Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s bis Ende 2025; diese Auflage hat 1&1 nach eigenen Angaben erfüllt. Bis Ende 2030 müssen es 50 Prozent sein. Welche Bänder dabei im Spiel sind, erklärt die Seite Frequenzen.

Was das für Kunden von 1&1 und den Drillisch-Marken heißt

Betroffen sind nicht nur Tarife der Marke 1&1. Auch die acht Drillisch-Marken – darunter winSIM, PremiumSIM, smartmobil.de und sim.de – aktivieren ihre Tarife im 1&1-Netz und funken außerhalb über Vodafone. Einen Überblick gibt die Seite Drillisch-Marken, die Tarife der Marke selbst stehen unter 1&1 Handyvertrag.

  • Vor dem Abschluss: Für ländliche Orte und Pendelstrecken die Vodafone-Versorgung prüfen, für die Stadtwohnung das eigene 1&1-Netz.
  • Im Haus: Wo das eigene Netz nur mit hohen Frequenzen funkt, hilft WLAN Call; 1&1 bietet WLAN-Telefonie an, Einzelheiten unter VoLTE und WLAN Call.
  • Bei Abbrüchen: Reißen Verbindungen an derselben Stelle immer wieder ab, notieren Sie Ort und Uhrzeit und melden Sie es dem Kundenservice. Die App Mobilfunk-Check der Bundesnetzagentur hält fest, wann Ihr Handy welches Netz und welche Technik hatte.

Wie sich das 1&1-Netz insgesamt einordnet, beschreibt die Netzseite 1&1, den direkten Vergleich mit o2 bietet 1&1 oder o2.

Kurierfahrer lehnt an einem weißen Lieferwagen zwischen Ortsrand und Feldern und hält ein Smartphone, im Hintergrund ein Mast
Zwischen Stadtrand und Feldern kann ein 1&1-Handy vom eigenen Netz ins Vodafone-Netz wechseln. KI-generiert

Warum es kein Roaming für alle gibt

Die Forderung taucht nach Berichten über Funklöcher regelmäßig auf: Warum darf ein Handy im unversorgten Gebiet nicht einfach ein anderes Netz nutzen? Ein solches lokales Roaming für alle Kunden ist nicht Teil der Entscheidung von 2025. Die Bundesnetzagentur setzt stattdessen auf Ausbaupflichten, und zwar für jedes Netz einzeln. Ab 2029 und 2030 muss jeder der drei etablierten Netzbetreiber Bundes-, Landes- und Kreisstraßen selbst durchgehend versorgen.

Eine Ausnahme gilt schon heute: Ein Notruf über die 112 sucht sich das stärkste verfügbare Netz, auch wenn es nicht das eigene ist. Was beim Notruf sonst wichtig ist, erklärt die Seite Notruf.

Prüfen Sie das Netz, über das Sie wirklich funken

Bei einem Tarif im 1&1-Netz ist das außerhalb der Städte meist Vodafone. Die Karte zeigt beide Netze.

Quellen und Stand

Geprüft am 4. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Funken winSIM, PremiumSIM und Co. auch über Vodafone?

Ja. Die Drillisch-Marken gehören zu 1&1, ihre Tarife werden im 1&1-Netz aktiviert. Wo das eigene Netz nicht reicht, nutzen sie dasselbe National Roaming über Vodafone wie die Marke 1&1 selbst.

Ist National Roaming dasselbe wie Roaming im Ausland?

Nein. Beim National Roaming nutzt ein Netzbetreiber im Inland das Netz eines anderen. Roaming im Ausland folgt eigenen Regeln, in der EU etwa der Roaming-Verordnung mit Fair-Use-Grenzen.

Kostet das National Roaming extra?

Nein, es gehört zum Tarif. Abgerechnet wird zwischen den Unternehmen: Nach dem Halbjahresbericht 2026 vergütet 1&1 einen Anteil an den Gesamtkosten des Vodafone-Netzes, der dem Anteil seiner Kunden am Datenverkehr dort entspricht.

Passt dazu

  • Netze Netzabdeckung

    „Versorgt“ heißt in der amtlichen Karte: draußen mindestens 2 Mbit/s am Rand der Funkzelle.

  • Netze o2 Telefónica

    In Städten 99,3 Prozent 4G-Fläche, in Landgemeinden 83,1 – bis 2028 die größte Umrüstung.

  • Netze Telekom

    Größte 5G-Fläche, aber bei 4G auf dem Land gleichauf mit Vodafone – dazu zehn Marken im Netz.

  • Ausland Grenzregion

    Am Bodensee kann das Handy ins Schweizer Netz wechseln; nur bei der Telekom bleibt das ohne Aufpreis.